Bankvollmacht

In Ihrem Sinne handeln und Sicherheit schaffen

Haben Sie sich schon einmal Gedanken gemacht, wer sich um Ihre finanziellen Angelegenheiten in Ihrem Sinne kümmert, wenn Sie länger abwesend sind? Das kann ein längerer Krankenhausaufenthalt oder Urlaub sein aber auch Situationen, in denen Sie nicht mehr selbst Entscheidungen treffen können. Mit einer Bankvollmacht haben Sie die Möglichkeit sich selbst, Ihre Familie und Finanzen abzusichern.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Mit einer Bankvollmacht geben Sie Ihrer Vertrauensperson nicht die volle Macht. Sie können selbst festlegen, ob Ihre Vollmacht für all Ihre Bankgeschäfte oder nur für ein bestimmtes Konto gilt. Welche Möglichkeiten es hinsichtlich einer Vollmachtsvergabe in Bezug auf Bankgeschäfte weiterhin gibt, entnehmen Sie der Rubrik “Gut zu wissen”.
  • Sie entscheiden mit einer Bankvollmacht, welche Personen Zugang zu Ihrem/n Bankkonto/en erhalten.
  • Eine Kunden- oder Kontovollmacht sollte nur an eine oder mehrere vertrauenswürdige Personen übergeben werden, die über den Tod hinaus gilt.
  • Eine Kundenvollmacht kann für alle bestehenden und zukünftigen BBBank-Konten und Wertpapierdepots ausgestellt werden.
  • Eine Kunden- oder Kontovollmacht können Sie direkt in der Filiale erteilen. Das Formular liegt in Ihrer Filiale bereit. Beide Parteien müssen einen gültigen Personalausweis vorzeigen.
  • Eine Bankvollmacht kann jederzeit ohne Angaben von Gründen formlos telefonisch oder per Post widerrufen werden.

Häufigste Fragen

Welche Vollmachten gibt es?

1. Kundenvollmacht: Mit einer Bankvollmacht kann die bevollmächtigte Person über alle bestehende und zukünftige BBBank-Konten und Wertpapierdepots verfügen.

2. Kontovollmacht: Mit einer Bankvollmacht für einzelne Konten kann die bevollmächtigte Person über ein oder mehrere bestimmte Konten verfügen.

3. General-/Vorsorgevollmacht: Die allgemeine General- oder Vorsorgevollmacht umfasst neben den finanziellen Angelegenheiten des Kunden weitere Interessenbereiche wie, z. B. den Abschluss von Rechtsgeschäften, die Vertretung gegenüber Behörden, Arztgespräche oder Wohnangelegenheiten. Jedoch müssen dabei einige Formvorschriften beachtet werden. Dazu gehört zum Beispiel die Beurkundung oder Beglaubigung durch einen Notar. Oftmals ist es daher einfacher eine Bankvollmacht für einzelne oder alle Konten zu erteilen.

4. Erbschaftsvollmacht: Zur Vereinfachung der Nach­lass­abwick­lung bei mehreren Erben kann eine Person bevoll­mächtigt werden. Den Vordruck „Erbschafts­vollmacht“ hält Ihre Kunden­beraterin / Ihr Kunden­berater für Sie bereit.

5. Schließfachvollmacht: Wenn die Vollmacht auch für Ihr Schließfach gelten soll, ist hierfür eine separate Vollmacht erforderlich. Wichtig: Sprechen Sie mit der Person Ihres Vertrauens, wo Sie die Schlüssel für Ihr Schließfach aufbewahren, damit diese im Ernstfall die Möglichkeit hat, Ihren Wünschen nachzukommen.

 

Des Weiteren wird unterschieden in:

  • Prämortale Vollmacht: nur über Lebzeiten.
  • Transmortale Vollmacht: über den Tod hinaus.
  • Postmortale Vollmacht: ausschließlich im Todesfall.

 

Wie erteile ich eine Vollmacht?

Sie können eine Bankvollmacht in jeder BBBank-Filiale erteilen. Erforderlich sind gültige Ausweisdokumente von Ihnen und der von Ihnen bevollmächtigten Person.

Bei Gemeinschaftskonten ist die Vollmachtserteilung nur mit den Unterschriften aller Mitkontoinhaber zulässig.

Verschiedene Konten bei mehreren Banken benötigen separate Vollmachtserteilungen.

Wem erteile ich eine Vollmacht?

Vollmachten sollten Sie nur an Personen vergeben, denen Sie sicher vertrauen. Diese Personen müssen volljährig und geschäftsfähig sein. Die Erteilung einer Vollmacht für einen Minderjährigen (Minderjähriger wird Vollmachtnehmer) ist möglich ab dem 7. Lebensjahr (beschränkte Geschäftsfähigkeit)

Es können eine oder mehrere unabhängig voneinder bestimmte Personen sein. Bei mehreren Bevollmächtigten ist jeder für sich allein verfügungsberechtigt.

 

Wozu berechtigt eine Vollmacht?
Kundenvollmacht

· Über Guthaben aller bestehenden und zukünftigen Konten verfügen (wie z.B. Geld abheben oder Überweisungen ausführen)

· Eingeräumte Kontoüberziehungen in Anspruch nehmen

· Konten zur Geldanlage eröffnen

· Wertpapiere an- und verkaufen

· Abrechnungen und Mitteilungen entgegennehmen und anerkennen

· Girocard beantragen

· Onlinebanking nutzen

Kontovollmacht Über Guthaben der im Geltungsumfang enthaltenen Konten verfügen (wie z.B. Geld abheben oder Überweisungen ausführen)
General-/Vorsorgevollmacht Berechtigung ergibt sich aus dem jeweiligen individuellen Urkundendokument. Dieses muss immer für jedes geltende Bankgeschäft im Original vorgelegt werden.
Erbschaftsvollmacht

· Auflösung von Konten und Depots sowie von Schließfachverträgen

· Verfügungen über das jeweilige Guthaben, bei Einlagen umfasst dies auch das Recht zur Änderung und zur Kündigung der Vertragsbedingungen der Einlage

· An- und Verkauf sowie die Auslieferung von Wertpapieren,

· Entgegennahme von Abrechnungen, Kontoauszügen, Depotaufstellungen und sonstigen Mitteilungen sowie die Entgegennahme und Anerkennung von Rechnungsabschlüssen

· Geltung neuer oder geänderter Allgemeiner Geschäftsbedingungen, Sonderbedingungen und Entgelte mit der Bank vereinbaren

· Rücknahme von Sicherheiten

· Entgegennahme von Kreditkündigungen

· Beantragung der Ausgabe von girocards

· Teilnahmevereinbarungen für das Telefon- und Online-Banking abschließen.

Schließfachvollmacht · Recht auf Zutritt zu dem Schrankfach. Bei mehreren Schrankfach-Bevollmächtigten sind diese jeweils einzeln zutrittsberechtigt.
Wozu sind Bevollmächtigte nicht berechtigt?
Kundenvollmacht

· Weitere Konten zu eröffnen (Ausnahme sind Konten zur Geldanlage)

· Anlagen bei Kooperationspartnern

· Kreditverträge abzuschließen oder zu ändern

· Schließfächer zu mieten

· Kreditkarten zu beantragen

· Sicherheiten zu bestellen oder zurückzunehmen

· Kreditkündigungen entgegenzunehmen

· Untervollmachten auszustellen

· Konten aufzulösen (Berechtigung gilt erst nach dem Tod)

· Freistellungsaufträge zu erteilen

Kontovollmacht Keine weiteren Berechtigungen außer über Guthaben der im Geltungsumfang enthaltenen Konten verfügen (wie z.B. Geld abheben oder Überweisungen ausführen)
General-/Vorsorgevollmacht Berechtigung ergibt sich aus dem jeweiligen individuellen Urkundendokument. Dieses muss immer für jedes geltende Bankgeschäft im Original vorgelegt werden.
Erbschaftsvollmacht

· Abschluss von Kreditverträgen,

· Abschluss von Termingeschäften,

· Beantragung der Ausgabe von Kreditkarten,

· Bestellung von Sicherheiten

· Übertragung der Vollmacht

Schließfachvollmacht

· Weiterübertragung der Vollmacht

· Erteilung von Untervollmachten

· Kündigung des Schrankfachmietvertrags (Berechtigung gilt erst nach dem Tod)

Hinweis: Ein Bevollmächtigter erhält über aktuelle und vergangene Sachverhalte ein Auskünft zu dem Konto des Kontoinhabers.

Wurde die Vollmacht entzogen, erhält der Bevollmächtigte keinerlei Auskünfte zu Sachverhalten des Kontoinhabers, auch nicht über den Zeitraum, in der die Vollmacht bestand.

Wie kann ich eine Vollmacht widerrufen?

Sie können jederzeit Ihre Bankvollmacht ohne Angaben von Gründen widerrufen. Dabei haben Sie mehrere Möglichkeiten Ihren Widerruf einzureichen:

1. Telefonisch unter 0721/141-0

2. In Ihrer Filiale vor Ort

3. Schicken Sie uns eine Nachricht über Ihr Online-Banking.

Kann ich als Bevollmächtigter die mir erteilte Vollmacht widerrufen?

Ja, ein Bevollmächtigter darf seine Bankvollmacht in Einzelfällen/Härtefällen selbst löschen bzw. darauf verzichten. Voraussetzung hierbei ist, dass dies gegenüber dem Vollmachtgeber erklärt wird.

Gut zu wissen:

Eine bereits zu Lebzeiten erteilte Vollmacht unterstützt die Hinterbliebenen dabei, offene Rechnungen zu begleichen, Auskünfte über die Konten des Verstorbenen zu erhalten und den Nachlass mit der Bank zu regeln. Sofern keine Vollmacht erteilt wurde, sind Ihre Angehörigen handlungsunfähig bis zur Einreichung eines Erbnachweises (Erbschein, Testament mit Eröffnungsprotokoll oder Erbvertrag mit Eröffnungsprotokoll). Die Erteilung eines Erbscheins kann einige Wochen und  länger dauern. Erst dann können Auskünfte bzw. Kontoverfügungen gewährt werden. Dies gilt übrigens auch für Ehepartner. Ehepartner sind nicht automatisch gesetzliche Vertreter, auch sie müssen sich gegenseitig bevollmächtigen. Führt z.B. der Ehemann ein Einzelkonto ohne Vollmacht, bleibt der Zugriff auf das Konto selbst für die Ehefrau, bis zur Einreichung des Erbnachweises, verwehrt.

Haben Sie auch schon mal etwas über eine General-/Vorsorgevollmacht gehört? Diese Vollmacht ist in Situationen äußerst hilfreich und notwendig, in denen Sie nicht mehr in der Lage sind Entscheidungen selbst zu treffen. Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie eine Vertrauensperson bevollmächtigen rechtliche Angelegenheiten (ausgenommen Immobiliengeschäfte) in Ihrem Sinne zu regeln. Bei einer Vorsorgevollmacht bedarf es eine schriftliche Form mit dem Ausstellungsdatum und Ihrer Unterschrift. Eine notarielle Beurkundung stellt sicher, dass auch Geschäfte mit besonderer Formerfordernis, beispielsweise Immobiliengeschäfte, abgewickelt werden können. Sie können unabhängig einer notariellen Beglaubigung Ihre Vorsorgevollmacht beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotkammer registrieren lassen. Unter Umständen kann eine General-/Vorsorgevollmacht auch für Bankgeschäfte zulässig sein. Dies hängt jedoch vom Umfang und Inhalt des Dokumentes ab. Außerdem gibt es hier ggf. bankintern strengere Bestimmungen der Finanzinstitute diese anzuerkennen. Des Weiteren ist die Urkunde immer für jeden Geschäftsvorfall im Original vozulegen und eine Erteilung einer Bankvollmacht (auch an sich selbst als General-/Vorsorgebevollmächtigen) ist nicht immer möglich. Deshalb empfehlen wir in jedem Fall eine Bankvollmacht zu erteilen.

Eine Vorsorgevollmacht sollte zusätzlich durch eine Betreuungsverfügung und Patientenverfügung ergänzt werden. Bei einer Betreuungsverfügung legen Sie bestimmte Willensäußerungen fest, die eine Person für den Fall Ihrer Betreuung ausüben darf. Eine Patientenverfügung hingegen stellt sicher, dass der Patientenwille umgesetzt wird. Mit einer schriftlichen Patientenverfügung legen Sie ab einer bestimmten medizischen Situation fest, welche medizischen Angelegenheiten und Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind.

Unser Tipp an Sie:

Legen Sie sich einen Notfallordner an, in dem Sie alle wichtigen Dokumente abheften und somit immer griffbereit haben. Informieren Sie eine vertrauenswürdige Person darüber, so dass auch diese in Notfällen auf den Ordner Zugriff hat.

Haben Sie noch weitere Fragen? Wir beraten Sie gerne. Vereinbaren Sie am besten direkt einen Termin.