Bericht zur Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
Hinweis zum Bericht nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Als Unternehmen im Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) haben wir für das Geschäftsjahr 2024 einen Bericht über die Erfüllung unserer Sorgfaltspflichten veröffentlicht.
Aufgrund der seit 2025 geltenden gesetzlichen Änderungen besteht für uns derzeit keine Verpflichtung, einen weiteren Bericht zu veröffentlichen. Daher stellen wir auf unserer Website ausschließlich den Bericht für das Geschäftsjahr 2024 zur Verfügung. Der veröffentlichte Bericht bezieht sich ausschließlich auf das Geschäftsjahr 2024.
Bericht zur Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichengesetz 2024: