Freistellungsauftrag für Kapitalerträge
Sparen Sie Steuern
Sichern Sie sich Ihren Freibetrag und nutzen den Freistellungsauftrag, um Abgaben auf Kapitalerträge zu reduzieren und Ihre Steuerlast zu senken.
Das Wichtigste in Kürze:
- Kapitalerträge sind Einkünfte aus Geldvermögen beispielsweise Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne.
- Mit einem Freistellungsauftrag verhindern Sie einen Steuerabzug Ihrer Kapitalerträge. Die Kapitalertragssteuer beläuft sich auf 25 Prozent. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent und gegebenenfalls auch noch die Kirchensteuer.
- Der steuerliche Freibetrag (oder auch Sparer-Pauschbetrag genannt) je Bürger beläuft sich auf 1.000 Euro pro Jahr und bei Eheleuten verdoppelt sich der Betrag auf 2.000 Euro pro Jahr. Mit einem Freistellungsauftrag werden lediglich Steuern fällig, wenn Ihre Kapitaleinkünfte den Freibetrag überschreiten.
- Mit einem Freistellungsauftrag erleichtern Sie sich die Steuererklärung.
- Der Freistellungsauftrag kann befristet oder unbefristet von Ihnen erteilt werden. Dieser gilt für alle Konten, die Sie bei uns haben.
- Der bei uns erteilte Freistellungsauftrag gilt nicht für andere Banken, bei denen Sie gegebenenfalls weitere Konten oder Geldanlagen haben.
- Den Freibetrag können Sie aufteilen, wenn Sie Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Banken haben. Der Sparerpauschbetrag darf nicht überschritten werden.
Ihren Freistellungsauftrag können Sie wie folgt erteilen:
Sie können Ihren Freistellungsauftrag bequem über Ihr Online-Banking einrichten. Wählen Sie in Ihrem persönlichen Bereich den Menüpunkt „Steuern“ aus und klicken anschließend auf Freistellungsauftrag. Halten Sie Ihre Steueridentifikationsnummer bereit.

Sie haben noch keinen Online-Banking Zugang? Hier können Sie sich in wenigen Minuten registrieren und schon nach kurzer Zeit die vielen Vorteile des digitalen Bankings genießen: Online-Banking Zugang beantragen
Alternativ können Sie gerne die folgenden Formulare ausfüllen, unterschreiben und per Post an uns senden oder direkt in einer Ihrer BBBank-Filialen abgeben.
Freistellungsauftrag für Kapitalerträge bei der BBBank
Freistellungsauftrag für Kapitalerträge bei der Union Investment AG
Per Post:
BBBank eG
Herrenstr. 2-10
76133 Karlsruhe
Gut zu wissen
- Ihre Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) ist eine elfstellige Zahl. Sie finden die Nummer zum Beispiel auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung, Ihrem Einkommenssteuerbescheid oder auf einem Schreiben Ihres Finanzamtes. Wenn Sie Ihre Steueridentifikationsnummer nicht mehr finden, können Sie diese beim Bundeszentralamt für Steuern erneut anfordern.
- Grundsätzlich ist es möglich, Freistellungsaufträge bei verschiedenen Banken einzurichten. Das kann sinnvoll sein, um Ihren Sparer-Pauschbetrag optimal auszunutzen. Eine zentrale Übersicht über alle Ihre Freistellungsaufträge gibt es allerdings nicht. Umso wichtiger ist es, dass Sie sich selbst eine Übersicht über Ihre Freistellungsaufträge anlegen. Die Summe aller Ihrer Freistellungsaufträge darf Ihren Freibetrag (1.000 Euro für Einzelpersonen bzw. 2.000 Euro für Eheleute) nämlich nicht überschreiten.
- Sie können Ihren Sparer-Pauschbetrag auch ohne Freistellungsantrag nutzen. Dazu müssen Sie eine Erstattung der zu viel gezahlten Steuern über Ihre Einkommenssteuererklärung beantragen. In der Anlage KAP (Einkünfte aus Kapitalvermögen) können Sie Ihren Sparer-Pauschbetrag geltend machen.
Wenn Sie weitere Fragen rund um die Themen Freistellungsauftrag oder Kapitalerträge haben, vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin in Ihrer Filiale.
Häufigste Fragen:
Ja. Bei der Erstellung Ihres Freistellungsauftrages legen Sie die Höhe selbst fest. Wichtig ist, dass die Summe aller Ihrer Freistellungsaufträge Ihren Freibetrag (1.000 Euro für Einzelpersonen bzw. 2.000 Euro für Eheleute) nicht überschreiten darf.
Ja. Sie können Ihren Freistellungsauftrag jederzeit anpassen. In Ihrem Online-Banking wählen Sie dazu in Ihrem persönlichen Bereich den Menüpunkt „Steuern > Freistellungsauftrag“ aus. Hier finden Sie Ihre hinterlegten Freistellungsaufträge. Sofern Sie unser Online-Banking nicht nutzen, dann können Sie Ihren Freistellungsauftrag mit den untenstehenden Formularen anpassen. Senden Sie dieses Formular bitte per Post zu uns oder kommen Sie direkt in Ihre BBBank Filiale vor Ort.
Ja. Sie können Ihren Freistellungsauftrag jederzeit löschen. In Ihrem Online-Banking wählen Sie dazu einfach in Ihrem persönlichen Bereich den Menüpunkt „Steuern > Freistellungsauftrag“ aus. Hier finden Sie Ihre hinterlegten Freistellungaufträge, die Sie löschen können. Sofern Sie kein Online-Banking Zugang haben, dann schicken Sie uns das entsprechende Formulare per Post oder kommen Sie direkt in Ihre BBBank Filiale vor Ort.
Sind in einem Jahr bereits Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden oder Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren angefallen, wird Ihr Freistellungsauftrag zunächst bis zur Höhe des in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrags reduziert und bis zum Ende des Jahres befristet. Mit Ablauf des Jahres wird der Freistellungsauftrag dann gelöscht.
Sie können uns den Freistellungsauftrag befristet oder unbefristet erteilen. Ein unbefristeter Freistellungsauftrag ist so lange gültig, bis Sie ihn widerrufen.
Nein. Der Freistellungsauftrag gilt für alle bei uns geführten Konten und Depots. Eine Beschränkung des Freistellungsauftrages auf einzelne Konten oder Depots ist nicht möglich.
Wenn Ihre Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden oder Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren Ihren Freistellungsauftrag überschreiten, führen wir die entsprechende Kapitalertragssteuer auf die überschreitenden Erträge automatisch ab.
In Einzelfällen kann es sinnvoll sein, statt eines Freistellungsauftrags, eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) bei der Bank vorzulegen. Mithilfe der Nichtveranlagungsbescheinigung lassen Sie sich von der Abführung der Kapitalertragssteuer über Ihren Sparer-Pauschbetrag hinaus befreien. Die Bescheinigung muss beim Finanzamt beantragt und anschließend bei der BBBank vorgelegt werden.
Eheleute können einen gemeinsamen Freistellungsauftrag einrichten. Dieser gilt für alle Konten und Depots bei der BBBank, die entweder gemeinsam oder auf den Namen eines der Partner geführt werden. Bei der Einrichtung des gemeinsamen Freistellungsauftrags müssen Sie die Steueridentifikationsnummern beider Eheleute angeben.
Bitte beachten Sie: Als Eheleute haben sie einen gemeinsamen Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 2.000 Euro. Wenn Sie gemeinsame Freistellungsaufträge bei verschiedenen Banken einrichten, darf die Gesamtsumme 2.000 Euro nicht überschreiten.
Kapitalerträge, die über den gemeinsamen Sparer-Pauschbetrag hinausgehen, müssen in der gemeinsamen Steuererklärung der Eheleute angegeben werden.
Im letzten Quartal des Jahres findet der Abruf des Kirchensteuermerkmals beim Bundeszentralamt für Steuern statt. Daraus ergibt sich Ihre Kirchensteuerpflicht für das Folgejahr. Wenn Sie kurz vor dieser Abfrage oder danach aus der Kirche ausgetreten sind, kann es passieren, dass im Folgejahr Kirchensteuer auf Ihre Kapitalerträge erhoben wird. Diese zu viel gezahlte Steuer können Sie sich über Ihre Steuererklärung zurückerstatten lassen.
Ja, minderjährige Kinder haben genauso wie Erwachsene Anspruch auf einen Sparer-Pauschbetrag und können einen Freistellungsauftrag nutzen. Um einen Freistellungsauftrag für Ihr minderjähriges Kind einzurichten, müssen Sie das Formular ausfüllen und von beiden gesetzlichen Vertretern unterschreiben lassen. Des Weiteren wird die Steueridentifikationsnummer des Kindes benötigt.
Bitte kontaktieren Sie uns über eine Nachricht in Ihrem Online-Banking oder telefonisch.
Ja. Wenn in einem Jahr Kapitalertragssteuer auf Ihre Kapitalerträge abgeführt wurde, erhalten Sie eine Steuerbescheinigung für dieses Jahr. Wenn Sie eine Aufschlüsselung der abgeführten Kapitalertragssteuer pro Konto oder Depot benötigen, kontaktieren Sie uns bitte über eine Nachricht in Ihrem Online-Banking oder telefonisch.
Das könnte Sie auch interessieren:
- Girokonto eröffnen und Vorteile sichern
- Festgeldangebot mit attraktiven Zinsen
- Tagesgeld mit Startvorteil für Neukunden