Online-Banking

Hinweis zu Kunden-Supportanruf "Rundfunkbeitrag"

In einer Massen-E-Mail wurde dazu "Informiert", dass sie angeblich Rundfunkbeiträge zu viel gezahlt hätten und sie daher einen Anspruch auf Rückerstattung haben.
Der Linkaufruf, "Daten Überprüfen", soll den Tätern Bankdaten aber auch eine Telefonnummer zur Verfügung stellen, damit sich ein vermeintlicher Mitarbeitender bei den Betroffenen melden kann.

An dieser Kampagne ist auffällig, das der E-Mail-Betreff zum einen in Englisch verfasst ist und der Absender angeblich die "Australian Telecommunications Corporation" (***angus@norriss.co.uk) ist.

Die weiteren Angaben, wie Telefonnummer, E-Mail-Service-Adresse und Webseite, verweisen auf reguläre Services der Anstalt.

Beispiel 1

 

Sehr geehrte Mitglieder,

wie sie sicherlich schon mitbekommen haben tritt im September dieses Jahres die neue "EU-PSD2-Richtlinie" in Kraft. Damit wir diese auch nahtlos in unseren Systemeinstellungen übernehmen können sind wir einmal ihre Mithilfe. Wir bitte sie ihre Kundeninformationen ein mal in unseren Systems-und-Informationseinstellungen in ihrem Kundencenterfenster zu ergänzen und Abzugleichen. Auf diese weise sorgen sie für einen Problemlosen übergang ohne unterbrechung,und sorgen gleichzeitig dafür das durch weiteren vermiedenen Briefverkehr unsere Umwelt geschont wird.


Vielen dank für ihre Aufmerksamkeit

Ihre Genossenschaft

Screenshot Phishingmail Rundfunkbeitrag

Empfohlene Maßnahmen

Da Phishing schon seit Jahren in ähnlicher Weise praktiziert wird, ist ein typischer Erkennungsfaktor, dass ein Link zu einer vermeintlichen Online-Bankingseite beigefügt wird.

  • Geben Sie auf keinen Fall persönliche Daten in dem im Link hinterlegten Web-Seiten ein.
  • Wir empfehlen immer den Aufruf des Online-Bankings durch die VR Banking APP oder die direkte Eingabe der URL im Browser durchzuführen.
  • Brechen sie im Zweifel einen solchen Anruf ab. Informieren Sie sich ggf. über valide und bekannte Informationsquellen zu einem möglichen Anlass.
  • Mit zunehmender Verbreitung KI-basierter Services können typografische Fehler, wie bei diesem Beispiel, nicht mehr als ein verlässlicher Erkennungsfaktor herangezogen werden.

Quelle: Atruvia AG