FAQ Online-Banking
Öffnen Sie wie gewohnt auf unserer Homepage den Login-Zugang. Melden Sie sich hier mit Ihrem VR NetKey, Ihrem Alias und Ihrer PIN an. Drücken Sie dann auf "Anmelden".
Eine wichtige Zugangsvoraussetzung fürs OnlineBanking ist der VR-NetKey. Der VR-NetKey ist Ihre persönliche Kennung, mit der Sie sich im OnlineBanking authentifizieren können. Dieser wird von Ihrer BBBank ausgegeben und besteht aus 5 bis 11 Ziffern. Diese Ziffernfolge können Sie gegen einen selbst gewählten Alias-Namen bzw. Benutzernamen austauschen. Damit verwalten Sie alle Online-Konten und -Depots mit nur einem Benutzernamen und der dazugehörigen PIN. Zukünftig erhalten Sie mindestens alle 90 Tage beim Login im Online-Banking die Aufforderung, sich mit Ihrem VR-NetKey und Ihrem Kennwort bzw. Ihrer PIN sowie einer TAN zu legitimieren. Ihr Alias-Name muss aus mindestens 7 bis maximal 35 Zeichen bestehen und mindestens einen Buchstaben enthalten. Er sollte für Außenstehende schwer zu erraten sein, zum Beispiel "Sonnenuntergang1970" oder "Sonne_1970_online".
- Beim Login im OnlineBanking müssen Sie sich mindestens alle 90 Tage mit Ihrem VR-NetKey und Ihrem Kennwort bzw. Ihrer PIN sowie einer TAN legitimieren.
- Beim Abruf von Umsatzinformationen, die älter als 90 Tage sind, müssen Sie sich mit Ihrem VR-NetKey und Ihrem Kennwort bzw. Ihrer PIN sowie einer TAN legitimieren.
- Sie können Drittanbieter beauftragen, für Sie Zahlungen vorzunehmen oder Kontoinformationen von Zahlungsverkehrskonten abzurufen.
- Sie dürfen Ihre Authentifizierungselemente wie zum Beispiel Ihren VR-NetKey und Ihr Kennwort bzw. Ihre PIN und TAN bei einem von Ihnen ausgewählten Drittanbieter verwenden.
- Sie können Drittanbieter im Online-Banking unter "Service > Konten und Verträge > Zugriffsverwaltung > Verfügbarkeitsabfragen > Neue Berechtigungen erteilen" die Erlaubnis erteilen, vor Ihrer Kartenzahlung die Verfügbarkeit des Kaufbetrages bei Ihrer BBBank anzufragen.
- Mit der Zugriffsverwaltung im Online-Banking im Bereich "Service > Konten und Verträge > Zugriffsverwaltung" können Sie jederzeit kontrollieren, welche Drittanbieter Sie berechtigt und welche Zahlungen diese durchgeführt haben. Sie können dort auch Zugriffsberechtigungen wieder entziehen.
- Die maximale Zeitspanne ohne Aktivität (Session-Timeout) im Online-Banking ist auf fünf Minuten reduziert.
Mit der 3. PIN-Falscheingabe wird eine PIN für das Online-Banking "entsperrbar" gesperrt. D. h. die PIN kann durch Eingabe der korrekten PIN und zusätzlicher Bestätigung mit einer TAN wieder entsperrt werden.
Erst bei 9-maliger PIN-Fehleingabe ist die PIN endgültig gesperrt.
Windows 10 = Die Browser Chrome und Firefox in der jeweils aktuellen Version oder die letzten beiden Vorversionen.
macOS = Die Browser Safari, Chrome und Firefox in der jeweils aktuellen Version oder die letzten beiden Vorversionen.
Kinder können einen eigenen Online-Banking-Zugang besitzen, sofern sie mindestens 7 Jahre alt sind.
Um den Zugang für einen Minderjährigen zu bestellen, ist die Zustimmung aller Erziehungsberechtigten erforderlich.
Sie haben verschiedene Optionen. Ihre Einstellungen bleiben auch bei zukünftigen Aufrufen erhalten.
Option 1: Sortierung der Kontenanzeige individuell festlegen:
Klicken Sie auf den nach unten zeigenden Pfeil. Es öffnet sich ein kleines Fenster. Darin können Sie die Kontenübersicht sortieren nach:
- Finanzinstitut
- Kontoart
- Kontoinhaber
Option 2: Sichtbarkeit und Kontenbezeichnung individuell festlegen:
Klicken Sie dafür auf das Icon, das aus drei vertikal angeordneten Punkten besteht. Es öffnet sich ein kleines Fenster. Darin können Sie verschiedene Punkte auswählen:
- Sichtbarkeit von Konten bearbeiten: Damit lassen sich ausgewählte Konten von der Anzeige in der Kontenübersicht ausschließen.
- Kontobezeichnung ändern: Damit lässt sich die Bezeichnung Ihrer Konten individualisieren.
- Externe Konten hinzufügen, löschen und verwalten: Damit lassen sich Konten von anderen Banken in Ihrer Übersicht verwalten.
Sie rufen die Umsatzanzeige auf, indem Sie in der Kontenübersicht auf das gewünschte Konto klicken. Alternativ können Sie auf den Pfeil neben dem Konto und dann auf das Umsätze-Icon klicken. Neu ist, dass Sie die Umsätze der letzten zwei Jahre sehen können.
Ihr Postfach erreichen Sie mit einem einfachen Klick auf das Brief-Icon oben rechts. Dort können Sie alle Dokumente Ihrer BBBank ansehen. Ihre bisherigen Dokumente werden automatisch hierher übertragen. Im Ordner "Dokumente" finden Sie zum Beispiel:
- Mitteilungen Ihrer BBBank (Kontomitteilungen)
- Kontoauszüge
- Wertpapiermitteilungen
- Kreditkarten-Umsatzaufstellungen
Außerdem können Sie aus dem Postfach Nachrichten direkt an Ihre BBBank senden oder auf Nachrichten Ihrer Bank antworten. Sofern ein Verbundpostfach der Union Investment besteht, ist dieses ebenso aufrufbar.
Überweisungen lassen sich im Menü "Banking & Verträge" auf dem Reiter "Überweisung" ausführen. Dort stehen Ihnen folgende Überweisungsoptionen zur Verfügung:
- Inland/SEPA
- Dauerauftrag
- Sammelüberweisung
- Ausland
Nachdem Sie eine Überweisung/Auslandsüberweisung/Lastschrift ausgeführt haben, können Sie auf der Bestätigungsseite mithilfe des Buttons "Als Vorlage speichern" eine Vorlage anlegen.
Um Ihre bisherigen Überweisungsvorlagen in das neue OnlineBanking zu importieren, gehen Sie im Menü "Banking & Verträge" auf den Reiter "Vorlagen". Hier wählen Sie die gewünschte Überweisungs-, Auslands- oder Lastschriftvorlage aus. Es öffnet sich eine Übersicht der bereits aus dem bisherigen Online-Banking bestehenden Vorlagen. Mithilfe des Buttons "Vorlagen übertragen" können Sie nun Ihre bisherigen Überweisungs-, Auslands- oder Lastschriftvorlagen hochladen.
Die Auftragslimite können unter „Service & Mehrwerte“ bei Bedarf angepasst werden:
Überweisungslimit = für Überweisungen zur sofortigen Ausführung im Inland (SEPA)
Euro-Überweisungslimit = für Überweisungen ins europäische Ausland (SEPA)
Auslandsauftragslimit = für Überweisungen ins außereuropäische Ausland oder in fremder Währung (SWIFT)
Daueraufträge und Dauerlastschriften lassen sich im Menü "Banking & Verträge" auf dem Reiter "Aufträge" einsehen. Hier stehen Ihnen für die einzelnen Daueraufträge die Aktionen "Ansehen", "Ändern" und "Löschen" zur Verfügung.
Sie finden Ihre erteilten und erhaltenen Vollmachten im persönlichen Bereich. Wählen Sie den Eintrag "Berechtigungen/Vollmachten".
Sie finden Ihre Steuerdaten im persönlichen Bereich. Wählen Sie den Eintrag "Steuern". Hier finden Sie dann die Freistellungsaufträge, hinterlegte Informationen zur Steuerdatenselbstauskunft, die Nichtveranlagungsbescheinigung sowie Informationen zu Ihren Kapitaleinkünften und gezahlten Steuern.
Beim Einrichten einer Sammelüberweisung/Sammellastschrift können Sie mithilfe des Buttons "Posten aus Vorlagen hinzufügen" eine oder mehrere Vorlagen auswählen. Die einzelnen Posten lassen sich vor Ausführung des jeweiligen Auftrags bearbeiten.
Sammelüberweisungen/Sammellastschriften können Sie im Menü "Banking & Verträge" auf dem Reiter "Aufträge" einsehen. Sie lassen sich auch auf den jeweiligen Reitern "Überweisung" bzw. "Lastschrift" aufrufen.
Wenn Sie Ihren Online-Zugang sperren möchten, klicken Sie im persönlichen Bereich auf Ihren Namen und wählen Sie den Eintrag "Datenschutz & Sicherheit" aus. Klicken Sie dann auf "Online-Zugang sperren". Auf der Folgeseiten finden Sie Informationen dazu, wie sich der Online-Zugang sperren lässt.
Den telefonischen SperrNotruf erreichen Sie rund um die Uhr, auch an Sonn- und Feiertagen unter der Telefonnummer (+49) 116 116. Der Anruf ist innerhalb Deutschlands gebührenfrei.
Bitte beachten:
Halten Sie zum Sperren der Zugangsdaten Ihren persönlichen VR-NetKey oder Alias bereit.
Mit unseren TAN-Verfahren erledigen Sie Ihre Bankgeschäfte online direkt über OnlineBanking. Das Verfahren mit Persönlicher Identifikationsnummer (PIN) und Transaktionsnummer (TAN) ist eine bewährte Methode, mit der Sie im Online-Banking Aufträge wie zum Beispiel Überweisungen erteilen können. Mit unserer TAN-App erhalten Sie Ihre TAN sicher und bequem auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Sie können auch mittels Drittanbietern auf Ihr Geschäftskonto zugreifen und diese beauftragen, für Sie Zahlungen auszulösen oder Kontoinformationen abzurufen. Da diese Drittanbieter nunmehr gesetzlich reguliert und beaufsichtigt sind, dürfen Sie bei Inanspruchnahme von deren Dienstleistungen Ihren VR-NetKey und Ihr Kennwort bzw. Ihre PIN sowie TAN verwenden.
Um Ihre TAN-Verfahren zu verwalten, klicken Sie im persönlichen Bereich auf Ihren Namen, wählen den Eintrag "Datenschutz & Sicherheit" und dann "TAN-Verfahren". Wenn Sie Ihre TAN-Verfahren einsehen, ändern oder sperren möchten, klicken Sie auf das Pfeil-Icon rechts neben "Verfügbare TAN-Verfahren". Es öffnet sich ein kleines Fenster mit dem Titel "Wir leiten Sie weiter". Klicken Sie auf den Button "Zur TAN-Verwaltung wechseln". Es öffnet sich ein neuer Tab. Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihre TAN-Verfahren zu verwalten. Sie müssen sich dazu nicht erneut anmelden. Das OnlineBanking ist weiterhin aktiv.
Bei Aktionen, für die eine TAN-Bestätigung notwendig ist, wird Ihnen immer automatisch das zuletzt verwendete TAN-Verfahren angezeigt. Wenn Sie mehrere Verfahren im Einsatz haben, können Sie das TAN-Verfahren während der Ausführung der Aktion jederzeit wechseln.
Klicken Sie im Persönlichen Bereich auf Ihren Namen, wählen Sie den Eintrag "Datenschutz & Sicherheit" und dann "Online-Zugang". Hier können Sie Ihren Alias anlegen und bearbeiten sowie Ihre PIN ändern.
- Beim Login im Online-Banking müssen Sie sich mindestens alle 90 Tage mit Ihrem VR-NetKey und Ihrem Kennwort bzw. Ihrer PIN sowie einer TAN legitimieren.*
- Beim Abruf von Umsatzinformationen, die älter als 90 Tage sind, müssen Sie sich mit Ihrem VR-NetKey und Ihrem Kennwort bzw. Ihrer PIN sowie einer TAN legitimieren.
- Sie können Drittanbieter beauftragen, für Sie Zahlungen vorzunehmen oder Kontoinformationen von Zahlungsverkehrskonten abzurufen.
- Sie dürfen Ihre Authentifizierungselemente wie zum Beispiel Ihren VR-NetKey und Ihr Kennwort bzw. Ihre PIN und TAN bei einem von Ihnen ausgewählten Drittanbieter verwenden.
- Sie können Drittanbieter im Online-Banking unter "Service > Konten und Verträge > Zugriffsverwaltung > Verfügbarkeitsabfragen > Neue Berechtigungen erteilen" die Erlaubnis erteilen, vor Ihrer Kartenzahlung die Verfügbarkeit des Kaufbetrages bei Ihrer Bank anzufragen.
- Mit der Zugriffsverwaltung im Online-Banking im Bereich "Service > Konten und Verträge > Zugriffsverwaltung" können Sie jederzeit kontrollieren, welche Drittanbieter Sie berechtigt und welche Zahlungen diese durchgeführt haben. Sie können dort auch Zugriffsberechtigungen wieder entziehen.
- Die maximale Zeitspanne ohne Aktivität (Session-Timeout) im Online-Banking ist auf fünf Minuten reduziert.
*In Ausnahmefällen muss die TAN im Sinne einer sogenannten starken Kundenauthentifizierung nur alle 90 Tage eingegeben werden, zum Beispiel bei der Anmeldung. Sprechen Sie uns an und wir schauen gemeinsam, ob eine Ausnahme möglich ist.
Ergänzungen zum Online-Banking Business
Sie können festlegen, ob Ihnen im Online-Banking nur Ihr Geschäftskonto, nur Ihr privates Girokonto oder beide Konten angezeigt werden. Dafür haben Sie zwei Möglichkeiten: Sie können auf der Online-Banking-Startseite unter "Herzlich willkommen!" auf den Link "Ihre Konten auf Basis des Profils: Business" bzw. "Ihre Konten auf Basis des Profils: Privat" bzw. "Ihre Konten auf Basis des Profils: Privat und Business" klicken. Alternativ können Sie im persönlichen Bereich unter Ihrem Namen auf den Eintrag "Profilauswahl" klicken. In beiden Fällen können Sie auf der dann folgenden Seite jene Konten auswählen, die Ihnen angezeigt werden sollen.
Freizugebende Aufträge finden Sie im Menü "Banking & Verträge" im Reiter "Aufträge". Nach Klick auf "Auftragsfreigabe" sehen Sie alle Aufträge, die Sie noch freigeben müssen, unter dem Punkt "freizugebende Aufträge".
Von Ihnen eingereichte, noch freizugebende Aufträge können Sie im Menü "Banking & Verträge" im Reiter "Aufträge" nach Klick auf die "Auftragsfreigabe" einsehen. Dort werden alle noch freizugebenden Aufträge auf dem Reiter "Eingereichte Aufträge" angezeigt. Dort können Sie auch ihre eigene Freigabe zurücknehmen, falls sich ein Fehler bei der Erfassung eingeschlichen hat.
SRZ-Dateien, die beispielsweise der Beauftragung von Lohn-/Gehaltszahlungen dienen, können Sie im Menü "Banking & Verträge" auf dem Reiter "Aufträge" einsehen. Dort können Sie nach einem Klick auf "Dateiverarbeitung" eingereichte SRZ-Dateien einsehen oder selbst Dateien hochladen und damit zum Beispiel SEPA-Überweisungen in Auftrag geben.