Es wird zwischen thesaurierende Fonds und ausschüttende Fonds unterschieden. Bei ausschüttenden Fonds werden die Erträge jährlich an den Anleger ausgezahlt, in der Regel auf ein separat angegebenes Konto. Im UnionDepot wird die Ausschüttung automatisch in neue Anteile des Fonds wieder angelegt. Die Erträge thesaurierender Fonds werden nicht an die Anteilseigner ausgeschüttet, sondern verbleiben im Fondsvermögen.
Sparen und Anlegen
Zins- und Dividendenerträge unterliegen als "Einkünfte aus Kapitalvermögen" der Einkommensteuer. Da die Abgeltungssteuer nicht nur Kapitalerträge, sondern auch Veräußerungsgewinne umfasst, sollten Sie bei einer Geldanlage in Investmentfonds Ihrem Kreditinstitut einen Freistellungsauftrag erteilen. Den Freistellungsauftrag können Sie maximal bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrags stellen (1.000 Euro Ledige / 2.000 Euro Verheiratete).
> Freistellungsauftrag für Kapitalerträge bei der BBBank
> Freistellungsauftrag für Kapitalerträge bei der Union Investment AG
Bereits ab einem Anlagebetrag von 25 EUR im UnionDepot bzw. einem Anteilswert im Bankdepot (bzw. einem Anteil) können Sie Ihr Vermögen - je nach Ihrem individuellen Risikoprofil - in einen der drei Mischfonds des BBBank Vermögensmanagements investieren oder über die digitale Vermögensverwaltung MeinInvest verwalten lassen.
> Mehr Informationen zum BBBank Vermögensmanagement
> Mehr Informationen zu MeinInvest
Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind Geldleistungen des Arbeitgebers, die Ihnen als Arbeitnehmer auf Grund eines Tarifvertrags, einer Betriebsvereinbarung oder eines Einzelarbeitsvertrags zustehen. Im Jahr können das bis zu 480,– Euro sein, die Ihnen Ihr Arbeitgeber direkt auf ein besonderes VL-Konto überweist.
Arbeiter und Angestellte, deren Arbeitsvertrag dem deutschen Arbeitsrecht unterliegt. Beamte, Richter, Zeit- und Berufssoldaten, Auszubildende, Teilzeitbeschäftigte, Aushilfen und Heimarbeiter.
Beauftragen Sie Ihren Arbeitgeber, die vermögenswirksamen Leistungen (VL) oder die Ihres Ehegatten/Ihrer Ehegattin bis auf Widerruf direkt auf ein VL-Konto zu überweisen.
Um die staatliche Förderung zu erhalten, ist es notwendig, in einen förderfähigen Aktienfonds zu investieren. Außerdem gibt es bestimmte Einkommensgrenzen, die nicht überschritten werden dürfen. Diese sind bei Ledigen 20.000 Euro, bei Verheirateten und eingetragenen Lebensgemeinschaften 40.000 Euro. Für eine höchstmögliche Förderung sind 34 Euro als monatliche Sparrate nötig, es können aber auch bis zu 40 Euro monatlich gespart werden.
Die Vertragslaufzeit für vermögenswirksame Leistungen (VL) ist sieben Jahre. Davon zahlen Sie Ihre Sparbeiträge sechs Jahre lang in den VL-Vertrag ein. Im Anschluss an die sechs Jahre ruht der Vertrag bis zum Ende des laufenden Jahres. Am nächsten 1. des darauffolgenden Jahres können Sie frei über Ihr Guthaben verfügen und entscheiden, ob Sie den angesparten Betrag weiterhin an Kapitalmärkten investieren wollen oder ihn für eine private Anschaffung einsetzen möchten.
Erwerben Sie Edelmetalle als Direktanlage in Form von Goldbarren oder -münzen, fallen Kosten für den An- bzw. Verkauf an. Auch die Lagerung der Metalle in einem Bankschließfach bzw. -tresor ist meist mit Kosten verbunden. Kaufen Sie Gold als Wertpapier, müssen Sie mit den normalen Kosten beim Wertpapierhandel (zum Beispiel Transaktionskosten etc.) rechnen.
Edelmetalle in physischer Form unterliegen nicht der Besteuerung, sofern das Edelmetall mindestens 1 Jahr nach Kauf gehalten wird (vergleichbar mit anderen Sachgütern wie z.B. Antiquitäten, Kunst oder Schmuck). Investieren Sie stattdessen in Silber, Platin oder Palladium, wird Ihnen beim Kauf die Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent berechnet. Goldbarren und -münzen sind dagegen in EU-Ländern mehrwertsteuerbefreit.
Wir empfehlen Ihnen Ihr Gold in einem Schließfach aufzubewahren. Beachten Sie hierbei, dass das Belastungskonto zwingend ein Kundenkonto sein muss. Der Monat der Anmietung ist kostenfrei. Ab dem 1. des Folgemonats ist die Gebühr für den Monat genau zu berechnen. Die Risiken Feuer/ Einbruchdiebstahl/ Leitungswasser/ Raub in den Geschäftsräumen der Bank sind mit einer Summe von 10.000,- Euro versichert. Auf Kundenwunsch kann die Versicherungssumme erhöht werden. Pro 1.000,00 Euro Erhöhung fällt ein Entgelt von 1,50 Euro an.
Die Hauptmotivation für Aktiengesellschaften (AG) bei der Ausgabe von Aktien besteht in der Beschaffung von Eigenkapital. Als Anleger stellen Sie dem Unternehmen Geld zur Verfügung und bekommen dafür Aktien als Anteilschein am Unternehmen. Damit erwerben Sie auch verschiedene Unternehmensrechte, zum Beispiel ein Stimmrecht auf der Hauptversammlung.
Aktien werden nach der Beteiligung am Grundkapital, der Form der Übertragung und dem Umfang der verbrieften Rechte unterschieden. Am häufigsten geben Unternehmen Stammaktien aus. Damit verbunden sind folgende Grundrechte:
- Stimmrecht auf der Hauptversammlung,
- Recht auf Anteil am Unternehmensgewinn (Dividende),
- Bezugsrecht bei der Ausgabe junger Aktien.
Bei Vorzugsaktien entfällt in der Regel das Stimmrecht und somit das Mitbestimmungsrecht bei dem Unternehmen. Im Gegenzug erwerben Sie als Anleger bestimmte Vorzüge, zum Beispiel eine höhere Dividende.
Zins- und Dividendenerträge unterliegen als "Einkünfte aus Kapitalvermögen" der Einkommensteuer. Da die Abgeltungsteuer nicht nur Kapitalerträge, sondern auch Veräußerungsgewinne umfasst, sollten Sie bei einer Geldanlage in Aktien Ihrem Kreditinstitut einen Freistellungsauftrag erteilen. Den Freistellungsauftrag können Sie bis maximal in der Höhe des Sparer-Pauschbetrags (1.000 Euro Ledige / 2.000 Euro Verheiratete) stellen.
> Freistellungsauftrag für Kapitalerträge bei der BBBank
Die Depotführung ist bei der BBBank eG kostenlos. Für jede Order müssen Sie allerdings Transaktionskosten bezahlen. Bei Investmentfonds zahlen Sie eventuell einen Ausgabeaufschlag. Detaillierte Informationen können Sie unserem Preis- und Leistungsverzeichnis entnehmen.
> Zum Preis- und Leistungsverzeichnis
Grundsätzlich sollten Sie nicht nur die reinen Transktionskosten bei der Depotwahl vergleichen, sondern auch Ihre Bedürfnisse. So kann Online-Broking zwar günstiger sein, dabei aber eventuell nicht die für Sie bestmögliche Beratung und Service bieten.
Da Dividenden und Kursgewinne als Einkünfte aus Kapitalvermögen der Abgeltungssteuer (25 Prozent) zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer unterliegen, sollten Sie einen Freistellungsauftrag stellen. Hier dürfen Sie maximal die Höhe des Sparerpauschbetrags eintragen, d. h. 1.000 Euro für Ledige und 2.000 Euro für Verheiratete.
> Freistellungsauftrag für Kapitalerträge bei der BBBank
> Freistellungsauftrag für Kapitalerträge bei der Union Investment AG
Sofern Sie über dem Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro für Ledige und 2.000 Euro für Verheiratete liegen oder keinen Freistellungsauftrag gestellt haben, unterliegen die Zinszahlungen und Veräußerungsgewinne der Abgeltungssteuer (25 Prozent) zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.
Bei einer Geldanlage in Zertifikate erhalten Sie in der Regel keine feste Verzinsung, sondern haben am Erfolg bzw. Misserfolg des Börsengeschäfts teil. Zertifikate bieten Ihnen die Möglichkeit, Anlagestrategien zu nutzen, die für Sie als Privatanleger sonst gar nicht oder nur mit hohem Aufwand möglich wären. Außerdem können Sie schon mit geringem Kapitaleinsatz partizipieren.
Sofern Sie über dem Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro für Ledige und 2.000 Euro für Verheiratete liegen oder keinen Freistellungsauftrag gestellt haben, unterliegen Zins- oder Bonuszahlungen und Kursgewinne als Einkünfte aus Kapitalvermögen der Abgeltungssteuer (25 Prozent) zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.
> Freistellungsauftrag für Kapitalerträge bei der BBBank