SEPA ist die Abkürzung für „Single Euro Payments Area“, den einheitlichen Euro Zahlungsverkehrsraum. Dieser besteht aus den EU-/EWR-Staaten sowie Monaco, San Marino und der Schweiz. Ziel ist es, europaweit standardisierte Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen bereitzustellen, so dass Verbraucher und Unternehmer bargeldlose Zahlungen auch über die Ländergrenzen hinweg so einfach und bequem tätigen können wie in ihrem Heimatland. Schecks sind von der Standardisierung ausgenommen.
FAQ SEPA
Jeder Kontoinhaber ist von der Umstellung auf SEPA betroffen.
Nein. SEPA-Zahlungen können nur in Euro abgewickelt werden. Für Zahlungen in anderen europäischen Währungen können die SEPA-Verfahren nicht genutzt werden. Hier bedarf es weiterhin einer Auslandsüberweisung.
Schecks sind nicht von der SEPA-Verordnung erfasst und damit außerhalb des Geltungsbereichs.
SEPA-Überweisungen können nur in Euro abgewickelt werden und nur an die teilnehmenden Länder. Auslandsüberweisungen können weltweit, in Euro oder einer anderen Währung beauftragt werden.
Folgende Angaben wurden auf europäischer Ebene für die SEPA-Überweisung festgelegt:
- Vollständiger Name des Zahlungsempfängers
- IBAN (International Bank Account Number) des Zahlungsempfängers
- BIC (Bank Identifier Code) des Kreditinstituts mit 8 oder 11 Stellen des Zahlungsempfängers
- Betrag in Euro
- Vollständiger Name des Kontoinhabers/Zahlers
- IBAN des Kontoinhabers/Zahlers
Sie finden Ihre IBAN und den BIC auf Ihrem Kontoauszug. Auch im Online-Banking können Sie IBAN und BIC finden. Zudem sind diese Angaben auf der Rückseite Ihrer girocard aufgedruckt. Wenn Sie einen Geldbetrag per SEPA-Überweisung auf ein anderes Zahlungskonto/Girokonto tätigen möchten, also beispielsweise eine Rechnung begleichen wollen, entnehmen Sie die erforderlichen Angaben zur Kontoverbindung (IBAN und BIC) bitte der Rechnung bzw. dem Briefkopf oder fragen Sie direkt beim Zahlungsempfänger nach.
Die IBAN wird durch eine zweistellige individuelle Prüfziffer abgesichert. Damit können Zahlendreher bei der IBAN erkannt werden.
SEPA-Überweisungen werden bereits seit Januar 2008 angeboten. Die BBBank eG stellt hierfür entsprechende Überweisungsvordrucke zur Verfügung. SEPA-Überweisungen können auch beleglos eingereicht werden (z. B. in Dateien als Datensätze). Auch im Online-Banking sind entsprechende Eingabemasken für SEPA-Überweisungen eingerichtet.
Das Regelwerk mit den genauen Vorgaben für die Ausführung einer SEPA-Überweisung (SEPA Credit Transfer) hat der European Payments Council aufgestellt.
Ja, für SEPA-Überweisungen benötigen Sie SEPA-Überweisungsvordrucke, die wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen.
Da mit den Tasten des Kartenlesers keine Buchstaben eingegeben werden können, wird bei der Überweisung lediglich die Eingabe bestimmter Zahlen der IBAN gefordert (Punkt 4: Geben Sie die mit einem 'x' markierten Stellen der Empfänger-IBAN DExx1234567800000123xxxx ein und drücken auf "OK".)
Folgen Sie anschließend den Angaben unter Punkt 5 (s. Bild) um eine TAN zu erhalten.
Damit der Zahlungsempfänger die Zahlung eindeutig zuordnen kann, stehen Ihnen die beiden genannten Eingabefelder zur Verfügung. Sofern Sie lediglich eine Referenznummer seitens des Zahlungsempfängers mitgeteilt bekommen haben, können Sie gerne das Feld Kundenreferenz benutzen. Andernfalls nutzen Sie bitte das Feld Verwendungszweck. Eine Aufteilung der Daten in beide Eingabefelder ist nicht möglich.
Ab dem 1. Februar 2016 dürfen nur noch SEPA-Überweisungen mit Angabe der IBAN ausgeführt werden. Die bisherigen Überweisungsvordrucke mit Kontonummer und BLZ können auf Grund gesetzlicher Bestimmungen nicht mehr verarbeitet werden.
In der Regel wird das Geld automatisch zurückgebucht.
Ein SEPA-Lastschriftmandat ist die rechtliche Legitimation für den Einzug von SEPA-Lastschriften. Ein Mandat umfasst sowohl die Zustimmung des Zahlers zum Einzug der Zahlung per SEPA-Lastschrift an den Zahlungsempfänger als auch den Auftrag an den eigenen Zahlungsdienstleister (Bank) zur Einlösung der Zahlung.
Als Vorabinformation („Pre-Notification“) ist jede Mitteilung (z. B. Rechnung, Police, Vertrag) des Lastschrifteinreichers an den Zahler geeignet, die eine Belastung mittels SEPA-Lastschrift ankündigt. Die Vorabinformation kann auch mehrere Lastschrifteinzüge ankündigen, wenn die Fälligkeitsdaten und Beträge bereits feststehen. Sie muss dem Zahler spätestens 14 Kalendertage vor Fälligkeit zugegangen sein. Andere Fristen können bilateral vereinbart werden.
Mit der Gläubiger-Identifikationsnummer kann der Einreicher von SEPA-Lastschriften europaweit und unabhängig von seiner Bankverbindung eindeutig identifiziert werden. Die 16-stellige alphanumerische Nummer benötigen SEPA-Lastschrifteinreicher zwingend; ohne Angabe dieser Nummer erfolgt keine Bearbeitung der eingereichten Transaktionen. Die Gläubiger-Identifikationsnummer kann nur online bei der Deutschen Bundesbank beantragt werden: www.glaeubiger-id.bundesbank.de
Die Mandatsreferenz ist ein vom Zahlungsempfänger individuell vergebenes Kennzeichen eines Mandats (z. B. Rechnungsnummer oder Mitgliedsnummer).
Nein. Bereits erteilte Einzugsermächtigungen – sofern sie originalschriftlich vorliegen und vor dem 1. Februar 2014 ausgestellt wurden - können für das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren genutzt werden. Bei einer bestehenden Einzugsermächtigung ist mit den Änderungen vom 9. Juli 2012 , der Sonderbedingungen für den Lastschrifteinzug bzw. für den Lastschriftverkehr, eine Umdeutung der Einzugsermächtigung in ein Mandat möglich. Der Lastschrifteinreicher hat den Zahler vor dem ersten SEPA-Basis-Lastschrifteinzug über den Wechsel auf dieses Verfahren zu informieren.
Ja, sofern sich die Mandatsreferenznummer, oder sich der Zahlungsempfänger bzw. der Zahlungspflichtige ändert.
Generell gilt das SEPA-Lastschriftmandat unbefristet bis zum Widerruf durch den Zahlungspflichtigen. Werden jedoch binnen 36 Monaten seit letztem Einzug keine Folgelastschriften vom Zahlungsempfänger eingereicht, verfällt dieses Lastschriftmandat.
Eine Lastschrift kann innerhalb von 8 Wochen nach Belastung zurückgegeben werden, d.h. eine entsprechende Kontobelastung wird rückgängig gemacht. Eine unautorisierte SEPA-Basis-Lastschrift, kann vom Zahler innerhalb von 13 Monaten nach der Kontobelastung zurückgegeben werden.