Online-Brokerage

Jederzeit Wertpapiere handeln

Online-Brokerage ist für die Abwicklung Ihrer Wertpapiergeschäfte besonders bequem und praktisch. Denn damit handeln Sie von Ihrem PC oder Smartphone aus mit Wertpapieren, wann und wo immer Sie wollen. Analyse-Instrumente und stets aktuelle Finanzinformationen unterstützen Sie bei Ihrer Anlage-Entscheidung.

Unterwegs können Sie die Brokerage-Funktionen bequem mit der BBBank-Banking-App nutzen. So verpassen Sie nie den richtigen Zeitpunkt, Ihr Depot kurzfristig anzupassen.

Ihre Vorteile der Online-Brokerage-Anwendung
  • Sicherer Zugang durch PIN/TAN-Verfahren mit verschlüsselter Übertragung
  • Integrierte Börseninformationen und Analyse-Instrumente für Ihre Anlage-Entscheidung
  • Überblick über Depotbestand und Stand der Auftragsausführung im Orderbuch
  • Änderung oder Streichung von erteilten Aufträgen bis zur Ausführung
  • Grafische Depotanalyse mit Anzeige Ihrer Depotstruktur und Performance-Berechnung

Investment-Entscheidungen leichter treffen

Sie erhalten mit wenigen Klicks, schnell und komfortabel eine umfassende Übersicht über Ihre Depotwerte und auf das aktuelle Marktgeschehen. Analyse-Tools wie den Chart-Trader gestalten Sie individuell nach Ihren Anforderungen und erhalten ausführliche Auswertungen.

Ihre Trading-Vorteile

Nicht nur Transaktion, sondern jede Menge Information: Mit der Online-Broking-Anwendung der BBBank eG erwartet Sie ein umfängliches Informations- und Orderangebot mit hohem Bedienkomfort und eindrucksvoller Interaktionsfähigkeit. Marktdaten, Echtzeit-Kurse, Analyse-Tools, Zugriff auf das Research der DZ BANK und Produktvorschläge: überzeugende Trading-Vorteile!

Überzeugende Trading-Vorteile im Überblick

  • Umfassende Marktdaten, aktuelle Nachrichten und Analysen
  • Research der DZ-Bank / Wertpapier-Produktbeschreibungen
  • Echtzeit-Kurse, Limit- und Notizverwaltung
  • Attraktive Konditionen, individuell ausgestaltet
  • Exzellentes Design, hoher Bedienkomfort, bspw. Buy-and-Sell-Button
  • Erstellung von Musterdepots
  • Auch für Ihr mobiles Endgerät verfügbar
Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Online-Broking-Nutzung:

  • Eine Freischaltung Ihres BBBank-Depots
  • Eine 128-Bit-SSL-Verschlüsselung (standardmäßig ist diese bei aktuellen Browsern integriert)
  • Die Akzeptanz von "Java Script" (standardgemäß ist dies bei allen aktuellen Browsern integriert)
     

Hinweise:
Die PDF-Dokumente werden mit Adobe Reader ab Version 4.0 angezeigt. > Adobe Reader hier kostenlos herunterladen

 

Online-Brokerage im Online-Banking freischalten

Schalten Sie ganz einfach Ihr Online-Brokerage im Online-Banking frei und nehmen Sie Ihre Wertpapiertransaktionen in die eigene Hand. Selbstständiger Kauf und Verkauf ihrer Wertpapiere bequem und kostengünstig im Online-Banking. Die Freischaltung ist nur für volljährige Depotinhaber möglich.

Marktmissbrauchsverordnung (MAR)

Strafrechtlichen Ärger vermeiden!


Verkauf und Kauf aus steuerlichen Gründen:

Verkaufen Kunden Wertpapiere an sich selbst oder - nach vorheriger Absprache - an nahestehende Personen, verweisen sie häufig auf steuerliche Gründe:

Durch solche Geschäfte werden Verluste mit Gewinnen verrechnet.
Zwei der häufigsten verbotenen Geschäfte im Börsenhandel sind die sogenannten „mit sich selbst Geschäfte“ (Wash-Trades) und „abgesprochene Geschäfte mit anderen Personen“, z.B. mit Ehepartnern, Kindern, Eltern oder Freunden (Pre-Arranged Trades). Diese sind jedoch verboten!

Mit sich selbst Geschäft (Wash-Trade):

Bei einem „mit sich selbst Geschäft“ (Wash-Trade) handeln Personen mit demselben Wertpapier mit sich selber. In diesem Fall werden typischerweise fast gleichzeitig eine Order und eine gegenläufige Order (Verkauf und Kauf) für dasselbe Wertpapier in das Online-Brokerage System eingegeben. Entweder über das Depot bei einer Bank oder über zwei Depots bei unterschiedlichen Banken.

Abgesprochenes Geschäft (Pre-Arranged Trade):

Bei einem „abgesprochenem Geschäft“ (Pre-Arranged Trade) sprechen sich zwei oder mehrere Personen beim Verkaufs- und Kaufauftrag mit im Wesentlichen gleichen Stückzahlen und Preisen vorher ab. Typischerweise erfolgt der Verkauf und Kauf fast gleichzeitig. Als abgesprochen gelten auch Geschäfte, die mittels Depot-Vollmacht z. B. über Depots von Ehepartner, Kinder, Eltern oder Freunde abgewickelt werden.

Sowohl die oben beschriebenen „mit sich selbst Geschäfte“ (Wash-Trade) als auch „abgesprochene Geschäfte“ (Pre-Arranged Trade) sind grundsätzlich verboten. Es handelt sich hierbei nach Art. 12 der europäischen Marktmissbrauchsverordnung (MAR) um Marktmanipulation, die verboten ist.

Wie mache ich es richtig:

  • Achten Sie bitte immer darauf, dass die zuerst eingegebene Order bereits zur Ausführung gekommen ist, bevor Sie die zweite Order zum selben Wertpapier in das System eingeben!
  • Sie können die Orders beispielsweise auch an zwei unterschiedlichen Börsenplätzen platzieren.
    Bitte prüfen Sie hierbei vorher die Handelbarkeit und Liquidität des entsprechenden Wertpapiers an der jeweils ausgewählten Börse.


Verbotene Marktmanipulation ist ein Straftatbestand und kein Kavaliersdelikt!
Die EU-Marktmissbrauchsverordnung (MAR) regelt in Art. 12 und Art. 15 das Verbot der Marktmanipulation. Auch die Bedingungen für Geschäfte an den einzelnen Börsenplätzen enthalten Verbote hinsichtlich unzulässiger Orders.

Verstöße können für die betroffenen Personen strafrechtliche Konsequenzen haben. Das Gesetz sieht in diesen Fällen empfindliche Geldbußen von bis zu 5 Millionen Euro und sogar Freiheitsstrafen von bis zu 4 Jahren vor.
Auch der Versuch einer Marktmanipulation ist strafbar.

Umfassende Informationen zu aktuellen Kursen, Börsengeschehen und Neuem aus der Wirtschaft finden Sie in unseren Börseninformationen.