Online-Banking

Empfängerüberprüfung /
VoP – “Verification of Payee”

Grafik Pfeil neben einer Person und Münzstapeln

Ab 05.10.2025 Pflicht: Abgleich Name und IBAN des Empfängers bei einer Überweisung

Wegen neuer gesetzlicher Vorgaben der Europäischen Union (EU) wird ab dem 5. Oktober 2025 vor der Autorisierung (Freigabe) von Überweisungen im Online-Banking und bei beleghaften Überweisungen am Schalter eine Empfängerüberprüfung (Abgleich zwischen Namen und IBAN) durchgeführt. 

Davon sind alle „Standard“-Überweisungen und Echtzeitüberweisungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) betroffen.

Aufgrund der genannten gesetzlichen Vorgaben kann die Empfängerüberprüfung auch auf Kundenwunsch nicht deaktiviert werden.

Weder als Zahler noch als Zahlungsempfänger zahlen Sie für die Empfängerüberprüfung. Diese Dienstleistung wird entgeltfrei angeboten.

 

Warum wird der IBAN-Abgleich durchgeführt?

Ziel des neuen Verfahrens ist es, neben bestimmten Betrugsmaschen auch fehlerhafte Überweisungen aufgrund von Tippfehlern zu verhindern.

Bisher hatten Kriminelle leichtes Spiel: Sie konnten Geldströme einfach umlenken, indem sie falsche Kontodaten zusammen mit dem Namen eines legitimen Zahlungsempfängers angaben. Kundinnen und Kunden wurden so getäuscht.

 

Wie funktioniert die Empfängerüberprüfung?

Der Abgleich passiert automatisch im Hintergrund. Sobald Sie die Überweisungsdaten eingegeben haben, aber noch vor der Autorisierung, schickt die eigene Bank eine Anfrage an die Bank des Empfängers. Diese überprüft, ob der eingetragene Name und die IBAN tatsächlich zusammenpassen. Das Ganze dauert nur wenige Sekunden. Ist alles korrekt, gibt es grünes Licht und die Bank signalisiert, dass die Überweisung ausgeführt werden kann.

Erfasst werden übrigens auch neue Daueraufträge, Änderungen von bestehenden Daueraufträgen und Terminüberweisungen. Das bedeutet: Auch hier überprüft die Bank künftig, ob Name und IBAN zusammenpassen.

 

Was passiert bei einer Übereinstimmung?
Der von Ihnen eingegebene Name des Zahlungsempfängers stimmt mit dem Namen des Kontoinhabers vollständig überein, es erfolgt nach Eingabe ein entsprechender Hinweis.

Was passiert bei Abweichungen beim IBAN-Abgleich?

  1. Nahezu Übereinstimmung
    Hinweis: "Der von Ihnen eingegebene Name des Zahlungsempfängers stimmt nahezu mit dem für diese IBAN hinterlegten Namen bei der Zahlungsempfängerbank überein."

    In diesem Fall wird Ihnen der korrekte Name des Zahlungsempfängers als Vorschlag angezeigt.

  2. Keine Übereinstimmung 
    Hinweis: "Der von Ihnen eingegebene Name des Zahlungsempfängers stimmt nicht mit dem für diese IBAN hinterlegten Namen bei der Zahlungsempfängerbank überein. Bitte prüfen Sie den Empfängernamen."

    Die von Ihnen vorgenommenen Angaben stimmen nicht mit den Daten der Empfängerbank überein. Sie können entweder den Empfängernamen ändern oder Ihre Eingabe beibehalten. Ein Namensvorschlag erfolgt aus Datenschutzgründen und um Betrugsmaschen vorzubeugen, nicht.

  3. Prüfung nicht möglich 
    Hinweis: "Der von Ihnen eingegebene Name des Zahlungsempfängers konnte nicht mit dem für diese IBAN hinterlegten Namen bei der Zahlungsempfängerbank abgeglichen werden."

    Dieser Hinweis erfolgt beispielsweise, wenn die Bank außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) ansässig ist oder das Empfängerkonto kein Zahlungskonto ist (bspw. Tagesgeldkonto / Sparkonto). Dies kann auch bei einer "internen Umbuchung" zwischen beispielsweise dem eigenen Girokonto und dem eigenen Sparkonto vorkommen.


Hinweis: In den Fällen 2 + 3 werden Sie als Zahler darauf hingewiesen, dass der eingegebene Name des Zahlungsempfängers nicht mit dem für diese IBAN hinterlegten Namen bei der Zahlungsempfängerbank nicht übereinstimmt bzw. nicht abgeglichen werden konnte. Sie können dann entscheiden, ob Sie die Zahlung ausführen wollen. Banken weisen keine Zahlung auf Grundlage des Ergebnisses der Empfängerüberprüfung ab.

 

  • Sofern keine Übereinstimmung vorliegt, sollten Sie die Überweisung nicht direkt freigeben. Kontaktieren Sie unbedingt den Zahlungsempfänger über einen offiziellen Kanal und kontrollieren Sie, ob es sich um ein Versehen oder um einen Betrug handelt.

    Beauftragen Sie eine Überweisung, obwohl Sie die Bank bei der Empfängerüberprüfung darüber unterrichtet hat, dass die Daten nicht oder nahezu übereinstimmen bzw. keine Prüfung möglich ist, haftet die Bank nicht für die Folgen dieser fehlenden Übereinstimmung, wenn sie die Überweisung ausschließlich anhand der von Ihnen angegebenen Kundenkennung des Zahlungsempfängers ausführt. 

    Nehmen Sie daher bitte diese Warnung ernst.

    Die bisherigen Gründe (bspw. Konto gesperrt, fehlende Deckung), die zu einer Abweisung in der Zahlungsverarbeitung durch die Bank geführt haben, gelten dabei weiterhin.

Beispiele für Ergebnisse der Empfängerüberprüfung:

SzenarioIhre AngabeKorrekter Empfängername Rückmeldung/Ergebnis
Richtiger NameErika MustermannErika MustermannÜbereinstimmung
Mehrere VornamenErika MustermannErika Elfriede MustermannÜbereinstimmung
Gemeinschaftspersonen / wie z. B. EheleuteErika MustermannMax Mustermann und Erika MustermannÜbereinstimmung
Unvollständiger NameE. Mustermann oder nur MustermannErika MustermannNahezu Übereinstimmung
Kleine TippfehlerErika MustermanErika MustermannNahezu Übereinstimmung
Falscher NameMichael MaierErika MustermannKeine Übereinstimmung
Überweisung zugunsten eines Nicht-Zahlungskontos (Sparbuch)Erika MustermannErika MustermannPrüfung nicht möglich

In den nachfolgenden Dateien können Sie sehen wie die Hinweise zu den entsprechenden Ergebnissen im Online Banking und der Banking App dargestellt werden:

Online Banking 'Übereinstimmung'

120 KB

Online Banking 'Nahezu Übereinstimmung'

335 KB

Online Banking 'Keine Übereinstimmung'

334 KB

Online Banking 'Prüfung nicht möglich'

490 KB

Banking App 'Übereinstimmung'

474 KB

Banking App 'Nahezu Übereinstimmung'

84 KB

Banking App 'Keine Übereinstimmung'

410 KB

Banking App 'Prüfung nicht möglich'

850 KB

Wie verhält sich die Empfängerüberprüfung bei (Adels)-Titeln?

Bevor die eigentliche Prüfung stattfindet, werden die Daten (Name) aus der Anfrage zunächst "normalisiert", d. h. bereinigt. Hier führt die befragte Bank (Empfängerbank) den Abgleich zwischen den Daten aus der Empfängerüberprüfungs-Anfrage und dem eigenen Bestand durch.

Folgendes wird unter anderem vorgenommen :

  • Ersetzen von Großbuchstaben durch Kleinbuchstaben
  • Ersetzen länderspezifischer Buchstaben wie z. B. ä → ae, ö → oe, ü → ue, ß → ss
  • Entfernung aller „+“ Zeichen und „&“ Zeichen
  • Entfernung aller Anreden und Titel (Adelstitel werden dabei nicht als Titel behandelt, sondern als Namensbestandteil)