Da Baudarlehen bei Ende der vereinbarten Sollzinsbindung häufig nur zum Teil getilgt sind, sollte für die verbleibende Kreditsumme ein neuer Darlehensvertrag geschlossen werden. Dabei werden die Konditionen neu verhandelt. Rückt der Ablauf der Sollzinsbindungsfrist näher, sollte man sich frühzeitig um die Anschlussfinanzierung kümmern. Sichern Sie bereits heute die aktuell günstigen Zinsen mit dem Forward-Darlehen*.
* Voraussetzung: bonitätsabhängig.