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Blauer Hintergrund mit Schriftzug auf dem steht: Willst du mit mir (in Rente) gehen?

Altersvorsorgedepot

Neues Vorsorgeprodukt ab 2027

  • Ertragsorientiert – Möglichkeiten am Kapitalmarkt nutzen
  • Staatlich gefördert – Attraktive Zulagen
  • Flexibel – Verständliche Vorsorgelösungen
  • Transparent – In jeder Lebensphase


Wir begleiten Sie bei Ihrer Altersvorsorge - planbar, verlässlich und persönlich.

Hand mit Geld

Staatliche Zulagen

Die neue Förderung ist beitragsproportional. Sie können bis zu 540 Euro Grundzulage pro Jahr erhalten. Zusätzlich gibt es jährlich bis zu 300 Euro Kinderzulage pro Kind.

Häkchen

Produktangebot ohne Garantiepflicht

Nutzen Sie langfristig die Potenziale der Kapitalmärkte ohne Garantiepflicht. Wer zusätzlichen Wert auf Sicherheit legt, kann sich künftig für eine Vorsorgelösung mit Garantie entscheiden. Den höheren Ertragschancen stehen jedoch die für Kapitalmarktanlagen (z.B. bei Aktienfonds) typischen Schwankungs- und Verlustrisiken gegenüber. 

Häkchen

Flexible Auszahlung

Bei der Auszahlung Ihrer Altersvorsorge können Sie zwischen regelmäßigen Auszahlungen bis zum 85. Geburtstag und einer lebenslangen Rente wählen.

Produktdetails

Mehr Kapitalmarkt - mehr Möglichkeiten

Ab dem 1. Januar 2027 startet in Deutschland mit dem Altersvorsorgedepot eine neue staatlich geförderte Form der Altersvorsorge. Ziel des Gesetzgebers ist es, Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu den Möglichkeiten der Kapitalmärkte für den langfristigen Vermögensaufbau zu erleichtern. Anders als bisher entfällt die gesetzliche Pflicht einer Beitragsgarantie. Dadurch entstehen neue Spielräume, um die Renditechancen einer kapitalmarktorientierten Altersvorsorge besser zu nutzen.

Mit dem Altersvorsorgedepot werden Beiträge und staatliche Zulagen am Kapitalmarkt investiert und können so langfristig am Wachstum der weltweiten Wirtschaft teilhaben. Gerade bei langen Anlagezeiträumen bieten Aktienfonds interessante Möglichkeiten für den Vermögensaufbau im Alter. Dadurch rücken die Chancen auf eine höhere Wertentwicklung stärker in den Fokus.

Den höheren Ertragschancen stehen jedoch die für Kapitalmarktanlagen typischen Schwankungs- und Verlustrisiken gegenüber. 

Wer neben Renditechancen zusätzlich Wert auf Sicherheit legt, kann auch auf ein Angebot mit Garantie der eingezahlten Beiträge und staatlichen Zulagen zurückgreifen.

So haben Sie künftig die Wahl: Mehr Kapitalmarkt für zusätzliche Renditechancen oder eine Vorsorgelösung mit Garantie – passend zu Ihren persönlichen Vorsorgezielen. 

Gut zu wissen: Die BBBank wird zum Start des Altersvorsorgedepots ein passendes Vorsorgeangebot bereitstellen, das die neuen gesetzlichen Möglichkeiten nutzt und sich an Ihren individuellen Vorsorgezielen orientiert. 

Wer ist berechtigt und wie funktioniert die staatliche Förderung?
  • Wer bekommt die staatliche Förderung?

    Förderberechtigt für das Altersvorsorgedepot sind grundsätzlich:

    • Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 
    • Beamte 
    • Selbstständige, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (z. B. Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung oder eine vergleichbare Altersversorgung)
  • So funktioniert die Förderung bei der Grundzulage

    Das Prinzip ist einfach: Je mehr Sie einzahlen, desto mehr legt der Staat obendrauf. Diese beitragsproportionale Förderung unterscheidet das Altersvorsorgedepot grundlegend von der Riester-Rente, bei der staatliche Zulagen einkommensabhängig gewährt werden.

    Für die ersten 360 Euro eigener Einzahlungen pro Jahr ist die staatliche Förderung besonders hoch. Dadurch wird vor allem die private Altersvorsorge von Menschen mit geringeren Einkommen und Familien mit Kindern gestärkt.

  • Eigenbetrag pro JahrFörderquoteZulage
    120 Euro (Mindesteigenbeitrag) bis 360 Euro50 ProzentBis zu 180 Euro
    Von 360,01 Euro bis 1.800 Euro25 ProzentBis zu 360 Euro
  • Die Grundzulage beträgt also bis zu 540 Euro jährlich und richtet sich nach Ihren Einzahlungen. Je nach Situation können zusätzlich Kinderzulagen, ein Berufseinsteigerbonus und steuerliche Vorteile hinzukommen.

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    Weitere Zulagen und Steuervorteile

    • Kinderzulage
      Für jedes kindergeldberechtigte Kind erhalten Sie für jeden selbst eingezahlten Euro eine Kinderzulage von 1 Euro, maximal 300 Euro pro Kind und Jahr. Die Kinderzulage wird auf den Vertrag des Elternteils ausgezahlt, der das Kindergeld erhält.
    • Berufseinsteigerbonus
      Wer bei Vertragsschluss das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erhält einmalig einen Bonus von 200 Euro. Der Betrag wird direkt ins Depot eingezahlt – zusätzlich zu den regulären Zulagen. Für junge Berufstätige ist der Einstieg daher besonders attraktiv.
    • Steuerliche Vorteile
      Geförderte Eigenbeiträge und Zulagen können als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Außerdem können Sie zusätzliche Beiträge bis zu einem Höchstbetrag von 6.840 Euro pro Jahr einzahlen. Auszahlungen, die auf geförderte Anteile entfallen, sind mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. In der Rentenphase ist dieser oft geringer ist als in der Erwerbsphase. Von ungeförderten Beiträgen ist später nur der Ertragsanteil zu versteuern.
      Hinweis: Da die genauen steuerlichen Auswirkungen von Ihrer persönlichen Situation abhängen, empfehlen wir eine steuerliche Beratung.

Jetzt ganz einfach ausrechnen – mit dem Altersvorsorgedepot-Rechner

Die Entwicklung Ihres Altersvorsorgedepots hängt von Ihrer persönlichen Situation ab – also beispielsweise von Ihrem geplanten Beitrag, der Wertentwicklung, Ihrer Familiensituation, Ihrem Chancen-Risiko-Profil sowie von Ihrem Einkommen, damit Sie Ihre Beiträge steuerlich absetzen können. Der Rechner zeigt Ihnen in wenigen Schritten, welche Förderung auf Basis der Angaben möglich ist – und wie das Altersvorsorgedepot insgesamt verlaufen könnte.

4 Rechenbeispiele – so viel Förderung ist möglich

  • Lisa, 25

    Berufseinsteigerin, keine Kinder, 32.000 Euro brutto

    • Eigenbeitrag pro Jahr: 1.200 Euro 
    • Grundzulage: 390 Euro
    • Berufseinsteigerbonus (einmalig): 200 Euro
    • Gesamte Förderung im ersten Jahr: 590 Euro, ab dem zweiten Jahr: 390 Euro
    • Förderquote beim Altersvorsorgedepot: ca. 32,5 Prozent
  • Katrin, 35

    Verheiratet, 2 Kinder, 45.000 Euro brutto

    • Eigenbeitrag pro Jahr: 1.800 Euro 
    • Grundzulage: 540 Euro
    • Kinderzulage: 600 Euro
    • Gesamte Förderung im ersten Jahr: 1.140 Euro
    • Förderquote beim Altersvorsorgedepot: 63 Prozent
  • Michael, 50

    Alleinstehend, keine Kinder, 60.000 Euro brutto

    • Eigenbeitrag pro Jahr: 1.800 Euro 
    • Grundzulage: 540 Euro
    • Steuererstattung nach Günstigerprüfung: 279 Euro
    • Gesamte Förderung pro Jahr: 819 Euro (540 Euro Zulage und 279 Euro Steuererstattung)
    • Förderquote beim Altersvorsorgedepot: 30 Prozent
  • Sandra, 30

    Alleinerziehend, 2 Kinder, 18.000 Euro brutto

    Sandra mit Altersvorsorgedepot

    • Eigenbeitrag pro Jahr: 120 Euro
    • Grundzulage: 60 Euro
    • Kinderzulage: 240 Euro
    • Gesamte Förderung beim Altersvorsorgedepot pro Jahr: 300 Euro, Förderquote: 250 Prozent
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Für Riester-Bestandskundinnen und -kunden

Wichtigste Änderungen zusammengefasst
  • Das bleibt gleich

    • Bestandsschutz für Ihren Riester-Vertrag
    • Gewohnte Riester-Förderung (Grund- und Kinderzulage)
    • Garantie Ihrer Beiträge und der staatlichen Zulagen zu Beginn Ihrer Auszahlphase
    • Steuerliche Absetzbarkeit Ihrer Beiträge

     

  • Das ändert sich 2027

    • Ein Wechsel in die neue Förderstruktur ist jederzeit möglich – aber nicht verpflichtend.
    • Sofern Sie die Riesterrente unseres Partners der Union Investment nutzen, werden Sie von der Union Investment rechtzeitig über die Möglichkeiten informiert. Die BBBank ist für Sie da!
    • Sie erhalten neue Wahlmöglichkeiten für Ihre Auszahlphase.

Kurz und knapp: Das ist neu beim Altersvorsorgedepot

Wahl eines Produkts mit oder ohne Garantie
  • Für das Altersvorsorgedepot ist keine verpflichtende Beitragsgarantie vorgesehen. Dadurch ist es möglich, Ihr Kapital stärker am Kapitalmarkt zu investieren. Dieser Ansatz kann langfristig attraktive Chancen eröffnen, geht jedoch mit höheren Schwankungen und Verlustrisiken einher. Bitte beachten Sie: Frühere Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für die zukünftige Wertentwicklung.

Höhere Förderung für viele
  • Die maximal förderfähige Grundzulage von 540 Euro pro Jahr ist dreimal so hoch wie bei der Riester-Rente. Es handelt sich dann um eine beitragsproportionale Förderung: Für die ersten 360 Euro eigene Beiträge werden 50 Cent pro eingezahltem Euro bezuschusst, für Beiträge bis 1.800 Euro sind es 25 Cent. Darüber hinaus gibt es pro Kind und Jahr eine Kinderzulage von 1 Euro pro eingezahltem Euro, maximal 300 Euro.

Drei Produktvarianten
  • Der Gesetzgeber sieht drei Ausprägungen von Altersvorsorgedepots vor. Für die Zulassung muss jeder Anbieter das Standardprodukt anbieten. Über alle weiteren Varianten entscheiden die Anbieter selbst.

    1. Standardprodukt (mit Kostendeckel) ohne Garantie: Ein staatlich festgelegtes Produkt mit einer Obergrenze von 1 Prozent Effektivkosten. Es stellt sicher, dass ein kostengünstiges Angebot am Markt verfügbar ist.
    2. Altersvorsorgedepot ohne Garantie: Hier werden Ihre Eigenbeiträge und die staatlichen Zulagen am Kapitalmarkt angelegt. Es gibt keine Beitragsgarantie, dafür aber höhere Renditechancen und Risiken.
    3. Altersvorsorgedepot mit Garantie: Es bietet mehr Sicherheit, schränkt aber die Renditechancen ein.
Überschaubare Kosten
  • Für das gesetzliche Standardprodukt gilt eine Obergrenze von 1 Prozent Effektivkosten pro Jahr. Dadurch sind Sie vor überhöhten Gebühren geschützt. In den Effektivkosten sind sämtliche Kosten des Produkts enthalten, also Verwaltungsgebühren, Fondskosten und Vertriebskosten. Auch außerhalb des Standardprodukts müssen Anbieter die Effektivkosten offen ausweisen. So können Sie verschiedene Angebote leicht miteinander vergleichen.

Flexible Auszahlung
  • Der Gesetzgeber lässt folgende Wahlmöglichkeiten zu:

    • Lebenslange Rente: monatliche Rentenzahlung aus einer Leibrentenversicherung bis zum Lebensende. Das Depotvermögen wird bei Rentenbeginn in eine Lebensversicherung übertragen.
    • Fondsauszahlplan: Das Kapital bleibt im Altersvorsorgedepot investiert und wird bis zum 85. Geburtstag monatlich ausgezahlt.
    • Teilkapitalentnahme: Bis zu 30 Prozent des Kapitals können Sie zu Rentenbeginn förderunschädlich auf einen Schlag entnehmen – unabhängig davon, ob Sie eine lebenslange Rente oder einen Fondsauszahlplan bis zum 85. Geburtstag gewählt haben.

BBBank als Ihr Vorsorgepartner 

Die BBBank begleitet Sie als Vorsorgepartner – transparent, persönlich und verlässlich.

  • Transparente Lösungen: Klare Produkte, verständliche Kosten, nachvollziehbare Entscheidungen - damit Sie alles im Blick behalten.
  • Persönlich und digital: Wir sind für Sie da – persönlich und digital 
  • Partnerschaft auf Augenhöhe: Wir begleiten Sie langfristig – nicht nur bis zur Rente, sondern durch alle Lebensphasen. Ihre Ziele bestimmen unsere Empfehlungen. 
  • Ganzheitliche Beratung: Von gesetzlicher Rente über private Vorsorge bis zu Vermögensaufbau – wir denken alles zusammen.

FAQ zum Altersvorsorgedepot

Wann startet das Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot startet am 1. Januar 2027. Ihre BBBank eG wird Sie auf dieser Seite rechtzeitig über die konkreten Produktdetails informieren.

Gibt es weiterhin eine Beitragsgarantie?

Ja, ab dem 1. Januar 2027 haben Sie die freie Wahl zwischen einem Produkt mit und ohne Beitragsgarantie. Die neue Möglichkeit ohne Garantie fokussiert sich stärker auf Renditechancen an den Kapitalmärkten.

Wie funktioniert die Steuerersparnis?

Bei der geförderten Altersvorsorge gibt es zwei Wege: Zulagen und Sonderausgabenabzug. Welcher Weg für Sie vorteilhafter ist, prüft das Finanzamt automatisch im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung mit der sogenannten Günstigerprüfung. Die Zulagen erhalten Sie in jedem Fall. Ergibt sich durch den Sonderausgabenabzug ein darüber hinausgehender Steuervorteil, wird Ihnen dieser zusätzlich gewährt.

Was passiert mit meinem Vertrag, wenn ich in Rente gehe?

Ab dem 1. Januar 2027 haben Sie neue Möglichkeiten bei der Gestaltung Ihrer Auszahlphase. Sie können sich dann zwischen zwei Modellen entscheiden:

  1. Lebenslange Zahlung durch Fondsauszahlungen bis zum 85. Geburtstag und anschließend Zahlung durch die Versicherung bis zum Lebensende – unabhängig davon, wie alt Sie tatsächlich werden. Zu Beginn der Auszahlphase wird die Versicherungsprämie aus dem Depotvermögen abgeführt. Dieses Modell ist ideal, wenn Ihnen eine lebenslange Absicherung besonders wichtig ist.
  2. Der reine Auszahlplan bis 85: Ihr gesamtes angespartes Guthaben wird planmäßig bis zu Ihrem 85. Geburtstag an Sie ausgezahlt. Da kein Kapital für die Versicherungsprämie aufgewendet wird, fällt Ihre monatliche Rate in dieser Zeit oft spürbar höher aus. Mit Ihrem 85. Geburtstag enden die Zahlungen aus diesem Vertrag planmäßig.

Sie haben folgende zusätzliche Wahlmöglichkeit: Bei beiden Modellen können Sie sich direkt zu Beginn der Auszahlphase bis zu 30 Prozent Ihres Kapitals als Einmalzahlung auszahlen lassen.

Union Investment informiert Sie rechtzeitig vor Beginn der  Auszahlphase über alle Details, damit Sie ganz in Ruhe die passende Wahl für Ihren Ruhestand treffen können.

Warum sollte ich zusätzlich für das Alter vorsorgen?

Die gesetzliche Rente allein wird für viele Menschen voraussichtlich nicht ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard im Ruhestand zu sichern. Die Differenz zwischen dem benötigten Einkommen und der gesetzlichen Rente wird als Rentenlücke bezeichnet.

Dafür gibt es verschiedene Gründe: Der demografische Wandel und die steigende Lebenserwartung belasten das Rentensystem. Gleichzeitig sinkt das Versorgungsniveau der gesetzlichen Rente, während die Inflation die Kaufkraft über die Jahre mindern kann. Auch unvorhergesehene Ausgaben im Alter lassen sich mit einer zusätzlichen Vorsorge besser auffangen.

Besonders Frauen sind häufiger von einer Rentenlücke betroffen, da sie aufgrund von Teilzeitarbeit oder Kindererziehung oft geringere Rentenansprüche erwerben und im Durchschnitt länger leben.

Eine frühzeitige private Altersvorsorge kann dabei helfen, die Rentenlücke zu schließen und finanziell entspannter in den Ruhestand zu gehen.

Rechtlicher Hinweis

Fondsanlagen sind mit Risiken verbunden. Der Wert der Fondsanteile kann schwanken und unter den Wert der eingezahlten Beträge fallen. Beim Altersvorsorgedepot besteht keine Beitragsgarantie. Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für zukünftige Ergebnisse. Die steuerlichen Auswirkungen hängen von Ihrer persönlichen Situation ab und können zukünftigen Änderungen unterworfen sein. Wenden Sie sich für eine individuelle Einschätzung an Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater. Diese Information stellt weder eine Handlungsempfehlung noch eine Anlageberatung durch die BBBank eG dar. Stand aller Informationen, Darstellungen und Erläuterungen: 28. Juli 2026, soweit nicht anders angegeben.