Die Vertreterversammlung der Feuer- und Einbruchschadenkasse der BBBank in Karlsruhe (nachfolgend: Feuerkasse) ist gemäß § 8 der Satzung das oberste Organ des Vereins. Die Rechte der Mitglieder in den Angelegenheiten der Feuerkasse werden von Vertretern* der Mitglieder ausgeführt.
Die Vertreterversammlung stellt unter anderem den Jahresabschluss fest und beschließt über die Verwendung des Jahresüberschusses. Außerdem ist sie zuständig für die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat.
Die Vertreter werden von den Mitgliedern des Vereins gewählt. Im Jahr 2019 wurden die Vertreter für eine Amtsdauer von fünf Jahren gewählt. Ab der Wahlperiode 2024 beträgt die Amtsdauer vier Jahre. Einmal jährlich wird die ordentliche Vertreterversammlung durchgeführt.
Vertreterversammlung der Feuerkasse 2020:
Aufgrund der besonderen Situation wegen Corona konnten die erforderlichen Beschlüsse der Vertreterversammlung der Feuer- und Einbruchschadenkasse der BBBank in Karlsruhe VVaG dieses Jahr nicht innerhalb einer Präsenzveranstaltung festgestellt werden und wurden deshalb gemäß Art. 2 § 5 Absatz 3 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafrecht (im Folgenden „Covid-G“ genannt) ohne Zusammenkunft der Vertreter im schriftlichen Verfahren festgestellt.
Aufgrund eines Beschlusses von Vorstand und Aufsichtsrat wurde statt der Präsenzveranstaltung eine Beschlussfassung der Vertreter im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Dadurch konnten die Beschlüsse, die ursprünglich in der Vertreterversammlung am 9. Mai 2020 verabschiedet werden sollten, auf andere Weise festgestellt werden. Dieses Verfahren haben wir im Voraus mit der Versicherungsaufsicht (BaFin) abgestimmt.
Über die folgenden Beschlussgegenstände stimmten die Vertreter innerhalb einer Frist bis zum 22.07.2020 schriftlich ab:
- Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019
- Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019
- Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019
Ergebnis der Beschlussfassung:
Wir freuen uns, bekannt geben zu können, dass die Beschlüsse im schriftlichen Verfahren nach den Voraussetzungen des § 5 Abs. 3 Covid-G festgestellt wurden. Dafür war erforderlich, dass:
- Alle Vertreter beteiligt wurden. Dies wurde durch die Einladung der Vertreter zur Teilnahme am schriftlichen Verfahren mit Einwurfeinschreiben vom 15.06.2020 erfüllt.
- Bis zu dem gesetzten Termin, dem 22.07.2020 mindestens die Hälfte der Vertreter ihre Stimmen in Textform abgegeben haben. Es haben von 61 Vertretern 57 Vertreter an der Beschlussfassung teilgenommen.
- Und alle drei Beschlüsse mit der erforderlichen Mehrheit gefasst wurden. Für die anstehenden drei Beschlüsse war die einfache Mehrheit der gültig abgegebenen Stimmen nach § 18 Abs. 1 der Satzung erforderlich. Der Aufsichtsratsvorsitzende stellte im Schreiben vom 27.07.2020 an die Vertreter fest, dass der Jahresabschluss zum 31.12.2019 einstimmig genehmigt, den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 jeweils einstimmig Entlastung erteilt wurde. Mit Zugang des Schreibens an die Vertreter sind diese drei Beschlüsse wirksam festgestellt worden.
* Um die Lesbarkeit zu verbessern, wird nur die männliche Version verwendet.