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Frau mit Unterlagen und Laptop am Schreibtisch

SEPA

Die Lieblingspralinen als Souvenir aus Belgien, Lederstiefel aus Italien oder gebrauchtes Handyzubehör via eBay. Wir shoppen international. Und dank der SEPA-Zahlverfahren sind europaweite Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen denkbar einfach. SEPA hat den Zahlungsverkehr in Europa vereinheitlicht. 

Einheitlicher Zahlungsverkehr

Schnelle Zahlungen

Einfache Überweisungen in Europa

SEPA einfach erklärt

SEPA (Single Euro Payments Area) steht für den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum. Euro-Zahlungen in Europa werden somit in derzeit 40 Staaten und Gebieten einheitlich und einfach durchgeführt. Das gilt für Überweisungen, für Lastschriften und für Kartenzahlungen. Voraussetzung ist, dass die Zahlungen in Euro erfolgen. Diese einheitliche europäische Zahlungslandschaft umfasst derzeit alle Staaten im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sowie Albanien, Andorra, Großbritannien, Moldawien, Monaco, Montenegro, Nordmazedonien, San Marino, die Schweiz, die Vatikanstadt und weitere zu diesen Ländern gehörende Gebiete. Auch unsere girocard sowie die genossenschaftlichen Kreditkarten erfüllen die aktuellen Anforderungen für einheitlich standardisierte Zahlungen in Europa.

Länderübersicht

Illustration: Europakarte mit farblicher Kennzeichnung der verschiedenen Zahlungsräume
Euro-Staaten
    • Albanien
    • Andorra
    • Belgien
    • Bulgarien
    • Dänemark
    • Deutschland
    • Estland
    • Finnland
    • Frankreich
    • Griechenland
    • Großbritannien
    • Irland
    • Island
    • Italien
    • Kroatien
    • Lettland
    • Liechtenstein
    • Litauen
    • Luxemburg
    • Malta
    • Moldawien
    • Monaco
    • Montenegro
    • Niederlande
    • Nordmazedonien
    • Norwegen
    • Österreich
    • Polen
    • Portugal
    • San Marino
    • Rumänien
    • Schweden
    • Schweiz
    • Slowakei
    • Slowenien
    • Spanien
    • Tschechien
    • Ungarn
    • Vatikanstadt
    • Zypern
EU-Staaten
    • Albanien
    • Andorra
    • Belgien
    • Bulgarien
    • Dänemark
    • Deutschland
    • Estland
    • Finnland
    • Frankreich
    • Griechenland
    • Großbritannien
    • Irland
    • Island
    • Italien
    • Kroatien
    • Lettland
    • Liechtenstein
    • Litauen
    • Luxemburg
    • Malta
    • Moldawien
    • Monaco
    • Montenegro
    • Niederlande
    • Nordmazedonien
    • Norwegen
    • Österreich
    • Polen
    • Portugal
    • San Marino
    • Rumänien
    • Schweden
    • Schweiz
    • Slowakei
    • Slowenien
    • Spanien
    • Tschechien
    • Ungarn
    • Vatikanstadt
    • Zypern
EWR-Staaten
    • Albanien
    • Andorra
    • Belgien
    • Bulgarien
    • Dänemark
    • Deutschland
    • Estland
    • Finnland
    • Frankreich
    • Griechenland
    • Großbritannien
    • Irland
    • Island
    • Italien
    • Kroatien
    • Lettland
    • Liechtenstein
    • Litauen
    • Luxemburg
    • Malta
    • Moldawien
    • Monaco
    • Montenegro
    • Niederlande
    • Nordmazedonien
    • Norwegen
    • Österreich
    • Polen
    • Portugal
    • San Marino
    • Rumänien
    • Schweden
    • Schweiz
    • Slowakei
    • Slowenien
    • Spanien
    • Tschechien
    • Ungarn
    • Vatikanstadt
    • Zypern
SEPA-Staaten
    • Albanien
    • Andorra
    • Belgien
    • Bulgarien
    • Dänemark
    • Deutschland
    • Estland
    • Finnland
    • Frankreich
    • Griechenland
    • Großbritannien
    • Irland
    • Island
    • Italien
    • Kroatien
    • Lettland
    • Liechtenstein
    • Litauen
    • Luxemburg
    • Malta
    • Moldawien
    • Monaco
    • Montenegro
    • Niederlande
    • Nordmazedonien
    • Norwegen
    • Österreich
    • Polen
    • Portugal
    • San Marino
    • Rumänien
    • Schweden
    • Schweiz
    • Slowakei
    • Slowenien
    • Spanien
    • Tschechien
    • Ungarn
    • Vatikanstadt
    • Zypern

Überweisungen

Auf der Grundlage der einheitlichen Standards für Überweisungen in Euro können Sie innerhalb Deutschlands und in Europa einfach Zahlungen an einen Zahlungsempfänger vornehmen. Hierzu sind die folgenden Angaben zur Ausführung einer Überweisung durch Sie erforderlich:

  • Bezeichnung des Zahlungsempfängers,
  • IBAN (Kundenkennung) des Zahlungsempfängers,
  • zu überweisender Betrag in Euro,
  • optionale Angabe eines Verwendungszwecks,
  • Ihr Name und Vorname oder der Name Ihrer Firma,
  • Angabe Ihrer IBAN.

Seit dem 9. Oktober 2025 werden „Standard“-Überweisungen in Euro und Echtzeitüberweisungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) mit einer Empfängerüberprüfung durchgeführt. Hintergrund sind neue gesetzliche Vorgaben der Europäischen Union.
Sie geben die IBAN und den Namen des Zahlungsempfängers in der Überweisung an. Anschließend wird abgeglichen, ob die angegebene Kundenkennung (IBAN) und der von Ihnen angegebene Name des Zahlungsempfängers übereinstimmen.

Die IBAN

Die internationale Bankkontonummer (IBAN) ist die Kundenkennung für Zahlungskonten.

Jedes Zahlungskonto im Europäischen Wirtschaftsraum hat eine „International Bank Account Number”. Die IBAN besteht aus bis zu 34 Ziffern und Buchstaben. In Deutschland ist sie 22-stellig. Ihre IBAN und die IBAN des Zahlungsempfängers sind Pflichtangaben bei einer Überweisung in Euro innerhalb Europas.

Der Betrag

Der Betrag in Euro, den Sie überweisen möchten, ist natürlich eine Pflichtangabe bei Ihrer Überweisung.

Denken Sie bitte auch daran, einen Verwendungszweck anzugeben, wenn Sie Rechnungen bezahlen. So erleichtern Sie die Zuordnung Ihrer Zahlung und vermeiden Mahnungen.

Der BIC

Der „Business Identifier Code“ (BIC) ist die eindeutige Kennung einer Bank und ermöglicht ihre Identifizierung.

Teilnehmende Banken erhalten von der „Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunications” (Swift) einen BIC. Dieser besteht aus acht oder elf Stellen. Er ist zum Beispiel bei Überweisungen in Euro außerhalb des EWR zusätzlich zur IBAN anzugeben.

Illustration einer Uhr

Echtzeitüberweisungen

Als Kundin oder Kunde der BBBank eG können Sie Echtzeitüberweisungen durchführen. Damit werden Überweisungen in Euro von Ihrem Girokonto innerhalb von wenigen Sekunden ausgeführt.

Überweisungen außerhalb des EWR (Drittstaaten)

Bei allen Zahlungen,
 

  • die in Länder außerhalb des EWR gehen,
  • die zum Beispiel in Schweizer Franken in die Schweiz gehen,
  • die in einer anderen Währung als Euro ausgeführt werden sollen,
  • bei denen Sie weder IBAN noch BIC verwenden,
  • für die Sonderwünsche bei der Ausführung bestehen,

unterstützen wir Sie mit entsprechenden Auslandszahlungsverkehrsangeboten – zum Beispiel dem Zahlungsauftrag im Außenwirtschaftsverkehr. Seit September 2013 ist die außenwirtschaftliche Meldung nur noch elektronisch direkt bei der Deutschen Bundesbank möglich. Bitte beachten Sie die bestehende Meldepflicht gemäß der Außenwirtschaftsverordnung (AWV).

Lastschriften

Die SEPA-Basis-Lastschrift

Bestimmte Rechnungen fallen regelmäßig an – zum Beispiel für Strom, Internet oder Versicherungen. Mit dem SEPA-Basis-Lastschriftverfahren ziehen Zahlungsempfänger das Geld von Ihrem Konto ein. Dafür müssen Sie dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Mit dem Lastschriftmandat autorisieren Sie gegenüber Ihrer Bank die Einlösung von Lastschrifteinzügen.

  • Die Lastschriften haben einen Fälligkeitstermin. Sollte mit einer SEPA-Basis-Lastschrift ein Betrag von Ihrem Konto abgebucht werden, mit dem Sie nicht einverstanden sind, können Sie ab dem Tag der Belastung (Fälligkeitstermin) innerhalb einer Frist von acht Wochen die Erstattung des belasteten Lastschriftbetrages verlangen.

Pflichtangaben

Ein Lastschriftmandat muss folgende Angaben enthalten:

  • Vorgegebene Erklärung des Zahlers zur Ermächtigung von Einzügen und Einlösungen mittels Lastschriften von seinem Konto,
  • Bezeichnung des Zahlungsempfängers,
  • die Gläubiger-Identifikationsnummer (CI) des Zahlungsempfängers,
  • Kennzeichnung, ob es eine einmalige oder wiederkehrende Zahlung ist,
  • Name des Kunden (Zahler),
  • Bezeichnung der Bank des Kunden und
  • seine Kundenkennung (IBAN)

Es ist möglich, die entsprechende Mandatsreferenznummer nachträglich zu übermitteln.

Für Firmenkundinnen und Firmenkunden

Die SEPA-Firmen-Lastschrift

Die SEPA-Firmen-Lastschrift ist ein zusätzliches, optionales Lastschriftverfahren, mit dem ausschließlich Firmenkunden untereinander Zahlungen veranlassen können. Die Lastschriften haben auch hier einen festen Fälligkeitstermin. Zahler müssen vor dem Lastschrifteinzug ein „SEPA-Firmen-Lastschrift-Mandat” erteilen und Ihre kontoführende Bank vor der ersten Zahlung über die Erteilung des SEPA-Firmen-Lastschrift-Mandats unterrichten. Bei einem autorisierten Lastschrifteinzug mittels einer SEPA-Firmen-Lastschrift können Sie keine Erstattung des Lastschriftbetrages verlangen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Organisation Ihres Zahlungsverkehrs.

Die Gläubiger-Identifikationsnummer

Bei den SEPA-Lastschriftverfahren muss der Zahlungsempfänger (Lastschrifteinreicher) immer genau zu identifizieren sein. Daher benötigen Sie als Lastschrifteinreicher eine Gläubiger-Identifikationsnummer (Gläubiger-ID oder Creditor Identifier bzw. CI). Sie erhalten die Gläubiger-Identifikationsnummer in Deutschland bei der Deutschen Bundesbank.

  • Hinweis: Als Verbraucherin oder Verbraucher (Privatkundin oder Privatkunde) können Sie nicht das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren nutzen. Dies ist ausschließlich für Unternehmen vorgesehen.

Häufige Fragen SEPA allgemein

Kann ich SEPA-Zahlungen auch in anderen Währungen als Euro abwickeln?

Nein. SEPA-Zahlungen können nur in Euro abgewickelt werden. Für Zahlungen in anderen europäischen Währungen können die SEPA-Verfahren nicht genutzt werden. Hier bedarf es weiterhin einer Auslandsüberweisung.

Was bedeutet SEPA?

SEPA ist die Abkürzung für „Single Euro Payments Area“, den einheitlichen Euro Zahlungsverkehrsraum. Dieser besteht aus den EU-/EWR-Staaten sowie Monaco, San Marino und der Schweiz. Ziel ist es, europaweit standardisierte Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen bereitzustellen, so dass Verbraucher und Unternehmer bargeldlose Zahlungen auch über die Ländergrenzen hinweg so einfach und bequem tätigen können wie in ihrem Heimatland. Schecks sind von der Standardisierung ausgenommen.

Welche Länder gehören zum SEPA-Raum?

Der SEPA-Raum umfasst 40 Länder:

  • 27 Länder der EU
  •  4 Länder der EFTA
  • sowie Albanien, Andorra, Moldau, Monaco, Montenegro, Nordmazedonien, San Marino, Vatikanstadt, Großbritannien
Wen betrifft SEPA?

Jeder Kontoinhaber ist von der Umstellung auf SEPA betroffen.

Wie werden Verrechnungsschecks im Zusammenhang mit der SEPA-Einführung behandelt?

Schecks sind nicht von der SEPA-Verordnung erfasst und damit außerhalb des Geltungsbereichs.

Reicht bei allen grenzüberschreitenden SEPA-Zahlungen die Angabe der IBAN aus?

Bei grenzüberschreitenden Zahlungen im EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) reicht die Angabe der IBAN aus. Nur bei Zahlungen in Staaten außerhalb des EWR-Gebietes (z. B. Schweiz, Monaco oder San Marino) ist die Angabe von IBAN und BIC notwendig.

Kann ich eine Lastschrift-Abbuchung zurückgeben und wie lange?

Eine Lastschrift kann innerhalb von 8 Wochen nach Belastung zurückgegeben werden, d.h. eine entsprechende Kontobelastung wird rückgängig gemacht.

Lastschrift-Abbuchungen können Sie bis zu 8 Wochen nach Belastung ohne Angaben von Gründen über Ihre BBBank zurückgeben.

Um eine Lastschrift-Abbuchung rückgängig zu machen, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Loggen Sie sich in Ihrem Online-Banking ein.
  2. Klicken Sie in der Umsatzanzeige auf den betreffenden Einzelumsatz.
  3. Klicken Sie hier in der Detailansicht des Einzelumsatzes auf den Menüpunkt „Lastschrift zurückgeben“.
  4. Bestätigen Sie die Lastschriftrückgabe mit einer TAN.

Sollten Sie kein Online-Banking nutzen, dann kontaktieren Sie Ihre Beraterin oder Ihren Berater.

Eine unautorisierte SEPA-Basis-Lastschrift, kann vom Zahler innerhalb von 13 Monaten nach der Kontobelastung zurückgegeben werden. Hierfür nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Muss ein neues SEPA-Lastschriftmandat für eine bereits existierende Einzugsermächtigung erteilt werden?

Nein. Bereits erteilte Einzugsermächtigungen – sofern sie originalschriftlich vorliegen und vor dem 1. Februar 2014 ausgestellt wurden  - können für das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren genutzt werden. Bei einer bestehenden Einzugsermächtigung ist mit den Änderungen vom 9. Juli 2012 , der Sonderbedingungen für den Lastschrifteinzug bzw. für den Lastschriftverkehr, eine Umdeutung der Einzugsermächtigung in ein Mandat möglich. Der Lastschrifteinreicher hat den Zahler vor dem ersten SEPA-Basis-Lastschrifteinzug über den Wechsel auf dieses Verfahren zu informieren.

Warum wurde eine Lastschrift abgelehnt?

Sofern zum Fälligkeitstermin das Konto nicht genügend Deckung aufweist, wird die Lastschrift automatisch zurückgegeben. Der Fälligkeitstermin wurde Ihnen vorab vom Zahlungsempfänger mitgeteilt, eine Verlängerung ist durch uns nicht möglich.

Was ist die Gläubiger-Identifikationsnummer (Creditor-Identifier oder Gläubiger-ID)?

Mit der Gläubiger-Identifikationsnummer kann der Einreicher von SEPA-Lastschriften europaweit und unabhängig von seiner Bankverbindung eindeutig identifiziert werden. Die 16-stellige alphanumerische Nummer benötigen SEPA-Lastschrifteinreicher zwingend; ohne Angabe dieser Nummer erfolgt keine Bearbeitung der eingereichten Transaktionen. Die Gläubiger-Identifikationsnummer kann nur online bei der Deutschen Bundesbank beantragt werden: www.glaeubiger-id.bundesbank.de

Was ist eine SEPA-Lastschrift?

Die SEPA-Lastschrift ist eine einfache und sichere Möglichkeit, Rechnungen in Deutschland und allen SEPA-Teilnehmerstaaten automatisch bezahlen zu lassen. Dabei wird der fällige Betrag zu einem vorher festgelegten Termin direkt vom Konto abgebucht. Das sorgt für Planungssicherheit auf beiden Seiten: Der Zahlungsempfänger erhält sein Geld pünktlich und der Zahler muss sich nicht um die rechtzeitige Überweisung kümmern. Voraussetzung ist ein SEPA-Lastschriftmandat. Ein Mandat ist eine Erlaubnis, die dem Zahlungsempfänger den Einzug des Betrags ermöglicht und gleichzeitig die Bank zur Zahlung ermächtigt. Das Mandat wird zwischen Zahlungsempfänger und Zahler vereinbart.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Mit einem SEPA-Lastschriftverfahren werden fällige Zahlungen in Deutschland und weiteren EU-/EWR Staaten sowie Monaco, San Marino und Schweiz eingezogen.
  • Voraussetzung ist ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat.
  • Das Lastschriftmandat ist unbefristet gültig, bis der Zahlungspflichtige beim Zahlungsempfänger widerruft.
  • Erfolgt 36 Monate lang keine Abbuchung, verfällt das Mandat automatisch.
  • Durch das festgelegte Abbuchungsdatum besteht hohe Planungssicherheit.
  • Lastschriften erscheinen oft bereits zu Monatsbeginn als vorgemerkte Umsätze im Online-Banking.
  • Eine SEPA-Basis-Lastschrift kann innerhalb von acht Wochen ohne Angabe von Gründen zurückgegeben werden.
  • Wurde eine Abbuchung ohne gültiges Mandat vorgenommen, kann sie innerhalb von 13 Monaten zurückgefordert werden. 
Was ist ein SEPA-Lastschriftmandat?

Ein SEPA-Lastschriftmandat ist die rechtliche Legitimation für den Einzug von SEPA-Lastschriften. Ein Mandat umfasst sowohl die Zustimmung des Zahlers zum Einzug der Zahlung per SEPA-Lastschrift an den Zahlungsempfänger als auch den Auftrag an den eigenen Zahlungsdienstleister (Bank) zur Einlösung der Zahlung.

Was ist die Mandatsreferenz?

Die Mandatsreferenz ist ein vom Zahlungsempfänger individuell vergebenes Kennzeichen eines Mandats (z. B. Rechnungsnummer oder Mitgliedsnummer).

Wie lange gilt das SEPA-Lastschriftmandat?

Generell gilt das SEPA-Lastschriftmandat unbefristet bis zum Widerruf durch den Zahlungspflichtigen. Werden jedoch binnen 36 Monaten seit letztem Einzug keine Folgelastschriften vom Zahlungsempfänger eingereicht, verfällt dieses Lastschriftmandat.

Wie löse ich ein Lastschriftmandat auf?

Ein Lastschriftmandat wurde zwischen Ihnen und dem Zahlungsempfänger vereinbart. Das Mandat muss beim Zahlungsempfänger gekündigt werden. 

Was ist unter "Vorabinformation" zu verstehen?

Als Vorabinformation („Pre-Notification“) ist jede Mitteilung (z. B. Rechnung, Police, Vertrag) des Lastschrifteinreichers an den Zahler geeignet, die eine Belastung mittels SEPA-Lastschrift ankündigt. Die Vorabinformation kann auch mehrere Lastschrifteinzüge ankündigen, wenn die Fälligkeitsdaten und Beträge bereits feststehen. Sie muss dem Zahler spätestens 14 Kalendertage vor Fälligkeit zugegangen sein. Andere Fristen können bilateral vereinbart werden.

Benötige ich für die SEPA-Überweisung einen neuen Zahlungsverkehrsvordruck?

Ja, für SEPA-Überweisungen benötigen Sie SEPA-Überweisungsvordrucke, die wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen.

Ich habe Geld auf ein bereits aufgelöstes Konto überwiesen. Bekomme ich das Geld automatisch zurück?

In der Regel wird das Geld automatisch zurückgebucht, sofern die Kontonummer von der Bank nicht neu vergeben wurde.

Wie kann ich eine SEPA-Überweisung tätigen?

Am schnellsten und einfachsten werden SEPA-Überweisungen im Onlinebanking beauftragt.

Die BBBank eG stellt aber auch entsprechende Überweisungsvordrucke zur Verfügung. 

Wo finde ich IBAN und BIC?

Sie finden Ihre IBAN und den BIC auf Ihrem Kontoauszug. Auch im Online-Banking können Sie IBAN und BIC finden. Zudem sind diese Angaben auf der Rückseite Ihrer girocard aufgedruckt. Wenn Sie einen Geldbetrag per SEPA-Überweisung auf ein anderes Zahlungskonto/Girokonto tätigen möchten, also beispielsweise eine Rechnung begleichen wollen, entnehmen Sie die erforderlichen Angaben zur Kontoverbindung (IBAN und BIC) bitte der Rechnung bzw. dem Briefkopf oder fragen Sie direkt beim Zahlungsempfänger nach.

Wo finde ich die Regelwerke für eine SEPA-Überweisung?

Das Regelwerk mit den genauen Vorgaben für die Ausführung einer SEPA-Überweisung (SEPA Credit Transfer) hat der European Payments Council aufgestellt.

Kann ich eine Überweisung stoppen oder stonieren?

Eine Überweisung ist in der Regel endgültig und unwiderruflich, sobald sie verarbeitet wurde.

Bei einem Bankfehler ist die auftraggebende Bank verpflichtet, den Überweisungsbetrag umgehend wieder auf dem Kundenkonto gutzuschreiben.

Liegt kein Bankfehler vor, unterstützen wir im Rahmen unserer Möglichkeiten. Als Beispiel: Wurde eine falsche IBAN angegeben, kennt der Auftraggeber den Empfänger nicht. In diesem Fall konktieren wir die Empfängerbank und bitten den Empfänger um Zustimmung zur Rücküberweisung. Erfolgt diese Zustimmung nicht, muss der Kunde zivilrechtliche Schritte einleiten.

Kann ich SEPA-Zahlungen auch in anderen Währungen als Euro abwickeln?

Nein. SEPA-Zahlungen können nur in Euro abgewickelt werden. Für Zahlungen in anderen europäischen Währungen können die SEPA-Verfahren nicht genutzt werden. Hier bedarf es weiterhin einer Auslandsüberweisung.

Warum geht meine Echtzeitüberweisung nicht durch?

Es gibt mehrere mögliche Gründe, warum die Echtzeitüberweisung wieder auf ihr Konto zurückkommt:

  1. Empfängerbank nutzt keine Echtzeitüberweisung: Nicht alle Banken unterstützen Echtzeitüberweisungen. Wenn die Bank des Empfängers diese Funktion nicht anbietet, wird die Überweisung nicht als  Echtzeitüberweisung verarbeitet und kann zurückgeschickt werden. In diesem Fall wäre eine alternative SEPA-Überweisung die bessere Wahl.
  2. Konto nicht mehr aktiv: Es kann sein, dass das Konto des Empfängers nicht mehr aktiv ist oder geschlossen wurde. Wenn das Konto nicht existiert oder nicht mehr verwendet wird, wird die Überweisung zurückgeschickt.
  3. Technische Störung: Manchmal können technische Probleme bei der Bank, sei es bei Ihrer Bank oder bei der Bank des Empfängers, dazu führen, dass die Überweisung nicht erfolgreich verarbeitet wird. In solchen Fällen kann es hilfreich sein, sich direkt an Ihre Bank zu wenden, um weitere Informationen zu erhalten.
  4. Systemseitige Ablehnung (Betrugsprävention): Banken haben Systeme zur Betrugsprävention, die verdächtige Transaktionen automatisch ablehnen können. Wenn Ihre Überweisung als potenziell riskant eingestuft wird, kann sie zurückgeschickt werden. Es ist ratsam, sich in solchen Fällen ebenfalls an Ihre Bank zu wenden, um die Gründe für die Ablehnung zu klären.                  
  5. Limitüberschreitung: Stellen Sie sicher, dass der Betrag Ihrer Überweisung das Limit von 100.000 Euro pro Transaktion nicht überschreitet.
Warum kann ich die Felder 'Verwendungszweck' und 'Kundenreferenz' nicht parallel benutzen?

Damit der Zahlungsempfänger die Zahlung eindeutig zuordnen kann, stehen Ihnen die beiden genannten Eingabefelder zur Verfügung. Sofern Sie lediglich eine Referenznummer seitens des Zahlungsempfängers mitgeteilt bekommen haben, können Sie gerne das Feld Kundenreferenz benutzen. Andernfalls nutzen Sie bitte das Feld Verwendungszweck. Eine Aufteilung der Daten in beide Eingabefelder ist nicht möglich.

Was ist der Unterschied zwischen einer SEPA- und einer Auslandsüberweisung?

SEPA-Überweisungen können nur in Euro abgewickelt werden und nur an die teilnehmenden Länder. Auslandsüberweisungen können weltweit, in Euro oder einer anderen Währung beauftragt werden.

Was kann ich tun wenn meine Überweisung nicht beim Empfänger ankam?

Wenn Ihre Überweisung beim Empfänger nicht angekommen ist, prüfen Sie bitte folgende Punkte:

  • Echtzeitüberweisung: Haben Sie versucht, eine Echtzeitüberweisung zu tätigen? Testen Sie, ob eine normale Überweisung (nicht in Echtzeit) funktioniert.
  • Terminüberweisung: Haben Sie die Überweisung mit einem Termin versehen? Terminüberweisungen können Sie im OnlineBanking und in der Banking App unter den entsprechenden Reitern nachverfolgen.
  • Fehlermeldung: Wurde Ihnen eine Fehlermeldung in der Banking-Anwendung (OnlineBanking oder Banking App) angezeigt? Versuchen Sie die Überweisung zu einem späteren Zeitpunkt erneut und prüfen Sie, ob dieselbe Fehlermeldung erscheint.
  • Banking App: Wenn Sie die Banking App nutzen, achten Sie darauf, dass nach der Freigabe in SecureGo plus ein sauberer Rücksprung in die Banking App erfolgt.

Zahlungen, die nach allen Vorprüfungen dennoch nicht aufzufinden sind, können mittels Nachforschungsauftrag überprüft werden. Hierbei wird der Zahlungsweg verfolgt und bei den einzelnen beteiligten Banken über den Verbleib des Geldes angefragt. Bitte beachten Sie, dass diese Nachforschungen bearbeitungsintensiv sind und eine gewisse Zeit bis zur endgültigen Klärung benötigen. Wir helfen Ihnen gerne weiter! 

-> Unsere Kontaktmöglichkeiten

Was passiert, wenn ich mich bei der IBAN verschreibe?

Die IBAN wird durch eine zweistellige individuelle Prüfziffer abgesichert. Damit können Zahlendreher bei der IBAN erkannt werden.

Welche Angaben werden für eine SEPA-Überweisung benötigt?

Folgende Angaben wurden auf europäischer Ebene für die SEPA-Überweisung festgelegt:

  • Vollständiger Name des Zahlungsempfängers
  • IBAN (International Bank Account Number) des Zahlungsempfängers
  • BIC (Bank Identifier Code) des Kreditinstituts mit 8 oder 11 Stellen des Zahlungsempfängers
  • Betrag in Euro
  • Vollständiger Name des Kontoinhabers/Zahlers
  • IBAN des Kontoinhabers/Zahlers
Wie kann ich die IBAN des Empfängers in meinem Kartenlesegerät eingeben (manuelles Sm@rt-TAN plus-Verfahren)?

Da mit den Tasten des Kartenlesers keine Buchstaben eingegeben werden können, wird bei der Überweisung lediglich die Eingabe bestimmter Zahlen der IBAN gefordert (Geben Sie die mit einem 'x' markierten Stellen der Empfänger-IBAN DExx1234567800000123xxxx ein und drücken auf "OK".)