Sie suchen heute eine sichere, rentable und steuerbegünstigte Vorsorge, von der Sie im Alter profitieren können? Dann haben wir das Richtige für Sie.
Ihren Einmalbeitrag zahlen Sie auf Ihren PrivatRente-Vertrag ein und zum vereinbarten Rentenbeginn steht Ihre lebenslange Altersrente oder wahlweise das Kapital zur Auszahlung bereit. So können Sie sicher fürs Alter vorsorgen, gute Rendite kassieren und zudem Steuern sparen.
Private Rente gegen Einmalbetrag
Altersvorsorge mit hoher Sicherheit und attraktiven Erträgen
Vorteile einer privaten Zusatzrente
- Sichere Vorsorge mit individuellen Garantiemöglichkeiten
- Zuzahlung ab 250 Euro oder Teilentnahme möglich
- Option auf Kapitalauszahlung oder garantierte lebenslange Rente
- Option auf sofort beginnende Rente
- Freie Vererbung der Vorsorgekapitals
- Attraktive Steuervorteile
Steuervorteile
Keine Steuern in der Sparphase
Solange Ihr Geld auf dem Vertrag liegt, erfolgt keine Besteuerung der Zinsen. Sie müssen weder einen Freistellungsauftrag erteilen noch die Erträge in Ihrer Steuererklärung angeben.
Steuerbegünstigte Auszahlung
- Erfolgt die gesamte Auszahlung nach Vollendung des 60. Lebensjahres (für Neuabschlüsse ab 2012 gilt das vollendete 62. Lebensjahr) und der Vertrag bestand mindestens 12 Jahre, bleiben 50 % der Erträge steuerfrei.
- Bei Auszahlung in Teilbeträgen in verschiedenen Kalenderjahren werden die steuerpflichtigen Erträge auf mehrere Jahre verteilt (Steuervorteil).
- Bei Auszahlung als lebenslange Rente bleiben 82 % steuerfrei - bei Rentenbeginn ab vollendetem 65. Lebensjahr.
Möglichkeiten zur Auszahlung
Wir bieten fünf Möglichkeiten zur Auszahlung. Entscheiden Sie selbst:
- Lebenslange Rente - auch wenn Sie 100 Jahre und älter werden
- Kapitalauszahlung in einer Summe
- Kapitalauszahlung in Teilbeträgen - verteilt auf mehrere Jahre
- Auch die Kombination Kapitalauszahlung und Rente ist möglich.
- Für besondere Wünsche oder Kapitalbedarf im Rentenbezug können Sie einen Vorschuss auf künftige Renten erhalten. (Liquiditätsvorteil)
Vereinbarung für den Todesfall
Bei diesem Modell können Sie jede beliebige Person begünstigen. Die Rente fällt dann im Todesfall nicht in die Erbmasse, sondern direkt an den Begünstigten.
Für den Todesfall können Sie mit uns vereinbaren:
- Eine Beitragsrückgewähr - Rückzahlung des geleisteten Einmalbetrages, bei Tod nach Rentenbegin abzüglich bereits gezahlter, garantierter Renten.
- Eine Rentengarantiezeit - Mindestzahldauer für die Rente. Bei Tod innerhalb der Rentengarantiezeit erhalten Ihre Hinterbliebenen die Leistungen für die verbleibende Garantiedauer weiter.