Namensänderung mitteilen

Nach einer Hochzeit oder Scheidung haben Sie Ihren Familiennamen geändert? Teilen Sie uns Ihren neuen Namen ganz bequem über das BBBank Online-Banking mit.

Um uns über Ihren neuen Namen zu informieren, braucht es nicht viel. Loggen Sie sich einfach in Ihr BBBank Online-Banking ein, wählen Sie ihr Postfach aus und klicken Sie auf Nachricht schreiben.

Fügen Sie der Nachricht bitte die Kopie eines amtlichen Nachweises der Namensänderung bei. Außerdem benötigen wir von Ihnen eine Unterschriftsprobe mit Ihrer neuen Unterschrift, sofern diese nicht aus dem amtlichen Nachweis hervorgeht.

So weisen Sie die Namensänderung nach

Die Änderung Ihres Namens können Sie durch die Vorlage der Kopie eines amtlichen Dokumentes nachweisen. Dazu zählen:

  • der Personalausweis mit dem neuen Namen
  • der Reisepass mit dem neuen Namen
  • die amtliche Bescheinigung über die Namensänderung
  • der Auszug aus dem Familienbuch
  • die Heiratsurkunde, das Scheidungsurteil oder die Adoptionsurkunde, insofern der neue Name daraus hervorgeht

Wollen Sie uns einen neuen Titel, zum Beispiel nach einer Promotion oder Habilitation mitteilen, benötigen wir einen entsprechenden Promotionsnachweis oder die Kopie der Ernennungsurkunde.

Sobald Ihre Namensänderung von der BBBank bearbeitet wurde, hinterlegen wir den neuen Namen in Ihrem Online-Banking. Wenn Sie eine girocard oder Kreditkarte nutzen, senden wir Ihnen neue Karten mit dem neuen Namen an Ihre hinterlegte Adresse zu. Für die Kartenerstellung auf den neuen Namen fällt eine Servicepauschale in Höhe von jeweils 11,95 EUR an.

 

Häufigste Fragen

Was ist eine Unterschriftsprobe?

Bei einer Namensänderung benötigen wir von Ihnen ein Dokument mit Ihrer neuen Unterschrift. Das kann zum Beispiel eine Kopie Ihres neuen Personalausweises oder Reisepasses sein. Alternativ dazu können Sie als Unterschriftsprobe auch mit einem schwarzen oder blauen Kugelschreiber auf einem weißen Blatt Papier unterschreiben und uns ein Foto oder einen Scan dieses Dokuments zuschicken.

Ich nutze das Online-Banking nicht. Wie kann ich meinen neuen Namen mitteilen?

Wenn Sie das BBBank Online-Banking nicht nutzen, können Sie uns Ihren neuen Namen auch per E-Mail an info@bbbank.de mitteilen. Fügen Sie der E-Mail bitte die Kopie eines amtlichen Dokumentes hinzu, aus dem die Namensänderung hervorgeht, sowie eine Unterschriftsprobe mit Ihrer neuen Unterschrift.

Kann ich meine Namensänderung auch per Post oder in der Filiale mitteilen?

Ja, Sie können uns auch per Post oder in einer unserer Filialen über Ihre Namensänderung informieren. In beiden Fällen benötigen wir als Nachweis die Kopie eines amtlichen Dokumentes, aus dem die Namensänderung hervorgeht, sowie eine Unterschriftsprobe mit Ihrer neuen Unterschrift. Senden Sie den Brief bitte an:

BBBank eG
Herrenstraße 2-10
76133 Karlsruhe

Die Standorte und Öffnungszeiten unserer Filialen finden Sie hier.

Wie kann ich als transidente Person meinen neuen Namen mitteilen?

Als Nachweis der Namensänderung kann in diesem Fall eine Kopie des Ergänzungsausweises dienen oder des Gerichtsurteils zur Erfassung des neuen Namens.

Gut zu wissen:

  • Nach einer Namensänderung müssen Sie Ihren neuen Namen nicht nur Ihrer Bank mitteilen. Auch Versicherungen, Krankenkassen, KfZ-Meldestellen, den Rundfunkbeitragsservice und weitere relevante Institutionen sollten Sie über Ihren neuen Namen informieren.
  • Sie haben geheiratet? Wenn beide Eheleute nach einer Hochzeit weiterhin einzelne Konten führen, ist es ratsam, über eine gegenseitige Vollmacht nachzudenken. Eine Vollmacht erlaubt einer anderen Person, für Sie Bankgeschäfte zu erledigen, wenn Sie aufgrund einer Krankheit oder einer längeren Abwesenheit dazu nicht in der Lage sind. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
  • Eheleute, die gemeinsam veranlagt werden, können einen gemeinsamen Freistellungsauftrag einrichten, um Abgaben auf Kapitalerträge zu reduzieren und ihre Steuerlast zu senken. Wie das geht, erfahren Sie hier.

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