SofortRente

Sicher. Lebenslang. Vererbbar.

Wir werden immer älter und brauch deshalb immer länger Geld. Die Lösung: Ihre private Sofortrente. Sie zahlen einen Einmalbeitrag und erhalten ab dem nächsten Monat Ihre lebenslange Rente.

Sicherheit

  • Garantiekapital zum Rentenbegin.
  • Garantierte Mindestrente.
  • Im Todesfall vor Rentenbeginn Gesamtguthaben, nach Rentenbeginn Rentengarantiezeit möglich.

 

Flexibel in jeder Lebenssituation

  • Übertragbar, beleihbar, abtretbar, vererbbar.
  • Zuzahlungen jederzeit möglich (mind. 250 Euro. Die Summe aller Zuzahlungen pro Versicherungsjahr darf den Betrag von 50.000 Euro nicht überschreiten).

Produkthighlights

  • Keine Gesundheitsfragen (wenn keine Zusatzversicherungen vereinbart werden)
  • Flexible Auszahlungsphasen, vorzeitiger Rentenaufbau ab Alter 55 möglich, längstens bis zum Alter 85.
  • Verschiedene Auszahlungsmöglichkeiten (Teil-)Kapital, Rente oder Kombination aus beidem.
  • Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung möglich (nicht zu Tarif ARCE) - als Beitragsbefreiung mit optionaler Rente.
  • Todesfall-Zusatzversicherung möglich - als Beitragsrückgewähr oder konstante Todesfall-Leistung.
  • Chance auf eine höhere Rente bei gestiegenen Zinsen.
Liquiditätsvorteil

Kapitalentnahme im Rentenbezug (sog. Liquiditätsvorteil 1) ist möglich (Detailssiehe AVB), Voraussetzung ist die Vereinbarkeit einer Leistung im Todesfall.

Rentengarantiezeit: Der Kunde kann sich Kapital bis zur Höhe der noch ausstehenden garantierten Renten der Rentengarantiezeit, diskontiert mit dem Rechnungszinssatz, auszahlen lasse.

Die Versicherung wird mit entsprechend reduzierten Leistungen fortgeführt, sofern aus dem verbleibenden Deckungskapital mindestens eine garantierte Rente in Höhe von 300€ jährlich gezahlt werden kann. Andernfalls erlischt der Vertrag.

Besteuerung der Leistungen Alle Erträge bleiben bis zum Rentenbeginn steuerfrei, wenn die Rente zur Auszahlung kommt. Günstige Besteuerung der Rente durch Ertragsanteilbesteuerung. in der Auszahlungsphase bleibt ein Großteil der Rente steuerfrei und nur ein geringer Ertragsteil ist der Steuer zu unterwerfen. Bei Kapitalauszahlungen nach Vollendung des 62. Lebensjahres und einer 12-jährigen Vertragslaufzeit sind 50% der Erträge steuerfrei.
Stand Januar 2022