Vertreterversammlung
Die Vertreterversammlung der Feuer- und Einbruchschadenkasse der BBBank in Karlsruhe (nachfolgend: Feuerkasse) ist gemäß § 8 der Satzung das oberste Organ des Vereins. Die Rechte der Mitglieder in den Angelegenheiten der Feuerkasse werden von Vertretern* der Mitglieder ausgeführt.
Die Vertreterversammlung stellt unter anderem den Jahresabschluss fest und beschließt über die Verwendung des Jahresüberschusses. Außerdem ist sie zuständig für die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat.
Die Vertreter werden von den Mitgliedern des Vereins gewählt. Im Jahr 2018 wurden die Vertreter für eine Amtsdauer von fünf Jahren gewählt. Ab der Wahlperiode 2024 beträgt die Amtsdauer vier Jahre. Einmal jährlich wird die ordentliche Vertreterversammlung durchgeführt.
Die nächste Vertreterwahl für die Wahlperiode 2024 bis 2027 findet in der Woche vom 20. bis 24. November 2023 statt.
Vertreterversammlung 2023
Die Vertreterversammlung der Feuer- und Einbruchschadenkasse der BBBank in Karlsruhe VVaG (Feuerkasse) findet am Samstag, den 13. Mai 2023, um 09:30 Uhr als Präsenzversammlung in Karlsruhe statt.
Die Rechte der Mitglieder werden gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung der Feuerkasse durch die Vertreter der Mitglieder wahrgenommen.
Die Tagesordnungspunkte der Versammlung lauten wie folgt.
8. Ordentliche Vertreterversammlung der Feuer- und Einbruchschadenkasse der BBBank in Karlsruhe VVaG
- Eröffnung und Begrüßung
- Bericht des Vorstands über das Geschäftsjahr 2022 und Vorlage des Jahresabschlusses zum 31.12.2022
- Bericht des Aufsichtsrats über seine Tätigkeit
- Bericht über das Ergebnis der gesetzlichen Prüfung, Erklärung des Aufsichtsrats hierzu sowie Beratung und Beschlussfassung über den Umfang der Bekanntgabe des Prüfungsberichts der HT VIA AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
- Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022
- Beschlussfassung über die Entlastung
a. der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022
b. der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022
- Beschlussfassung über die Wahl des Abschluss-prüfers für das Geschäftsjahr 2023
- Beschlussfassung über die Änderung der Satzung der Feuer- und Einbruchschadenkasse der BBBank in Karlsruhe VVaG in §§ 4 (Erwerb und Ende der Mitgliedschaft), 5 (Fortführung durch Erben) und 17 (Gegenstände der Beschlussfassung)
- Sonstiges
Die Rechte der Mitglieder sind von den im November 2018 gewählten Vertretern beziehungsweise nachgerückten Ersatzvertretern wahrzunehmen.
Karlsruhe, im April 2023
Feuer- und Einbruchschadenkasse der BBBank in Karlsruhe VVaG
Der Vorstand
Anträge der Mitglieder und Vertreter, über die in der Vertreterversammlung Beschluss gefasst werden soll, sind beim Vorstand so rechtzeitig einzureichen, dass diese Anträge noch mindestens eine Woche vor der Vertreterversammlung den Vertretern bekanntgemacht werden können.
* Um die Lesbarkeit zu verbessern, wird nur die männliche Version verwendet.