Welchen Finanzierungsbedarf habe ich?
Beim Kauf oder Bau einer Immobilie fallen neben dem Kaufpreis weitere Kosten an, die Sie bei der Ermittlung des Finanzierungsbedarfs berücksichtigen sollten. Es ist daher der genaue Bedarf für Ihr Darlehen zu ermitteln und sich zunächst einen Überblick über die notwendigen Aufwendungen sowie der vorhandenen Eigenmittel zu verschaffen. Berücksichtigen Sie bei der Planung auch künftige Ausgaben zur Absicherung der finanzierenden Personen und der Immobilie.
Geben Sie hier Ihre Aufwendungen und Eigenmittel ein und Ihr Finanzierungsbedarf wird berechnet.
Berechnen Sie jetzt wie hoch Ihr Finanzierungsbedarf ist:
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Kaufen statt mieten
Das aktuell günstige Baugeld, die Immobilie als Altersvorsorge und wertbeständige Vermögensanlage sowie das unabhängige und selbständige Wohnen sind nur einige der vielen Gründe, die für den Erwerb eines eigenen Hauses oder einer Eigentumswohnung sprechen. Haben Sie sich schon einmal ausgerechnet, wie viel Miete Sie im Laufe der Zeit bezahlen?
Haushaltsrechnung – wie viel kann ich mir leisten?
Damit eine Finanzierung auf finanziell gesicherten Beinen stehen kann und die monatlichen Zahlungen dauerhaft aufgebracht werden können, ist eine gründliche, umfassende und vor allem aufrichtige Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben besonders wichtig. Da die Immobilienfinanzierung auf mehrere Jahre angelegt ist, sollten Sie auch mögliche Veränderungen Ihrer persönlichen Lebenssituation mit berücksichtigen.
Mit der Haushaltsrechnung können Sie errechnen, wie hoch Ihre monatliche Zahlung für das Darlehen ausfallen kann.
Jetzt die Gesamteinnahmen und -ausnahmen im Monat berechnen:
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Was ist eine Grundschuld?
Anders als bewegliche Güter werden Immobilien und deren Besitzverhältnisse sowie die auf der Immobilie liegenden Belastungen im Grundbuch mit der sogenannten Grundschuld eingetragen. Mit einer Grundschuld, die beim Notar bestellt wird, sichert sich der Gläubiger (z. B. die BBBank) seine Forderungen gegenüber dem Eigentümer.
- Die Grundschuld ist ein Pfandrecht an einer Immobilie. Die Immobilie dient damit als Sicherheit für das Darlehen.
- Zwei Arten:
1. Buchgrundschuld (wird in das Grundbuch eingetragen)
2. Briefgrundschuld (Eintragung im Grundbuch und Erstellung eines Grundschuldbriefes vom Grundbuchamt) - Da der Darlehensnehmer auch mit seinem sonstigen Vermögen haftet, ist es üblich, dass er neben der Grundschuld ein notarielles, vollstreckbares Schuldanerkenntnis abgibt, mit dem er sich im Fall der Fälle einer sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen unterwirft.
Checkliste Beratungsgespräch: Was soll ich mitbringen?
So unterschiedlich die Immobilien sind, so individuell sind auch die Finanzierungslösungen. Für eine maßgeschneiderte Finanzierung benötigen wir Informationen über Ihre Einkommens- und Vermögenssituation (z. B. Eigenkapital- und Fremdfinanzierungsnachweise).
Wir erstellen Ihnen aufgrund Ihrer persönlichen Daten und Wünsche ein individuelles Angebot. Sofern uns die Angaben noch nicht vorliegen bitten wie Sie, folgende Unterlagen mitzubringen. Dann sind Sie für ein Beratungsgespräch bestens gerüstet.
Worauf muss ich bei Vertragsabschluss achten?
Wenn Sie Ihre Traumimmobilie gefunden und sich für ein konkretes Angebot entschieden haben, sollten Sie noch einige Dinge beachten.
- Für einen Darlehensvertrag ist die Schriftform erforderlich.
- Insbesondere enthält der Darlehensvertrag folgende Inhalte:
- Nettokreditbetrag
- Art und Weise der Rückzahlung
- zu bestellende Sicherheiten
- effektiver Jahreszins
- Vertragslaufzeit
- Kosten - Information zum Widerrufsrecht
- Zusätzlich werden Ihnen vorvertragliche Informationen mit den wichtigsten vertraglichen Inhalten und wenn Sie es wünschen eine Erläuterungsbroschüre ausgehändigt.