Online-Banking - Informationen zu "PSD2"

Mit uns sind Sie auf der sicheren Seite!

Bereits ab dem 11. September 2019 setzen wir die Voraussetzungen der Zahlungsdiensterichtlinie "PSD2" im Online-Banking und unserer Banking-App um.

Was bedeutet PSD2?

PSD2 steht für Payment Service Directive – ins Deutsche auch als „Zweite Zahlungsdienstrichtlinie“ zu übersetzen.
Auf dieser Stufe soll die Sicherheit des elektronischen Zahlungsverkehrs verbessert, die Wahlmöglichkeit für den Verbraucher erhöht und der Zahlungsverkehr innovativer gestaltet werden.

Die wesentlichen Neuerungen entnehmen Sie bitte den weiterführenden Informationen auf dieser Seite.

Die starke Authentifizierung

In Zukunft müssen Sie sich mit zwei verschiedenen Faktoren unter anderem im Online-Banking legitimieren. Zum Beispiel per PIN und TAN. Die Erstellung der hierfür benötigten TAN ist selbstverständlich kostenfrei. Diese Authentifizierung sichert Sie zum Beispiel ab:

  • bei der Anmeldung zum Online-Banking
  • bei der Anmeldung zur Banking-App
  • beim Abruf von Umsatzinformationen, die älter als 90 Tage sind (z. B. bei der Auswahl "Alle Umsätze")
Der Zugriff aufs Konto

Berechtigte Drittanbieter können in Ihrem Auftrag Kontoinformationen abrufen oder Zahlungen von Ihrem Online- Banking-Konto auslösen lassen – aber nur mit Ihrer Zustimmung! Die Berechtigungen müssen Sie per TAN bestätigen und können von Ihnen jederzeit wieder entzogen werden.

Die Dokumentation der Kontozugriffe

Mit unserer Zugriffsverwaltung im eBanking bieten wir Ihnen eine neue Service-Funktion. Damit können Sie kontrollieren, wen Sie berechtigt haben und welche Transaktionen durch Zahlungsdienstleister in Ihrem Auftrag durchgeführt wurden – bis zu 180 Tage rückwirkend.

Was passiert wann?
  • Bereits ab dem 11. September 2019 ist der Abruf von Umsatzinformationen, die älter als 90 Tage sind, nur noch nach Eingabe einer TAN möglich.
    • Insbesondere bei der Auswahl "Alle Umsätze" oder der Nutzung eines individuellen Zeitraums >90 Tage werden Sie zur Eingabe einer TAN im Online-Banking aufgefordert.
    • Dies schließt auch die generelle Nutzung des Finanzmanagers mit ein.
       
  • Die Zugriffsverwaltung zur Überprüfung von berechtigten Drittanbietern steht Ihnen dann ebenfalls zur Verfügung.

  • Ab dem 11. Dezember 2019 werden Sie – mindestens alle 90 Tage – bei der Anmeldung ins Online-Banking dazu aufgefordert, sich mit zwei verschiedenen Faktoren (PIN und TAN) auszuweisen.
Für Nutzer der Banking-App

Mit unserer Banking-App nutzen Sie bereits heute schon viele Vorteile bequem unterwegs.

Profitieren Sie von der starken Gerätebindung und genießen Sie dadurch die Anmeldung in die App weiterhin ohne TAN.

Die Registrierung wird Ihnen zu Beginn automatisch innerhalb der App angeboten und ist nach Eingabe einer TAN komplett abgeschlossen.

Registrierung verpasst? Kein Problem! Im Menüpunkt "Einstellungen" -> "Gerät registrieren" können Sie die Registrierung jederzeit nachholen.

Für Nutzer einer Homebanking-Software

Die Eingabe der TAN wird mindestens alle 90 Tage einmal beim Kontakt mit unserem Bank-Server stattfinden und erfolgt nach Eingabe der PIN.

Beim Abruf von Umsatzinformationen, die älter als 90 Tage sind, erfolgt die Eingabe einer TAN bei Verarbeitung des Ausgangskorbs.

Wichtig:

  • Beim Einsatz einer VR-Networld-Card besitzen Sie bereits alle Voraussetzungen durch die Trennung von Karte und PIN. In diesem Fall bleibt das Online-Banking für Sie unverändert.
  • Sofern Sie eine Fehlermeldung zur starken Kundenauthentifizierung erhalten, führen Sie bitte ein Update Ihrer Software durch. Ihre Software erfüllt in diesem Fall noch nicht die notwendigen technischen Voraussetzungen.
  • Der Einsatz unserer TAN-Verfahren mit einer Homebanking-Software bleibt von den Änderungen unberührt.
Kürzerer Timeout im Online-Banking

Aus Sicherheitsgründen wurde der automatische Timeout (Abmeldung) bei Inaktivität im Online-Banking auf 5 Minuten reduziert.

Bitte beachten Sie, dass das Schreiben von Nachrichten nicht als Aktivität zählt. Sie können die Zeit bis zur Abmeldung jedoch mit einem Klick auf die orange eingefärbte Uhrzeit (Timeout) rechts oben jederzeit zurücksetzen.

Häufige Fragen

Ich werde beim Abruf meiner Umsatzdaten aufgefordert eine TAN einzugeben. Was kann ich tun?
Die Eingabe einer TAN ist für den Abruf von Umsatzinformationen erforderlich, die älter als 90 Tage sind. Bitte geben Sie die TAN ein.

Anschließend können Sie gerne den von Ihnen in der Vergangenheit gespeicherten Umsatzzeitraum anpassen. Wählen Sie hierzu einen Umsatzzeitraum kleiner als 90 Tage aus und klicken Sie auf "Suchkriterien speichern".


Ich nutze eine Homebanking-Software. Kann ich den Zeitraum zum Abruf von Umsatzinformationen selbst festlegen?
Dies ist je nach Software unterschiedlich und kann nicht allgemein beantwortet werden. Wir empfehlen Ihnen in diesem Fall den direkten Kontakt zum Support des Softwareherstellers.