Vertreterversammlung
Die Vertreterversammlung der Feuer- und Einbruchschadenkasse der BBBank in Karlsruhe (nachfolgend: Feuerkasse) ist gemäß § 8 der Satzung das oberste Organ des Vereins. Die Rechte der Mitglieder in den Angelegenheiten der Feuerkasse werden von Vertretern* der Mitglieder ausgeführt.
Die Vertreterversammlung stellt unter anderem den Jahresabschluss fest und beschließt über die Verwendung des Jahresüberschusses. Außerdem ist sie zuständig für die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat.
Vertreterversammlung 2025
Die ordentliche Vertreterversammlung der Feuer- und Einbruchschadenkasse der BBBank in Karlsruhe VVaG (Feuerkasse) findet am Samstag, den 28. Juni 2025, um 09:30 Uhr, im Rosengarten in Mannheim (Rosengartenplatz 2, 68161 Mannheim, Gustav Mahler Saal) statt.
Die Versammlung wird in der Form der Präsenzversammlung durchgeführt.
Die Rechte der Mitglieder werden gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung der Feuerkasse durch die Vertreter der Mitglieder wahrgenommen.
Die Tagesordnungspunkte der Versammlung lauten wie folgt:
10. Ordentliche Vertreterversammlung der Feuer- und Einbruchschadenkasse der BBBank in Karlsruhe VVaG
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Bericht des Vorstands über das Geschäftsjahr 2024 und Vorlage des Jahresabschlusses zum 31.12.2024
3. Bericht des Aufsichtsrats über seine Tätigkeikeit
4. Bericht über das Ergebnis der gesetzlichen Prüfung, Erklärung des Aufsichtsrats hierzu sowie Beratung und Beschlussfassung über den Umfang der Bekanntgabe des Prüfungsberichts der HT VIA AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
5. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024
6. Beschlussfassung über die Entlastung
a. der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024
b. der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024
7. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025
8. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung der Feuer- und Einbruchschadenkasse der BBBank in Karlsruhe VVaG in § 23
(Eine Übersicht über die Satzungsänderungen ist dem Einberufungsschreiben an die Vertreter als Anlage beigefügt)
9. Sonstiges
Die Rechte der Mitglieder sind von den im November 2023 gewählten Vertretern beziehungsweise nachgerückten Ersatzvertretern wahrzunehmen.
Anträge der Mitglieder und Vertreter, über die in der Vertreterversammlung Beschluss gefasst werden soll, sind beim Vorstand so rechtzeitig einzureichen, dass diese Anträge noch mindestens eine Woche vor der Vertreterversammlung den Vertretern bekanntgemacht werden können.
Karlsruhe, im Juni 2025
Feuer- und Einbruchschadenkasse der BBBank in Karlsruhe VVaG
Der Vorstand
* Um die Lesbarkeit zu verbessern, wird nur die männliche Version verwendet.