Riester-Rente und Altersvorsorgedepot
Änderungen bei der Altersvorsorge ab 2027
- Mehr Freiheit und neue Möglichkeiten für Ihre Altersvorsorge
- Staatliche Förderung clever nutzen
- Bestandsschutz für bestehende Riester-Verträge
Wir begleiten Sie auf dem Weg zu Ihrer staatlich geförderten Altersvorsorge.
Für Riester-Bestandskundinnen und -kunden: Riester-Rente und Altersvorsorgedepot
Mit dem Altersvorsorgereformgesetz entstehen ab dem 1. Januar 2027 neue Perspektiven für die private Altersvorsorge. Für Ihren bestehenden Riester-Vertrag bei Union Investment bleibt dabei alles Wesentliche erhalten: Ihre staatliche Förderung und die Beitragsgarantie bleiben bestehen.
Gleichzeitig eröffnet Ihnen das neue Altersvorsorgedepot zusätzliche Möglichkeiten, Ihre Altersvorsorge noch flexibler und kapitalmarktorientiert zu gestalten.
Ihre Optionen im Überblick:
Ihre Förderung bleibt bestehen
Sie erhalten weiterhin eine Grundzulage von maximal 175 Euro pro Jahr und maximal 300 Euro pro Kind und Jahr, wenn Sie 4 Prozent Ihres Vorjahresbruttoeinkommens (höchstens 2.100 Euro) einzahlen – abzüglich aller Zulagen. Ihr Eigenbetrag muss mindestens 60 Euro betragen.
Ihre Beitragsgarantie gilt weiter
Zu Beginn der Auszahlphase stehen Ihnen mindestens Ihre eingezahlten Beiträge und die erhaltenen Zulagen zur Verfügung. Dieses Sicherheitsnetz bleibt bestehen.
Sie müssen nichts tun
Ihr Vertrag läuft weiter wie bisher. Es gibt für Sie keinen Handlungsbedarf, wenn Sie Ihren bestehenden Vertrag behalten möchten.
Sie haben die Wahl
Ab 2027 können Sie die neue Förderstruktur nutzen, ohne das Produkt zu wechseln. Oder Sie übertragen Ihr Riester-Guthaben auf ein Altersvorsorgedepot. Beides ist möglich und sollte gut überlegt sein. Lassen Sie sich am besten persönlich beraten.
Förder-Check
Vergleichen Sie mit dem Förder-Check-Rechner Ihre möglichen Zulagen gemäß der Riester- und der neuen Systematik.
Zusätzlich können Sie den Sonderausgabenabzug steuerlich nutzen. Diese Möglichkeit ist in der Berechnung nicht berücksichtigt.
Was sich mit dem Altersvorsorgereformgesetz ändert – und was nicht
Wir haben die wichtigsten Änderungen für Riester-Bestandskundinnen und -kunden zusammengefasst.
Das bleibt gleich
- Bestandsschutz für Ihren Riester-Vertrag
- Gewohnte Riester-Förderung (Grund- und Kinderzulage)
- Garantie Ihrer Beiträge und der staatlichen Zulagen zu
- Beginn Ihrer Auszahlphase
- Steuerliche Absetzbarkeit Ihrer Beiträge
Das ändert sich 2027
- Ein Wechsel in die neue Förderstruktur ist jederzeit möglich – aber nicht verpflichtend.
- Sofern Sie die Riesterrente unseres Partners der Union Investment nutzen, werden Sie von der Union Investment rechtzeitig über die Möglichkeiten informiert. Die BBBank ist für Sie da!
- Sie erhalten neue Wahlmöglichkeiten für Ihre Auszahlphase.
Kurz gesagt haben Sie folgende Möglichkeiten als Riester-Bestandskunde:
- Fortführen: Vertrag unverändert weiterführen
- Optimieren: Garantie erhalten und neue Förderung im bestehenden Vertrag nutzen/übertragen
- Ruhen lassen: Beitragsfrei stellen und neues Altersvorsorgedepot besparen
- Überführen: Guthaben in neues Vorsorgeprodukt übertragen (Standardprodukt oder Garantieprodukt)
- Abwarten: Keine schnellen Entscheidungen treffen und abwarten
- Gut zu wissen: Die Möglichkeiten sind in allen Riester-Produktvarianten (Bausparen, Versicherung und Wertpapiere) möglich.
Gut zu wissen - Warum sich abwarten lohnen kann
FAQ zur Riester-Rente bei Union Investment
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Rechtlicher Hinweis
Fondsanlagen sind mit Risiken verbunden. Der Wert der Fondsanteile kann schwanken und unter den Wert der eingezahlten Beträge fallen. Beim Altersvorsorgedepot besteht keine Beitragsgarantie. Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für zukünftige Ergebnisse. Die steuerlichen Auswirkungen hängen von Ihrer persönlichen Situation ab und können zukünftigen Änderungen unterworfen sein. Wenden Sie sich für eine individuelle Einschätzung an Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater. Diese Information stellt weder eine Handlungsempfehlung noch eine Anlageberatung durch die BBBank eG dar. Stand aller Informationen, Darstellungen und Erläuterungen: 28. Juli 2026, soweit nicht anders angegeben.