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Ratgeber Baufinanzierung

 

Sie haben sich dazu entschlossen, Eigentum zu erwerben und vielleicht schon Ihr Traumobjekt gefunden, das nun finanziert werden soll?

Ein Darlehen für eine private Baufinanzierung nimmt man in der Regel nur einmal im Leben auf. Als zukünftiger Eigentümer treffen Sie also eine Entscheidung mit großer Tragweite, die sorgfältig geplant sein will. Damit Sie bei der Finanzierung auf Nummer sicher gehen, zeigen wir Ihnen, was Sie wann und wie beachten sollten. So kommen Sie Schritt für Schritt in die eigenen vier Wände.

Welchen Finanzierungsbedarf habe ich?

 

Beim Kauf oder Bau einer Immobilie fallen neben dem Kaufpreis weitere Kosten an, die Sie bei der Ermittlung des Finanzierungsbedarfs berücksichtigen sollten. Es ist daher der genaue Bedarf für Ihr Darlehen zu ermitteln und sich zunächst einen Überblick über die notwendigen Aufwendungen sowie der vorhandenen Eigenmittel zu verschaffen. Berücksichtigen Sie bei der Planung auch künftige Ausgaben zur Absicherung der finanzierenden Personen und der Immobilie.

Geben Sie hier Ihre Aufwendungen und Eigenmittel ein und Ihr Finanzierungsbedarf wird berechnet.

Berechnen Sie jetzt wie hoch Ihr Finanzierungsbedarf ist:

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Kaufen statt mieten

Das aktuell günstige Baugeld, die Immobilie als Altersvorsorge und wertbeständige Vermögensanlage sowie das unabhängige und selbständige Wohnen sind nur einige der vielen Gründe, die für den Erwerb eines eigenen Hauses oder einer Eigentumswohnung sprechen. Haben Sie sich schon einmal ausgerechnet, wie viel Miete Sie im Laufe der Zeit bezahlen?

Haushaltsrechnung – wie viel kann ich mir leisten?

Damit eine Finanzierung auf finanziell gesicherten Beinen stehen kann und die monatlichen Zahlungen dauerhaft aufgebracht werden können, ist eine gründliche, umfassende und vor allem aufrichtige Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben besonders wichtig. Da die Immobilienfinanzierung auf mehrere Jahre angelegt ist, sollten Sie auch mögliche Veränderungen Ihrer persönlichen Lebenssituation mit berücksichtigen.


Mit der Haushaltsrechnung können Sie errechnen, wie hoch Ihre monatliche Zahlung für das Darlehen ausfallen kann.

Jetzt die Gesamteinnahmen und -ausnahmen im Monat berechnen:

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Was ist eine Grundschuld?

Anders als bewegliche Güter werden Immobilien und deren Besitzverhältnisse sowie die auf der Immobilie liegenden Belastungen im Grundbuch mit der sogenannten Grundschuld eingetragen. Mit einer Grundschuld, die beim Notar bestellt wird, sichert sich der Gläubiger (z. B. die BBBank) seine Forderungen gegenüber dem Eigentümer.

  • Die Grundschuld ist ein Pfandrecht an einer Immobilie. Die Immobilie dient damit als Sicherheit für das Darlehen.
  • Zwei Arten:
    1. Buchgrundschuld (wird in das Grundbuch eingetragen)
    2. Briefgrundschuld (Eintragung im Grundbuch und Erstellung eines Grundschuldbriefes vom Grundbuchamt)
  • Da der Darlehensnehmer auch mit seinem sonstigen Vermögen haftet, ist es üblich, dass er neben der Grundschuld ein notarielles, vollstreckbares Schuldanerkenntnis abgibt, mit dem er sich im Fall der Fälle einer sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen unterwirft.
Checkliste Beratungsgespräch: Was soll ich mitbringen?

So unterschiedlich die Immobilien sind, so individuell sind auch die Finanzierungslösungen. Für eine maßgeschneiderte Finanzierung benötigen wir Informationen über Ihre Einkommens- und Vermögenssituation (z. B. Eigenkapital- und Fremdfinanzierungsnachweise).


Wir erstellen Ihnen aufgrund Ihrer persönlichen Daten und Wünsche ein individuelles Angebot. Sofern uns die Angaben noch nicht vorliegen bitten wie Sie, folgende Unterlagen mitzubringen. Dann sind Sie für ein Beratungsgespräch bestens gerüstet.

 > Zur kompletten Checkliste Baufinanzierung

Worauf muss ich bei Vertragsabschluss achten?

Wenn Sie Ihre Traumimmobilie gefunden und sich für ein konkretes Angebot entschieden haben, sollten Sie noch einige Dinge beachten.

  • Für einen Darlehensvertrag ist die Schriftform erforderlich.
  • Insbesondere enthält der Darlehensvertrag folgende Inhalte:
    - Nettokreditbetrag
    - Art und Weise der Rückzahlung
    - zu bestellende Sicherheiten
    - effektiver Jahreszins
    - Vertragslaufzeit
    - Kosten
  • Information zum Widerrufsrecht
  • Zusätzlich werden Ihnen vorvertragliche Informationen mit den wichtigsten vertraglichen Inhalten und wenn Sie es wünschen eine Erläuterungsbroschüre ausgehändigt.

Welche Darlehen gibt es?

Festzinsdarlehen (Annuitätendarlehen)
  • Die über die Gesamtlaufzeit gleich bleibende Rate setzt sich aus Zins und Tilgung zusammen.
  • Der Zinssatz wird für einen bestimmten Zeitraum festgeschrieben (Sollzinsbindung) und bleibt in dieser Zeit unverändert.
  • Die Sollzinsbindung ist in der Regel kürzer als die gesamte Darlehenslaufzeit (vom Tilgungsbetrag abhängig).
  • Während der Sollzinsbindung kann das Festzinsdarlehen nicht gekündigt werden.
  • Nach Ablauf der Sollzinsbindung wird Ihnen ein neues Angebot für eine weitere Sollzinsbindung zu den dann aktuellen Konditionen unterbreitet.
  • Mit fortlaufender Rückzahlung des Darlehens sinken die zu zahlenden Zinsen und der Tilgungsanteil erhöht sich dementsprechend.
  • Die Annuität wird monatlich gezahlt.

    -> Zum Annuitätendarlehen
Variables Darlehen – Baudarlehen mit veränderlichem Sollzinssatz
  • Bei Baudarlehen mit veränderlichem Sollzinssatz wird der Sollzinssatz in einem bestimmten Turnus z. B. monatlich angepasst.
  • Der Sollzinssatz orientiert sich dabei an einem Referenzzinssatz z. B. dem 3-Monats-Euribor®.
  • Eine Rückzahlung des Darlehens sowie Sondertilgungen sind jederzeit möglich.
  • Neben Darlehen mit ausschließlich variablem Zinssatz gibt es auch eine Kombination aus festem und variablem Zinssatz.
Schnelltilger-Darlehen (OS)
  • Die Besonderheit liegt darin, dass Sie durch den Schnelltilger (0S) die Möglichkeit haben ggf. das Darlehen bis zum Ende der Sollzinsbindung komplett zu tilgen.
  • Hierzu wird zu Beginn der Sollzinsbindung der Tilgungssatz in der dafür erforderlichen Höhe festgelegt.
  • Die monatlich gleichbleibende Rate ist daher im Vergleich zu einem Annuitätendarlehen mit 1 % anfänglicher Tilgung entsprechend höher.
  • Weitere Informationen finden Sie unter:
    > BBBank-Schnelltilger-Darlehen (0S)
Zinszahlungsdarlehen (endfälliges Darlehen)
    • Statt einer monatlichen Tilgung wird eine Tilgungsaussetzung für die Sollzinsbindung vereinbart.
    • Während der Sollzinsbindung werden lediglich die Zinsen bezahlt.
    • Anstelle eines monatlichen Tilgungsbetrages wird z. B. ein Bausparvertrag oder eine Lebensversicherung bespart.
    • Das Darlehen wird bei Ende der Sollzinsbindung entweder in einem Betrag getilgt oder die Sollzinsbindung verlängert und z. B. der Bausparvertrag oder die Lebensversicherung weiter bespart.
    • Weitere Informationen finden Sie hier:
      -> Zinszahlungsdarlehen
    Forward-Darlehen
      • Mit dem Forward-Darlehen können Sie sich einen günstigen Zinssatz für die Zukunft sichern.
      • Häufigste Verwendung bei Anschlussfinanzierungen (Prolongationen).
      • Bei einem Forward-Darlehen handelt es sich im Grunde um ein Annuitätendarlehen, bei dem eine Sondervereinbarung getroffen wird.
      • Das Forward-Darlehen wird erst nach einer bestimmten Vorlaufzeit (i. d. R. 7–36 Monate) nach Vertragsabschluss ausgezahlt.
      • Diese Vorlaufzeit zwischen Vertragsabschluss und Laufzeitbeginn wird als Forward-Periode bezeichnet.
      • Es werden keine Bereitstellungszinsen in der Forward-Periode fällig.

      • Weitere Informationen finden Sie unter:
        > Forward-Darlehen
      Bausparvertrag/Bauspardarlehen
        • Mit einem Bausparvertrag sichern Sie sich einen günstigen Zinssatz für ein künftiges Darlehen.
        • Die Anspar- und Darlehensphase werden dabei miteinander kombiniert.
        • Der Bausparvertrag wird über die gewünschte Bausparsumme angelegt. Zuerst erfolgen regelmäßige Sparleistungen in der Regel bis zur Hälfte der vereinbarten Bausparsumme.
        • Nach der Ansparphase haben Sie die Möglichkeit das günstige Bauspardarlehen zu nutzen, das die andere Hälfte der vereinbarten Bausparsumme ausmacht.
        KfW-Förderdarlehen
          • KfW-Darlehen (Kreditanstalt für Wiederaufbau) sind staatlich geförderte, zinsgünstige Darlehen.
          • Im Bereich Bauen, Wohnen und Energiesparen steht Ihnen ein breites Spektrum an zinsgünstigen Förderprogrammen zur Verfügung.
          • Die Antragstellung und Beratung erfolgt über Ihre BBBank-Filiale.
          • Bei der Wahl des richtigen Förderprogrammes ist Ihnen Ihr Architekt oder Energieberater gerne behilflich.

          • Weitere Informationen finden Sie unter:
            > KfW-Förderdarlehen der BBBank
            > www.kfw.de
          Was ist eine Grundschuld?

          Anders als bewegliche Güter werden Immobilien und deren Besitzverhältnisse sowie die auf der Immobilie liegenden Belastungen im Grundbuch mit der sogenannten Grundschuld eingetragen. Mit einer Grundschuld, die beim Notar bestellt wird, sichert sich der Gläubiger (z. B. die BBBank) seine Forderungen gegenüber dem Eigentümer.

          • Die Grundschuld ist ein Pfandrecht an einer Immobilie. Die Immobilie dient damit als Sicherheit für das Darlehen.
          • Zwei Arten:
            1. Buchgrundschuld (wird in das Grundbuch eingetragen)
            2. Briefgrundschuld (Eintragung im Grundbuch und Erstellung eines Grundschuldbriefes vom Grundbuchamt)
          • Da der Darlehensnehmer auch mit seinem sonstigen Vermögen haftet, ist es üblich, dass er neben der Grundschuld ein notarielles, vollstreckbares Schuldanerkenntnis abgibt, mit dem er sich im Fall der Fälle einer sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen unterwirft.
          Checkliste Beratungsgespräch: Was soll ich mitbringen?

          So unterschiedlich die Immobilien sind, so individuell sind auch die Finanzierungslösungen. Für eine maßgeschneiderte Finanzierung benötigen wir Informationen über Ihre Einkommens- und Vermögenssituation (z. B. Eigenkapital- und Fremdfinanzierungsnachweise).


          Wir erstellen Ihnen aufgrund Ihrer persönlichen Daten und Wünsche ein individuelles Angebot. Sofern uns die Angaben noch nicht vorliegen bitten wie Sie, folgende Unterlagen mitzubringen. Dann sind Sie für ein Beratungsgespräch bestens gerüstet.

           > Zur kompletten Checkliste Baufinanzierung

          Worauf muss ich bei Vertragsabschluss achten?

          Wenn Sie Ihre Traumimmobilie gefunden und sich für ein konkretes Angebot entschieden haben, sollten Sie noch einige Dinge beachten.

          • Für einen Darlehensvertrag ist die Schriftform erforderlich.
          • Insbesondere enthält der Darlehensvertrag folgende Inhalte:
            - Nettokreditbetrag
            - Art und Weise der Rückzahlung
            - zu bestellende Sicherheiten
            - effektiver Jahreszins
            - Vertragslaufzeit
            - Kosten
          • Information zum Widerrufsrecht
          • Zusätzlich werden Ihnen vorvertragliche Informationen mit den wichtigsten vertraglichen Inhalten und wenn Sie es wünschen eine Erläuterungsbroschüre ausgehändigt.

          Wie läuft eine Finanzierung ab?

          1. Ziele und Wünsche klären
          • Überlegen Sie sich genau, was Sie wollen, bevor Sie sich auf die Suche nach einem Eigenheim machen. Je besser Sie wissen, wie Sie wohnen möchten, umso leichter wird es, die passende Immobilie zu finden. Klären Sie dabei Grundlegendes wie:

            • Möchten Sie lieber auf dem Land oder in der Stadt wohnen?
            • Was soll Ihr neues Heim unbedingt haben?
            • Was darf an Ihrem neuen Wohnort nicht fehlen und was wäre ein rotes Tuch für Sie?
            • Noch ein Tipp: Werfen Sie immer mal wieder einen Blick auf die Immobilienangebote in Ihrer Region. Auch wenn Sie noch keine konkreten Pläne für Ihren eigenen Immobilienkauf haben, lohnt es sich zu wissen, welche Häuser oder Wohnungen in Ihrer Region verkauft werden und vor allem, zu welchem Preis. So bekommen Sie eine Vorstellung davon, wie Ihre Wunschimmobilie aussehen kann, und welcher Kaufbetrag dafür üblich ist. Nicht selten werden Immobilien viel zu teuer angeboten.
          2. Budget ermitteln
          • Hand aufs Herz: Überlegen Sie sich, wie viel Geld Sie zur Verfügung haben. Denken Sie dabei nicht nur an den Kaufpreis, sondern auch an die Kaufnebenkosten. Es ist außerdem ratsam, frühzeitig Eigenkapital anzusparen. Wir empfehlen Ihnen 20 bis 30 Prozent an Eigenkapital mitzubringen – allein schon, um die Nebenkosten einer Immobilienfinanzierung wie Grunderwerbssteuer oder Notarkosten abzudecken.

          3. Immobilie suchen
          • Vor dem Immobilienkauf kommt die Suche. Die ist oft gar nicht so einfach. Wir sind nah dran am Immobilienmarkt in Ihrer Region und unterstützen Sie gern mit Rat und Tat.

          4. Finanzierung besprechen und Unterlagen einreichen
          • In einem Beratungsgespräch setzen sich unsere Baufinanzierungsexpertinnen und -experten mit Ihnen zusammen und entwickeln ein Finanzierungskonzept.
            Damit wir uns ein Bild von Ihrer Wunschimmobilie machen können, bringen Sie bitte von den folgenden Unterlagen alle mit, die Sie haben:

            • Exposé,
            • Fotos der Immobilie,
            • Kaufvertrag,
            • Baupläne und
            • bei einer Eigentumswohnung die Teilungserklärung.

            Je mehr Unterlagen Sie mitbringen, desto besser können wir Sie beraten. Selbstverständlich geht es bei der Immobilienfinanzierung vor allem um Sie: Anhand Ihrer

            • monatlichen Ausgaben,
            • den letzten drei Gehaltsabrechnungen und
            • der letzte Steuerbescheid
            • Selbstauskunft

            schätzen wir Ihre finanzielle Situation ein. Dabei berücksichtigen wir auch, wie viel Eigenkapital Sie mitbringen.

          5. Kreditvertrag unterschreiben
          • Die Unterzeichnung des Kreditvertrags regelt die Finanzierung Ihrer Immobilie. Damit sind Sie bestens für den Notartermin gerüstet.

          6. Notarin oder Notar aufsuchen
          • Damit das Haus oder die Wohnung wirklich Ihnen gehört, müssen Sie den Kaufvertrag notariell beglaubigen lassen. Die Notarin oder der Notar unterstützt Sie zudem bei der rechtlichen Abwicklung Ihres Kaufvertrags. Sie oder er überprüft die Einträge im Grundbuch, veranlasst eine Auflassungsvormerkung und bereitet den Kaufvertrag vor. Die Auflassungsvormerkung ist wichtig, damit die Verkäuferin oder der Verkäufer die Immobilie nicht noch jemand anderem anbieten oder sie als finanzielle Sicherheit nutzen und mit einer Grundschuld beleihen kann.

            Bevor Sie den Kaufvertrag unterschreiben, sollten Sie sich folgende Unterlagen genau ansehen:

            • Grundbuch: Gibt es Wege- oder Vorverkaufsrechte, ausstehende Erschließungskosten?
            • Baulastenverzeichnis: Wie ist die Bebaubarkeit des Grundstücks?
            • Liegenschaftskataster: Wo liegen die Grundstücksgrenzen?
            • Altlastenverzeichnis: Ist das Grundstück belastet, zum Beispiel durch Bodengifte?
          7. Kaufpreis bezahlen
          • Ist der Kaufvertrag unterschrieben, fordert die Notarin oder der Notar Sie schriftlich auf, den Kaufpreis zu zahlen.

          8. Ins Grundbuch eintragen lassen
          • Nachdem Sie den Kaufpreis gezahlt haben, veranlasst Ihre Notarin oder Ihr Notar, dass Sie ins Grundbuch eingetragen werden.

          9. Schlüssel bekommen und Einzug planen
          • Herzlichen Glückwunsch! Sie halten den Schlüssel zu Ihrem neuen Eigenheim in den Händen. Nun heißt es Kisten packen und Umzug vorbereiten. Unter Umständen geht es jetzt auch los mit Renovierungsarbeiten.