Wie melde ich einen Todesfall bei der BBBank?

Der Abschied von einem Menschen, der Ihnen nahestand, ist ein großer Verlust. Wir möchten Sie in schwierigen Zeiten unterstützen. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu wichtigen organisatorischen Dingen im Trauerfall.

In einer Zeit des Verlusts möchten wir Ihnen unser aufrichtiges Mitgefühl aussprechen. Als Ihre vertrauenswürdige Bank sind wir hier, um Ihnen Unterstützung in Angelegenheiten rund um den Nachlass anzubieten, unabhängig davon, ob Sie als Erbe, Bevollmächtigter oder Dritter agieren.

Im Trauerfall stehen leider viele organisatorische Dinge an. Es müssen die wichtigen Unterlagen des Verstorbenen zusammengetragen werden, die Sterbeurkunde beim Standesamt beantragt und wenn vorhanden, das Testament beim Nachlassgericht (Amtsgericht) abgeben werden.

Wenn der Verstorbene ein Kunde unserer Bank ist, sind folgende Schritte notwendig:

Schritt 1: Sterbefall melden

  • Idealerweise per E-Mail an:
  • Geben Sie die persönlichen Daten der verstorbenen Person an, ergänzen Sie um Ihre eigenen Daten und die Beziehung zur verstorbenen Person. Bitte übermitteln Sie diese Nachricht mit einer Kopie der Sterbeurkunde mit dem Betreff Nachlass: Sterbefall melden.
  • Sie können auch das Dokument Meldung Sterbefall herunterladen, ausfüllen und mit einer Kopie der Sterbeurkunde per Email (info@bbbank.de) oder per Post zusenden an BBBank Filiale Karlsruhe, Herrenstrasse 2-10 in 76133 Karlsruhe.
  • Möchten sie uns telefonisch kontaktieren oder einen Termin in der Filiale vereinbaren gehen Sie auf unsere Kontaktseite.
     

Schritt 2: Wichtige Dokumente bereithalten

Nachdem wir eine erste Bearbeitung in unserem Hause durchgeführt haben, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung, um den weiteren Ablauf zu besprechen. Zur erleichterten Bearbeitung bitten wir Sie, wenn möglich, die folgenden Informationen bereitzuhalten bzw. einzureichen:

  • Sterbeurkunde (sofern bereits vorhanden und noch nicht an uns weitergeleitet).
  • Kundennummer/Kontonummer des Erblassers, sofern bekannt.
  • Ggf. „Erbnachweise“

Wir möchten Sie in dieser schwierigen Zeit bestmöglich unterstützen und sind für alle Fragen oder Anliegen für Sie da.

Diese Dokumente sind nun wichtig

Sterbeurkunde

Zur Regelung des Nachlasses ist die Vorlage der Sterbeurkunde unerlässlich. Die offizielle Bestätigung des Todesfalls fungiert als entscheidender Beleg für diverse Abläufe. Gemäß gesetzlichen Vorgaben sind Sie verpflichtet, das Standesamt, das für den Bezirk des Todesfalles zuständig ist, spätestens am dritten Werktag nach dem Todestag zu informieren. Dort wird Ihnen die Sterbeurkunde ausgestellt, welche alternativ auch vom Bestattungsunternehmen besorgt werden kann. Denken Sie daran, mehrere Kopien anzufertigen, da die Sterbeurkunde häufig bei verschiedenen Stellen vorgelegt werden muss.

 

Testament mit Eröffnungsprotokoll

Ein Testament mit Eröffnungsprotokoll (oder auch Erbvertrag mit Eröffnungsprotokoll) dient als Erbnachweis, sofern es eine eindeutige Erbeinsetzung beinhaltet.

Falls ein Testament existiert, müssen Sie daher das Nachlassgericht (Amtsgericht) sofort benachrichtigen, damit das eingereichte Testament eröffnet werden kann. Das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Verstorbene zuletzt gewohnt oder sich aufgehalten hat, ist dafür zuständig. Falls das Testament offiziell beim Zentralen Testamentsregister (ZTR) hinterlegt ist, wird das Standesamt, das den Todesfall bearbeitet, darüber informieren.

In allen anderen Fällen wird ein Erbschein benötigt.

 

Erbschein

Um Ihre Ansprüche am etwaigen Vermögen des Verstorbenen geltend zu machen, benötigen Sie einen Erbschein. Diesen können Sie beim Nachlassgericht (Amtsgericht) beantragen. Das zuständige Amtsgericht ist dort, wo der Verstorbene zuletzt gewohnt oder sich aufgehalten hat. Für den Antrag brauchen Sie in der Regel den Personalausweis und die Sterbeurkunde des Verstorbenen. Als Alternative reicht manchmal auch eine beglaubigte Kopie des eröffneten Testaments zusammen mit dem Protokoll der Gerichtsöffnung aus, wenn aus dem Testament klar hervorgeht, wer erbberechtigt ist.

Kundenanliegen und Fragen

Nachweise und Vollmachten

Wie kann ich einen Sterbefall melden?

Für die Bearbeitung eines Sterbefalles benötigen wir eine Kopie der Sterbeurkunde. Das geht idealerweise per E-Mail an info@bbbank.de. Geben Sie die persönlichen Daten der verstorbenen Person an, ergänzen Sie um Ihre eigenen Daten und die Beziehung zur verstorbenen Person. Bitte übermitteln Sie diese Nachricht mit einer Kopie der Sterbeurkunde mit dem Betreff Nachlass: Sterbefall melden.
Alternativ können Sie uns die genannten Informationen und die Kopie der Sterbeurkunde per Post zusenden an BBBank Filiale Karlsruhe, Herrenstrasse 2-10 in 76133 Karlsruhe.
Möchten sie uns telefonisch kontaktieren oder einen Termin in der Filiale vereinbaren gehen Sie auf unsere Kontaktseite.

Welche Dokumente benötige ich für die weitere Abwicklung?

Für die Bearbeitung eines Sterbefalles benötigen wir eine Kopie der Sterbeurkunde. Diese kann digital, per Post oder in einer unserer Filialen eingereicht werden. Sie selbst legitimieren sich mittels gültigem Ausweispapier (Personalausweis oder Reisepass).

Liegt keine Vollmacht für ein Konto vor oder soll das Einzelkonto auf den hinterbliebenen Ehepartner umgeschrieben werden, bedarf es eines Erbnachweises. Wurde zu Lebzeiten eine General-/Vorsorgevollmacht erteilt, muss uns diese zur Abwicklung immer im Original vorliegen. Ein Testamentsvollstrecker kann sich durch ein Testamentsvollstreckerzeugnis ausweisen, alternativ durch die Vorlage eines Testaments/ Erbvertrag, aus dem die Testamentsvollstreckung hervorgeht, sowie dem Eröffnungsprotokoll und der Amtsannahmebestätigung durch das Nachlassgericht. Auch hier wird ein Legitimationspapier (Personalausweis oder Reisepass) des Testamentsvollstreckers benötigt.

Welche Dokumente werden benötigt, um ein Erbe nachzuweisen?

Zum Nachweis der Erbfolge benötigen wir ein Testament oder einen Erbvertrag mit eindeutiger Erbeinsetzung und Eröffnungsprotokoll oder einen Erbschein. Die Dokumente sind im Original oder als bestätigte Kopie vorzulegen.

Wann sind Vollmachten gültig?

Die Bankvollmachten der BBBank sind über den Tod hinaus gültig. Der Bevollmächtigte kann weiterhin über die berechtigten Konten verfügen und erhält Auskünfte. Bestehende Girokarten und der VR-NetKey, lautend auf den Namen des Bevollmächtigten, können weiterhin genutzt werden.

Eine notariell beglaubigte oder bestätigte General-/ Vorsorgevollmacht erkennen wir an, wenn diese den Nachlassbezug eindeutig regelt (Vollmacht über den Tod hinaus). Privatschriftliche General- und Vorsorgevollmachten (ohne offizielle Bestätigung) akzeptieren wir nach interner Prüfung, sofern

  • die Unterschrift anhand von uns bereits vorliegenden Dokumenten zweifelsfrei identifiziert werden kann

          und

  • es sich beim Bevollmächtigten um einen nahen Verwandten (Elternteil, Ehepartner, Kind) des Verstorbenen handelt und dies durch die Abstammungs-/Geburtsurkunde eindeutig nachgewiesen wird.

Je nach Umfang und Gestaltung der privatschriftlichen General-/Vorsorgevollmacht können die Verfügungs- und Informationsberechtigungen gegenüber einer notariell beglaubigten oder bestätigten General-/ Vorsorgevollmacht abweichen. Zweifelhafte privatschriftliche General-/Vorsorgevollmachten lehnen wir ab. Bitte beachten Sie, dass sowohl notarielle als auch privatschriftliche General- und Vorsorgevollmachten keine einschränkenden Bedingungen oder Einschränkungen enthalten dürfen und bei jedem Geschäftsvorfall erneut im Original vorgelegt werden müssen.

Kann eine Vollmacht widerrufen werden?

Legitimierte Erben können eine Vollmacht widerrufen.

Wann endet die amtliche Betreuung?

Die amtliche Betreuung endet mit dem Tod des Betreuten.

Wann ist eine erbschaftssteuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung nötig?

Erhalten wir im Rahmen einer Sterbefallabwicklung Kenntnis von einem vermeintlichen Erben im Ausland oder erfolgt eine Überweisung ins Ausland, fordern wir i.d.R. ab einem Gesamtguthaben von 50.000 Euro oder einem bestehenden Schließfachmietvertrag zum Todestag eine erbschaftsteuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (UB) an.

Hintergrund: Banken und weitere Erbschaftsverwalter haften für die Erbschaftsteuer beim Finanzamt. Zur Vermeidung dieser Haftung wird beim jeweils zuständigen Finanzamt eine UB angefordert. Diese wird ausgestellt, wenn keine Erbschaftssteuer zu zahlen ist oder diese durch die Erben beglichen wurde.

Wichtig: Fordern wir eine UB an, werden die bestehenden Konten gesperrt. Es werden dann nur Zahlungen ausgeführt, die die Grundversorgung des Wohnraumes (z. B. Miete, Strom, Wasser) betreffen. Sie können uns bei der Ausstellung einer UB unterstützen und die Sperrzeit der Konten reduzieren, indem Sie das zuständige Finanzamt auf die Dringlichkeit der Ausstellung ansprechen.


 

Konten und Sparprodukte

Was passiert mit den Konten eines Verstorbenen?

Auf Kundenwunsch schreiben wir ein Einzelkonto auf den überlebenden Ehepartner um. Hierfür ist ein Erbnachweis erforderlich. Sind mehrere Erben vorhanden, müssen diese der Umschreibung zustimmen. Kommen Sie auf uns zu. Wir beraten Sie gerne!

Was passiert im Nachlassfall mit Konten, die gemeinschaftlich genutzt wurden (Gemeinschaftskonten)?

Mitkontoinhaber sind weiter verfügungsberechtigt. Auf Kundenwunsch schreiben wir Gemeinschaftskonten bzw. Eheleutekonten auf den überlebenden Ehepartner um. Hierfür ist kein Erbnachweis erforderlich. Kommen Sie auf uns zu. Wir beraten Sie gerne!

Was passiert mit Spar- und Tagesgeldkonten?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten. Kommen Sie auf uns zu. Wir beraten Sie gerne!

Was passiert mit Daueraufträgen und Einzugsermächtigungen, die der Verstorbene erteilt hat?

Im Rahmen des Girokontoguthabens führen wir diese weiter aus. Eine Löschung oder ein Widerruf ist jederzeit möglich.

Was passiert mit Guthaben auf den Konten, die nicht aufgelöst oder überschrieben werden?

Ist die Abwicklung von Nachlasskonten nicht zeitnah möglich, so halten wir es uns offen, unanbringliche Guthaben beim Amtsgericht zu hinterlegen und die Konten zu kündigen. Die zusätzlichen Kosten hierfür werden den Nachlasskonten belastet.

Werden für Konten von Verstorbenen weiterhin Kontoführungsentgelte erhoben?

Bitte beachten Sie, dass sich das Kontoführungsentgelt im Nachlassfall nach einem Jahr ab dem Todestag erhöht. Die Entgelte entnehmen Sie unserem aktuellen Preis- und Konditionenverzeichnis.

Kann ich Kontoauszüge für die Konten des Verstorbenen beantragen?

Benötigen Sie für ein Nachlasskonto Zweitschriften der Kontoauszüge, können diese rückwirkend für bis zu 10 Jahre erstellt werden. Den Preis für Ersatzauszüge entnehmen Sie bitte unserem aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis oder Preis- und Konditionenverzeichnis.

Was gilt es bei Überweisungen und Rechnungen zu beachten?

Überweisungen können bei vorliegender Verfügungsberechtigung im Rahmen des Guthabens weiter beauftragt werden, sofern keine Kontosperre besteht. Verfügungsberechtigt sind Sie ohne Erbnachweis, sofern Ihnen bereits zu Lebzeiten eine Bankvollmacht über das Konto erteilt wurde oder eine General-/Vorsorgevollmacht im Original vorliegt.

Bestattungsrechnungen überweisen wir  auch ohne Verfügungsberechtigung. Alle weiteren Rechnungen aus dem Nachlass können nur auf Anweisung der legitimierten Erben oder Bevollmächtigten beglichen werden.

Was passiert mit Rentenzahlungen, die nach dem Tod auf das Konto des Verstorbenen eingehen?

Wir sind dazu verpflichtet, Rentenzahlungen bei Aufforderung durch die Rentenrechnungsstelle zurückzuüberweisen. Hierzu hat der/die Verstorbene bei Beantragung der Rente bereits das Einverständnis erteilt. Einen Antrag auf Fortzahlung der Rente können Sie beim Rentenservice der Deutschen Post stellen. Die Rente wird dann für drei Monate weitergezahlt.

Wie lange ist ein Freistellungsauftrag des Verstorbenen gültig?

Bei Erträgen aus dem Nachlassguthaben sind wir verpflichtet, Ertragssteuern abzuführen, unabhängig davon, ob ein Freistellungsauftrag erteilt wurde. Haben Sie einen gemeinsamen Freistellungsauftrag erteilt, so ist dieser nur noch für Einzelkonten des überlebenden Ehepartners bis zum Ende des Todesjahres gültig. Bitte denken Sie daran, dass Sie gegebenenfalls ab dem 1. Januar des nächsten Kalenderjahres einen neuen Freistellungsauftrag erteilen.

Was passiert mit den Gewinnsparlosen des Verstorbenen?

Mit Bekanntwerden des Todesfalles werden Gewinnsparlose gekündigt. Die Auszahlung des angesparten Guthabens erfolgt nach ca. vier Wochen.

Warum erfolgt nach dem Tod eines Kontoinhabers eine Meldung an das Finanzamt?

Bei einem Gesamtguthaben ab 5.000,00 EUR und/oder einem Schließfach, sind wir gesetzlich verpflichtet, eine Meldung an die zuständige Erbschaftsteuerstelle beim Finanzamt abzugeben. Auf schriftliche Anfrage erstellen wir gerne ein Duplikat der Meldung.


 

Wertpapiere

Was passiert mit den Wertpapieren in einem BBBank-Depot?

Zur Übertragung oder zum Verkauf von Wertpapieren aus einem BBBank-Depot, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit einem Kundenberater in einer unserer Filialen. Die Umschreibung eines BBBank-Depots ist nicht möglich.

Was passiert mit den Wertpapieren in einem Union Investment-Depot?

Zur Übertragung oder zum Verkauf von Wertpapieren aus einem Union Investment-Depot, können Sie ebenfalls auf einen Kundenberater in einer unserer Filialen zugehen.


 

Versicherungen und Kredite

Wie gehe ich mit Versicherungen um, die der Verstorbene über die BBBank abgeschlossen hat?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne!

Wird das Kreditlimit auf dem Konto nach dem Tod des Kontoinhabers angepasst?

Ein eingeräumtes Kreditlimit auf einem Einzelkonto wird gelöscht. Wurde der Kreditrahmen in Anspruch genommen, so ist der Sollstand zeitnah zurückzuführen.

Bei Gemeinschaftskonten bleibt das Kreditlimit für vier Wochen nach Meldung des Sterbefalls bestehen. Innerhalb dieses Zeitraums ist der Sollstand ebenfalls zurückzuführen.

Kann ich ein Darlehen umschreiben lassen?

Bitte vereinbaren Sie bei jeder Art von Darlehen einen Termin mit uns, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Hinweis: Für die weitere Bearbeitung benötigen wir evtl. eine bestätigte Kopie des Erbscheins. Gegebenenfalls genügt auch ein Testament oder ein Erbvertrag mit dem dazugehörenden Eröffnungsprotokoll. Halten Sie diese Dokumente gerne für diesen Termin bereit.

Kann ich eine Grundschuld löschen lassen?

Für die Freigabe einer Grundschuld, welche nicht mehr als Sicherheit für ein Baudarlehen erforderlich ist, benötigen wir ein Schreiben des/r Eigentümer des Objektes. Aus diesem muss der Auftrag einer Löschungsbewilligung hervorgehen.


 

ePostfach

Kann ich Zugriff auf das ePostfach des Verstorbenen erhalten, um Dokumente und Kontoauszüge einzusehen?

Der VR-NetKey und die Karten des Verstorbenen werden aus Sicherheitsgründen nach der Kenntnisnahme des Sterbefalles gesperrt. Neue Dokumente und Kontoauszüge erhalten Bevollmächtigte bzw. legitimierte Erben zugesandt.
Bei Bedarf kann ein Zugang zum Onlinebanking (VR-NetKey) für Bevollmächtigte bzw. legitimierte Erben beantragt werden.
Bevollmächtigte mit einem eigenen VR-NetKey können kurzfristig und formlos in die Lage versetzt werden, das Konto online zu verwalten.

Was passiert mit den Dokumenten und Kontoauszügen im ePostfach bei der Auflösung oder Umschreibung eines Kontos?

Nach einer Umschreibung oder Auflösung der Konten werden die Dokumente und Kontoauszüge des bisherigen Kontoinhabers/ der bisherigen Kontoinhaber (z. B. Eheleutekonto) immer unwiderruflich gelöscht. Die Auszüge sollten daher vorab auf dem eigenen Rechner abgespeichert werden.


 

Schließfächer

Wie komme ich an den Inhalt des Schließfachs eines Verstorbenen?

Für die Öffnung eines Schließfachs kommen Sie bitte mit beiden Schließfachschlüsseln in die entsprechende BBBank-Filiale. Liegt keine Vollmacht für das Schließfach vor, benötigen wir für eine Öffnung zusätzlich einen Erbnachweis.


 

Mitgliedschaft bei der BBBank eG

Was passiert mit der Mitgliedschaft des Verstorbenen bei der BBBank eG?

Die Mitgliedschaft bei der BBBank eG geht im Todesfall auf die Erben über und endet zu dem Jahr, in dem uns der Sterbefall gemeldet wurde. Bestehende Geschäftsanteile zahlen wir Ihnen automatisch nach der nächsten Vertreterversammlung, die in der Regel zur Jahresmitte stattfindet, aus.

Mit einer Bankvollmacht vorsorgen und Sicherheit schaffen

Heute schon an morgen denken: Erteilen Sie zu Lebzeiten eine Vollmacht für eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens, denn sicher ist sicher! Vorsorge können Sie dabei in vielerlei Hinsicht treffen, denn Vollmachten sind etwa auch für den Fall relevant, dass Sie bei längerer Abwesenheit, zum Beispiel durch Urlaub oder einen Krankenhausaufenthalt, wichtige Bankgeschäfte nicht selbst tätigen können.

Deshalb ist es ratsam, einer Vertrauensperson frühzeitig eine Bankvollmacht zu erteilen. Dies erlaubt einer anderen Person für Sie Bankgeschäfte zu erledigen, wenn Sie darauf angewiesen sind. Vollmachten sollten Sie nur an jene vergeben, denen Sie sicher vertrauen können.

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