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Riester-Rente und Altersvorsorgedepot

Änderungen bei der Altersvorsorge ab 2027

  • Mehr Freiheit und neue Möglichkeiten für Ihre Altersvorsorge
  • Staatliche Förderung clever nutzen
  • Bestandsschutz für bestehende Riester-Verträge

Wir begleiten Sie auf dem Weg zu Ihrer staatlich geförderten Altersvorsorge.

Für Riester-Bestandskundinnen und -kunden: Riester-Rente und Altersvorsorgedepot

Mit dem Altersvorsorgereformgesetz entstehen ab dem 1. Januar 2027 neue Perspektiven für die private Altersvorsorge. Für Ihren bestehenden Riester-Vertrag bei Union Investment bleibt dabei alles Wesentliche erhalten: Ihre staatliche Förderung und die Beitragsgarantie bleiben bestehen. 

Gleichzeitig eröffnet Ihnen das neue Altersvorsorgedepot zusätzliche Möglichkeiten, Ihre Altersvorsorge noch flexibler und kapitalmarktorientiert zu gestalten. 


Ihre Optionen im Überblick:

Ihre Förderung bleibt bestehen

Sie erhalten weiterhin eine Grundzulage von maximal 175 Euro pro Jahr und maximal 300 Euro pro Kind und Jahr, wenn Sie 4 Prozent Ihres Vorjahresbruttoeinkommens (höchstens 2.100 Euro) einzahlen – abzüglich aller Zulagen. Ihr Eigenbetrag muss mindestens 60 Euro betragen.

Ihre Beitragsgarantie gilt weiter

Zu Beginn der Auszahlphase stehen Ihnen mindestens Ihre eingezahlten Beiträge und die erhaltenen Zulagen zur Verfügung. Dieses Sicherheitsnetz bleibt bestehen.

Sie müssen nichts tun

Ihr Vertrag läuft weiter wie bisher. Es gibt für Sie keinen Handlungsbedarf, wenn Sie Ihren bestehenden Vertrag behalten möchten.

Sie haben die Wahl

Ab 2027 können Sie die neue Förderstruktur nutzen, ohne das Produkt zu wechseln. Oder Sie übertragen Ihr Riester-Guthaben auf ein Altersvorsorgedepot. Beides ist möglich und sollte gut überlegt sein. Lassen Sie sich am besten persönlich beraten.

Förder-Check

Vergleichen Sie mit dem Förder-Check-Rechner Ihre möglichen Zulagen gemäß der Riester- und der neuen Systematik.

Zusätzlich können Sie den Sonderausgabenabzug steuerlich nutzen. Diese Möglichkeit ist in der Berechnung nicht berücksichtigt.

Grafik mit zwei Männchen vor einem Dokument

Was sich mit dem Altersvorsorgereformgesetz ändert – und was nicht

Wir haben die wichtigsten Änderungen für Riester-Bestandskundinnen und -kunden zusammengefasst.

Das bleibt gleich

  • Bestandsschutz für Ihren Riester-Vertrag
  • Gewohnte Riester-Förderung (Grund- und Kinderzulage)
  • Garantie Ihrer Beiträge und der staatlichen Zulagen zu 
  • Beginn Ihrer Auszahlphase
  • Steuerliche Absetzbarkeit Ihrer Beiträge
     

Das ändert sich 2027

  • Ein Wechsel in die neue Förderstruktur ist jederzeit möglich – aber nicht verpflichtend.
  • Sofern Sie die Riesterrente unseres Partners der Union Investment nutzen, werden Sie von der Union Investment rechtzeitig über die Möglichkeiten informiert. Die BBBank ist für Sie da!
  • Sie erhalten neue Wahlmöglichkeiten für Ihre Auszahlphase.

Kurz gesagt haben Sie folgende Möglichkeiten als Riester-Bestandskunde:

  • Fortführen: Vertrag unverändert weiterführen
  • Optimieren: Garantie erhalten und neue Förderung im bestehenden Vertrag nutzen/übertragen
  • Ruhen lassen: Beitragsfrei stellen und neues Altersvorsorgedepot besparen
  • Überführen: Guthaben in neues Vorsorgeprodukt übertragen (Standardprodukt oder Garantieprodukt) 
  • Abwarten: Keine schnellen Entscheidungen treffen und abwarten
  • Gut zu wissen: Die Möglichkeiten sind in allen Riester-Produktvarianten  (Bausparen, Versicherung und Wertpapiere) möglich.

Gut zu wissen - Warum sich abwarten lohnen kann

Warum sich Abwarten lohnen kann
  • Sollte Ihr Rentenbeginn in den nächsten 1 bis 3 Jahren bevorstehen, müssen Sie nichts unternehmen. Union Investment wird Sie rechtzeitig vor Beginn der Auszahlphase über die bestehenden Möglichkeiten informieren.

    Durch die Reform wird die Auszahlphase flexibler: Sie können entscheiden, ob Sie bei einer lebenslangen Rente bleiben wollen oder einen Auszahlplan wählen möchten, der mit Ihrem 85. Geburtstag endet. Der Unterschied: Für eine lebenslange Rente wird zu Beginn der Auszahlphase eine Versicherungsprämie fällig, die Ihrem Depotvermögen entnommen wird und somit die monatliche Auszahlung reduziert. Dieser Versicherungsbeitrag entfällt bei einem Auszahlplan mit Enddatum. Ihre monatliche Zahlung ist dadurch höher. 

    Union Investment informiert Sie rechtzeitig und berechnet Ihnen, wie hoch die beiden Optionen „Lebenslange Rente“ und  „Auszahlplan“ voraussichtlich sein werden.

FAQ zur Riester-Rente bei Union Investment

Wird die Riester-Förderung abgeschafft?

Nein, die Riester-Förderung bleibt für bestehende Verträge erhalten. Was sich ändert: Ab 2027 können keine neuen Riester-Verträge mit der bisherigen Förderstruktur mehr abgeschlossen werden. Für Neuverträge steht dann das Altersvorsorgedepot zur Verfügung. Bestehende Verträge sind davon nicht betroffen.

Kann ich in die neue Förderung wechseln und trotzdem meinen Vertrag behalten?

Ja, das ist möglich. Ab 2027 können Sie die neue prozentuale Förderstruktur des Altersvorsorgedepots wählen, ohne das Produkt oder den Anbieter zu wechseln. Ob sich das für Sie lohnt, hängt von Ihrem Einkommen und Ihrer Familiensituation ab.

Was passiert mit meinem Vertrag, wenn ich in Rente gehe?

Ab dem 1. Januar 2027 haben Sie neue Möglichkeiten bei der Gestaltung Ihrer Auszahlphase. Sie können sich dann zwischen zwei Modellen entscheiden:

  1. Lebenslange Zahlung durch Fondsauszahlungen bis zum 85. Geburtstag und anschließend Zahlung durch die Versicherung bis zum Lebensende – unabhängig von Ihrer Lebenserwartung. Zu Beginn der Auszahlphase wird die Versicherungsprämie aus dem Depotvermögen abgeführt. Dieses Modell ist ideal, wenn Ihnen eine lebenslange Absicherung besonders wichtig ist.
  2. Der reine Auszahlplan bis 85: Ihr gesamtes angespartes Guthaben wird planmäßig bis zu Ihrem 85. Geburtstag an Sie ausgezahlt. Da kein Kapital für eine spätere Versicherung abgezweigt wird, fällt Ihre monatliche Rate in dieser Zeit oft spürbar höher aus. Mit Ihrem 85. Geburtstag enden die Zahlungen aus diesem Vertrag planmäßig.

Sie haben folgende zusätzliche Wahlmöglichkeit: Bei beiden Modellen können Sie sich direkt zu Beginn der Auszahlphase bis zu 30 Prozent Ihres Kapitals als Einmalzahlung auszahlen lassen.

Ich zahle gerade nicht ein – verliere ich meinen Vertrag?

Nein, keine Sorge, auch ruhende Verträge bleiben bestehen. Das bereits angesparte Kapital bleibt investiert und die Beitragsgarantie gilt für die bis dahin eingezahlten Beträge. Sie können die Besparung jederzeit wieder aufnehmen. Sprechen Sie dazu einfach mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater.

Lohnt es sich noch, meinen Riester-Vertrag weiter zu besparen?

Solange Sie zulageberechtigt sind, erhalten Sie maximal 175 Euro Grundzulage pro Jahr und maximal 300 Euro pro Jahr und Kind. Das entspricht einer erheblichen Rendite auf Ihre Eigenbeiträge, zusätzlich zur Wertentwicklung am Kapitalmarkt. Ob die Riester-Förderung oder die neue Förderstruktur für das Altersvorsorgedepot für Sie günstiger ist, lässt sich individuell für Sie berechnen.

Kann ich mein Riester-Guthaben auf ein Altersvorsorgedepot übertragen?

Ja, ab dem 1. Januar 2027 ist eine Übertragung möglich. Sie können Ihr gesamtes Riester-Guthaben auf ein Altersvorsorgedepot übertragen. Beachten Sie jedoch, dass das Altersvorsorgedepot mit und ohne Beitragsgarantie angeboten wird. Wenn Sie sich für ein Altersvorsorgedepot ohne Garantie entscheiden, sind Ihre eingezahlten Beiträge und Zulagen nicht mehr abgesichert. Lassen Sie sich deshalb vor einer Übertragung am besten persönlich beraten.

Was verliere ich, wenn ich meinen Riester-Vertrag kündige?

Bei einer förderschädlichen Kündigung müssen Sie alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Zusätzlich entfällt die Beitragsgarantie, sodass Sie nur den aktuellen Depotwert erhalten, der unter Ihren Einzahlungen liegen kann. Wenn Sie unzufrieden sind oder die Förderstruktur wechseln möchten, ist die förderunschädliche Übertragung ab 2027 eine mögliche Alternative.

Was ist die Riester-Rente – einfach erklärt?

Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge. Sie zahlen regelmäßig ein, und der Staat unterstützt Sie mit Zulagen und Steuervorteilen. Bei einem Riester-Fondssparplan wie bspw. der UniProfiRente von Union Investment wird Ihr Geld in Fonds angelegt – mit der Möglichkeit, durch Fonds an den Entwicklungen der Kapitalmärkte teilzuhaben, sowie einer 100-Prozent-Garantie auf Ihre Einzahlungen und Zulagen zum Beginn der Auszahlphase. Im Alter erhalten Sie daraus eine lebenslange Rente.

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Rechtlicher Hinweis

Fondsanlagen sind mit Risiken verbunden. Der Wert der Fondsanteile kann schwanken und unter den Wert der eingezahlten Beträge fallen. Beim Altersvorsorgedepot besteht keine Beitragsgarantie. Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für zukünftige Ergebnisse. Die steuerlichen Auswirkungen hängen von Ihrer persönlichen Situation ab und können zukünftigen Änderungen unterworfen sein. Wenden Sie sich für eine individuelle Einschätzung an Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater. Diese Information stellt weder eine Handlungsempfehlung noch eine Anlageberatung durch die BBBank eG dar. Stand aller Informationen, Darstellungen und Erläuterungen: 28. Juli 2026, soweit nicht anders angegeben.