In Ihrem Sinne handeln und Sicherheit schaffen
Haben Sie sich schon einmal Gedanken gemacht, wer sich um Ihre finanziellen Angelegenheiten in Ihrem Sinne kümmert, wenn Sie länger abwesend sind? Das kann ein längerer Krankenhausaufenthalt oder Urlaub sein aber auch Situationen, in denen Sie nicht mehr selbst Entscheidungen treffen können. Mit einer Bankvollmacht haben Sie die Möglichkeit sich selbst, Ihre Familie und Finanzen abzusichern.
Das Wichtigste in Kürze:
- Mit einer Bankvollmacht geben Sie Ihrer Vertrauensperson nicht die volle Macht. Sie können selbst festlegen, ob Ihre Vollmacht für all Ihre Bankgeschäfte oder nur für ein bestimmtes Konto gilt. Welche Möglichkeiten es hinsichtlich einer Vollmachtsvergabe in Bezug auf Bankgeschäfte weiterhin gibt, finden sie unter "Gut zu wissen".
- Sie entscheiden mit einer Bankvollmacht, welche Personen Zugang zu Ihrem/n Bankkonto/en erhalten.
- Eine Kunden- oder Kontovollmacht sollte nur an eine oder mehrere vertrauenswürdige Personen übergeben werden, die über den Tod hinaus gilt.
- Eine Kundenvollmacht kann für alle bestehenden und zukünftigen BBBank-Konten und Wertpapierdepots ausgestellt werden.
- Eine Kunden- oder Kontovollmacht können Sie direkt in der Filiale erteilen. Das Formular liegt in Ihrer Filiale bereit. Beide Parteien müssen einen gültigen Personalausweis vorzeigen.
- Eine Bankvollmacht kann jederzeit ohne Angaben von Gründen formlos telefonisch oder per Post widerrufen werden.
Häufige Fragen
Gut zu wissen:
Eine bereits zu Lebzeiten erteilte Vollmacht unterstützt die Hinterbliebenen dabei, offene Rechnungen zu begleichen, Auskünfte über die Konten des Verstorbenen zu erhalten und den Nachlass mit der Bank zu regeln. Sofern keine Vollmacht erteilt wurde, sind Ihre Angehörigen handlungsunfähig bis zur Einreichung eines Erbnachweises (Erbschein, Testament mit Eröffnungsprotokoll oder Erbvertrag mit Eröffnungsprotokoll). Die Erteilung eines Erbscheins kann einige Wochen und länger dauern. Erst dann können Auskünfte bzw. Kontoverfügungen gewährt werden. Dies gilt übrigens auch für Ehepartner. Ehepartner sind nicht automatisch gesetzliche Vertreter, auch sie müssen sich gegenseitig bevollmächtigen. Führt z.B. der Ehemann ein Einzelkonto ohne Vollmacht, bleibt der Zugriff auf das Konto selbst für die Ehefrau, bis zur Einreichung des Erbnachweises, verwehrt.
Haben Sie auch schon mal etwas über eine General-/Vorsorgevollmacht gehört? Diese Vollmacht ist in Situationen äußerst hilfreich und notwendig, in denen Sie nicht mehr in der Lage sind Entscheidungen selbst zu treffen. Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie eine Vertrauensperson bevollmächtigen rechtliche Angelegenheiten (ausgenommen Immobiliengeschäfte) in Ihrem Sinne zu regeln. Bei einer Vorsorgevollmacht bedarf es eine schriftliche Form mit dem Ausstellungsdatum und Ihrer Unterschrift. Eine notarielle Beurkundung stellt sicher, dass auch Geschäfte mit besonderer Formerfordernis, beispielsweise Immobiliengeschäfte, abgewickelt werden können. Sie können unabhängig einer notariellen Beglaubigung Ihre Vorsorgevollmacht beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotkammer registrieren lassen. Unter Umständen kann eine General-/Vorsorgevollmacht auch für Bankgeschäfte zulässig sein. Dies hängt jedoch vom Umfang und Inhalt des Dokumentes ab. Außerdem gibt es hier ggf. bankintern strengere Bestimmungen der Finanzinstitute diese anzuerkennen. Des Weiteren ist die Urkunde immer für jeden Geschäftsvorfall im Original vozulegen und eine Erteilung einer Bankvollmacht (auch an sich selbst als General-/Vorsorgebevollmächtigen) ist nicht immer möglich. Deshalb empfehlen wir in jedem Fall eine Bankvollmacht zu erteilen.
Eine Vorsorgevollmacht sollte zusätzlich durch eine Betreuungsverfügung und Patientenverfügung ergänzt werden. Bei einer Betreuungsverfügung legen Sie bestimmte Willensäußerungen fest, die eine Person für den Fall Ihrer Betreuung ausüben darf. Eine Patientenverfügung hingegen stellt sicher, dass der Patientenwille umgesetzt wird. Mit einer schriftlichen Patientenverfügung legen Sie ab einer bestimmten medizischen Situation fest, welche medizischen Angelegenheiten und Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind.
Unser Tipp an Sie:
Legen Sie sich einen Notfallordner an, in dem Sie alle wichtigen Dokumente abheften und somit immer griffbereit haben. Informieren Sie eine vertrauenswürdige Person darüber, so dass auch diese in Notfällen auf den Ordner Zugriff hat.
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