Das Vorstandsteam der BBBank: Oliver Lüsch, Vorsitzender des Vorstands sowie Gabriele Kellermann, stv. Vorsitzende.
Organe und Gremien
Vorstand der BBBank
Oliver Lüsch, Vorsitzender des Vorstands
Oliver Lüsch ist verantwortlich für den deutschlandweiten Filialvertrieb, Private Banking, Kreditcenter Markt und die Bereiche Vorstandsstab, Strategie und Nachhaltigkeit, Personal, Marketing, Vertriebsmanagement & Digital Sales und Treasury.
Gabriele Kellermann, stv. Vorsitzende des Vorstands
Gabriele Kellermann ist für die Bereiche Controlling, Finanzen/Rechnungswesen, Innenrevision, Compliance, Zentrale Stelle, Marktfolge Aktiv, Recht und Datenschutz, Immobilienmanagement und Logistik sowie die Feuer- und Einbruchschadenkasse und BBBank Stiftung zuständig.
Jonas Hüppe, Generalbevollmächtigter
Jonas Hüppe ergänzt das Vorstandsteam als Generalbevollmächtigter und verantwortet die Bereiche RemoteBeratungsCenter, Organisation & IT sowie BBDirekt.
Kontakt
- vorstand@bbbank.de
Mitglieder des Aufsichtsrats
Ab dem 1. Januar 2024 setzt sich der Aufsichtsrat der BBBank eG aus den nachfolgend genannten Aufsichtsratsmitgliedern zusammen:
- Matthias Eder | Vorsitzender des Aufsichtsrats
- Gisela Fabian
- Susanne Falk | Arbeitnehmervertreterin
- Marion Feldner | Arbeitnehmervertreterin
- Heike Grassl
- Birgit Jäger
- Prof. Dr. Ingela Jöns
- Elke Klink
- Dr. Matthias-Gabriel Kremer | stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats
- Dr. Martin Kreidler | Arbeitnehmervertreter
- Martin Löffler | Arbeitnehmervertreter
- Jürgen Meer
- Dietrich Nagel | Arbeitnehmervertreter
- Walter Rubsamen
- Dr. Roland Vogel
Kontakt
- aufsichtsrat@bbbank.de
Die Vertreterversammlung der BBBank eG ist gemäß §§ 13, 26 ff der Satzung ein Organ der Genossenschaft. Die Rechte der Mitglieder in den Angelegenheiten der Bank werden von Vertretern* der Mitglieder ausgeführt.
Die Vertreterversammlung stellt unter anderem den Jahresabschluss fest und beschließt über die Verwendung des Jahresüberschusses. Außerdem ist sie zuständig für die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat.
Die Vertreter werden von den Mitgliedern der Genossenschaft gewählt. Die Amtsdauer der Vertreter beträgt grundsätzlich vier Jahre gemäß § 32 der Satzung.
Vertreterversammlung 2025
Die ordentliche Vertreterversammlung der BBBank eG findet am Samstag, den 28. Juni 2025, um 11:00 Uhr, im Rosengarten in Mannheim (Rosengartenplatz 2, 68161 Mannheim, Gustav Mahler Saal) statt.
Die Versammlung wird in der Form der Präsenzversammlung durchgeführt.
Die Rechte der Mitglieder werden gemäß § 26 der Satzung der BBBank eG durch die Vertreter der Mitglieder wahrgenommen.
Die Tagesordnungspunkte der Versammlung lauten wie folgt:
94. Ordentliche Vertreterversammlung der BBBank eG
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Bericht des Vorstands über das Geschäftsjahr 2024, Vorlage des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 und Vorschlag zur Verwendung des Jahresüberschusses
3. Bericht des Aufsichtsrats über seine Tätigkeit
4. Bericht über das Ergebnis der gesetzlichen Prüfung und Erklärung des Aufsichtsrats hierzu sowie Beratung und Beschlussfassung über den Umfang der Bekanntgabe des Prüfungsberichts des Baden-Württembergischen Genossenschaftsverbandes e.V.
5. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 und Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresüberschusses
6. Beschlussfassung über die Entlastung
a. der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024
b. der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024
7. Verschmelzung mit der PSD Bank Berlin-Brandenburg eG
a. Information über die vorgesehene Verschmelzung und Erläuterung des Verschmelzungsvertrags sowie Erläuterung der vorgesehenen Satzungsänderungen
b. Verlesen des nach § 81 UmwG erstatteten Prüfungsgutachtens des Baden-Württembergischen Genossenschaftsverbandes e.V.
c. Einheitliche Beschlussfassung über
- die Verschmelzung mit der PSD Bank Berlin-Brandenburg eG und Genehmigung des Verschmelzungsvertrags,
- die Zerlegung des Geschäftsanteils in Höhe von 15,00 EUR im Verhältnis 1:3 in drei Geschäftsanteile von jeweils 5,00 EUR und die damit zusammenhängende Änderung des § 43 Abs. 1 der Satzung sowie
- die weiteren Änderungen der Satzung aufgrund der Verschmelzung (§ 2 Abs. 3, § 12 Abs. 2 und 3 und § 24 Abs. 1, 3 und 5)
(Eine Übersicht über die Satzungsänderungen ist dem Einberufungsschreiben an die Vertreter als Anlage beigefügt)
8. Wahl der Aufsichtsratsmitglieder aufgrund der Verschmelzung mit der PSD Bank Berlin-Brandenburg eG
9. Wahl der Wahlausschussmitglieder aufgrund der Verschmelzung mit der PSD Bank Berlin-Brandenburg eG
a. Zustimmung zur Durchführung einer ergänzenden Wahl von Wahlausschussmitgliedern
b. Ergänzende Wahl der Wahlausschussmitglieder
10. Sonstiges
Die Rechte der Mitglieder sind von den im November 2023 gewählten Vertretern beziehungsweise nachgerückten Ersatzvertretern wahrzunehmen.
Der Verschmelzungsvertrag, die Gutachten nach § 81 UmwG, die Jahresabschlüsse und Lageberichte der BBBank eG und der PSD Bank Berlin-Brandenburg eG jeweils für die Geschäftsjahre 2022, 2023 und 2024 sowie der gemeinsame Verschmelzungsbericht des Vorstands der BBBank eG und der PSD Bank Berlin-Brandenburg eG liegen von der Einberufung der Vertreterversammlung zur Einsichtnahme der Mitglieder und Vertreter in unseren Geschäftsräumen in Karlsruhe, Herrenstraße 2-10, aus. Auf Verlangen erhält jedes Mitglied kostenlos eine Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen. Ferner liegen diese Unterlagen während der Vertreterversammlung im Versammlungsraum zur Einsichtnahme der Vertreter aus.
Außerdem liegt der Bericht des Aufsichtsrats unserer Genossenschaft für das Geschäftsjahr 2024 zur Einsichtnahme in unseren oben genannten Geschäftsräumen aus.
Anträge der Mitglieder und Vertreter, über die in der Vertreterversammlung Beschluss gefasst werden soll, sind beim Vorstand so rechtzeitig einzureichen, dass diese Anträge noch mindestens eine Woche vor der Vertreterversammlung den Vertretern bekanntgemacht werden können.
Vorschläge der Mitglieder und Vertreter für die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats müssen spätestens eine Woche vor dem Tag der Vertreterversammlung in Textform (Brief, per Telefax oder E-Mail) bei der Genossenschaft eingehen. Später eingehende Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Sollte die Tagesordnung am 28. Juni 2025 nicht abschließend behandelt werden können, wird die Vertreterversammlung am Sonntag, 29. Juni 2025, 00:00 Uhr, zu der wir hiermit gleichermaßen einladen, an gleicher Stelle mit der gleichen Tagesordnung unmittelbar fortgesetzt.
Karlsruhe, im Juni 2025
BBBank eG
Der Vorstand
* Um die Lesbarkeit zu verbessern, wird nur die männliche Version verwendet.
Im November 2023 haben die Mitglieder der BBBank eG ihre Vertreter und Ersatzvertreter letztmals gewählt. Jedes Mitglied der BBBank eG erhält auf Verlangen jederzeit einen Ausdruck der Liste der Vertreter und Ersatzvertreter.
Vertreterwahlen 2023 | BBBank eG
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Vertreterwahl für die Wahlperiode 2024 bis 2027 fand in der Woche vom 20. bis 24. November 2023 statt.
Bitte beachten Sie die Bekanntmachung des Wahlausschusses zum Ergebnis der Vertreterwahl 2023 in folgender PDF-Datei:
Ihr Wahlausschuss der BBBank eG
Kontakt
- vertreter@bbbank.de