Vertreterversammlung
Die Vertreterversammlung der Feuer- und Einbruchschadenkasse der BBBank in Karlsruhe (nachfolgend: Feuerkasse) ist gemäß § 8 der Satzung das oberste Organ des Vereins. Die Rechte der Mitglieder in den Angelegenheiten der Feuerkasse werden von Vertretern* der Mitglieder ausgeführt.
Die Vertreterversammlung stellt unter anderem den Jahresabschluss fest und beschließt über die Verwendung des Jahresüberschusses. Außerdem ist sie zuständig für die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat.
Die Vertreter werden von den Mitgliedern des Vereins gewählt. Im Jahr 2018 wurden die Vertreter für eine Amtsdauer von fünf Jahren gewählt. Ab der Wahlperiode 2024 beträgt die Amtsdauer vier Jahre. Einmal jährlich wird die ordentliche Vertreterversammlung durchgeführt.
Vertreterversammlung 2022
Die diesjährige Vertreterversammlung findet als Präsenzveranstaltung am 21. Mai 2022 in der Gartenhalle in Karlsruhe statt. Zum Artikel zur Einberufung im BBBank-Info.
Tagesordnung der Vertreterversammlung am 21. Mai 2022
- Eröffnung und Begrüßung
- Bericht des Vorstands über das Geschäftsjahr 2021 und Vorlage des Jahresabschlusses zum 31.12.2021
- Bericht des Aufsichtsrats über seine Tätigkeit
- Bericht über das Ergebnis der gesetzlichen Prüfung, Erklärung des Aufsichtsrats hierzu sowie Beratung und Beschlussfassung über den Umfang der Bekanntgabe des Prüfungsberichts der B&C Revision Treuhand GmbH
- Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021
- Beschlussfassung über die Entlastung
a. der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021
b. der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021
- Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022
- Wahl der Mitglieder des Wahlausschusses für die Vertreterwahl 2023
- Sonstiges
Tagesordnungsanträge sind so rechtzeitig einzureichen, dass sie eine Woche vor Versammlungsbeginn bekanntgegeben werden können.
* Um die Lesbarkeit zu verbessern, wird nur die männliche Version verwendet.