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Mann und Frau schütteln sich über einen Tisch hinweg die Hände. Daneben sitzen noch zwei Personen.

Sorgfaltspflichten in Lieferketten

 

Unsere Grundsatzerklärung zu Menschenrechten und die Vereinbarung zur Nachhaltigkeit bilden den Rahmen für verantwortungsvolles Handeln entlang unserer Lieferkette.

Grundsatzerklärung Menschenrechte

Als eine der führenden Genossenschaftsbanken in Deutschland berücksichtigen wir neben wirtschaftlichen Zielen auch ethische und soziale Aspekte. Die Achtung der Menschenrechte ist dabei ein wichtiger Grundsatz unseres Handelns.

In unserer Grundsatzerklärung zu Menschenrechten haben wir festgelegt, wie wir die Achtung der Menschenrechte in unserem eigenen Geschäftsbereich und in unseren unmittelbaren Lieferketten berücksichtigen. Sie beschreibt die dafür geltenden Grundsätze und Erwartungen.

Frau sitzt hinter ihrem Laptop und bekommen von einer Person hinter der Kamera ein Dokument gereicht.

Vereinbarung zur Nachhaltigkeit

Umwelt- und Sozialstandards sind für unsere Geschäftsbeziehungen von Bedeutung. Daher stellen wir Anforderungen an unsere Lieferanten und Dienstleister in Bezug auf Umweltschutz, Menschenrechte sowie faire Arbeits- und Geschäftspraktiken. Diese Anforderungen werden risikoorientiert dokumentiert.

Mit unserer Nachhaltigkeitsvereinbarung für Lieferanten und Dienstleister haben wir dafür einen verbindlichen Rahmen geschaffen. Sie enthält Grundsätze und Anforderungen für die Zusammenarbeit und berücksichtigt ökologische, soziale und ethische Aspekte.

Zwei Frauen und eihn Mann sitzen in einem Meeting

Beschwerden zu menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken oder Pflichtverletzungen

Unser Beschwerdeverfahren im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) garantiert eine vertrauensvolle und transparente Herangehensweise bei der Bearbeitung von Beschwerden über mögliche Verletzungen von Menschenrechten oder Umweltauflagen. Es können Verdachtsmomente hinsichtlich potenzieller Verletzungen von Menschenrechten oder Umweltauflagen, die in Verbindung mit der BBBank, ihren Lieferketten oder ihren Mitarbeitenden stehen, gemeldet werden. Diese Verstöße gegen Menschenrechte oder Umweltauflagen können nicht nur bei der BBBank, sondern auch in der Gesellschaft erheblichen Schaden verursachen.

Beschwerden bezüglich möglicher Verletzungen von Menschenrechten oder Umweltauflagen können über das Online-Kontaktformular eingereicht werden. Unsere digitale Beschwerdeplattform ermöglicht eine reibungslose und datenschutzkonforme Kommunikation zwischen den Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern sowie den zuständigen Stellen innerhalb der BBBank. Wir ermutigen ausdrücklich sowohl Mitarbeitende als auch externe Personen, uns bei Verdachtsfällen bezüglich möglicher Verletzungen von Menschenrechten oder Umweltauflagen zu informieren. Wir sichern ihnen hierbei einen vertrauensvollen Umgang mit ihren Beschwerden zu.

Bericht zur Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
  • Hinweis zum Bericht nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

    Als Unternehmen im Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) haben wir für das Geschäftsjahr 2024 einen Bericht über die Erfüllung unserer Sorgfaltspflichten veröffentlicht.

    Aufgrund der seit 2025 geltenden gesetzlichen Änderungen besteht für uns derzeit keine Verpflichtung, einen weiteren Bericht zu veröffentlichen. Daher stellen wir auf unserer Website ausschließlich den Bericht für das Geschäftsjahr 2024 zur Verfügung. Der veröffentlichte Bericht bezieht sich ausschließlich auf das Geschäftsjahr 2024.

    Bericht zur Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichengesetz 2024: