BaFin warnt vor einer Tätigkeit als „Finanzagent“

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt davor, auf vermeintlich lukrative Jobangebote für eine Tätigkeit als „Finanzagent“ einzugehen. Neben einer zivilrechtlichen Inanspruchnahme droht „Finanzagenten“ dabei insbesondere die Gefahr, wegen Geldwäsche und unerlaubten Erbringens von Finanzdienstleistungen strafrechtlich belangt zu werden. Darüber hinaus können unerlaubt erbrachte Finanzdienstleistungen verwaltungsrechtliche Schritte der BaFin nach sich ziehen.

Auf Internetseiten und per E-Mail sprechen unseriöse Anbieter derzeit gezielt Inhaber von Bankkonten in der Bundesrepublik Deutschland an, um sie für eine Tätigkeit als „Finanzagent“ zu gewinnen. Die angebotene Tätigkeit besteht darin, über das inländische Bankkonto Zahlungen Dritter entgegen zu nehmen und diese nach Abzug der versprochenen Provision (ca. 6% bis 10 % des Betrages) möglichst umgehend per Bargeldversand (über Western Union oder MoneyGram) an eine im Ausland befindliche Person zu überweisen. Zur Begründung dieser Abwicklungsmethode verweisen die Anbieter u. a. auf die Kostenersparnis gegenüber Auslandsüberweisungen oder den Schutz sensibler Kundeninformationen.

Die auf das Konto des „Finanzagenten“ überwiesenen Gelder stammen dabei meist von Dritten, die Opfer krimineller, insbesondere betrügerischer Handlungen (z. B. Abfangen von TANs beim OnlineBanking) geworden sind. Der „Finanzagent“ dient demnach lediglich dem Zweck, sein Konto für die Durchleitung der illegal erlangten Gelder zur Verfügung zu stellen und den Betrag schnell an die Täter im Ausland zu überweisen, um deren Transferwege zu verwischen. Da die „Finanzagenten“ für ihre Tätigkeit eine Provision erhalten, betreiben sie gewerbsmäßig das Finanztransfergeschäft. Sie erbringen damit Finanzdienstleistungen, für die eine schriftliche Erlaubnis der BaFin erforderlich ist. Die BaFin hat bereits erste Verwaltungsverfahren gegen einzelne „Finanzagenten“ eingeleitet.