Um Ihr Girokonto zu eröffnen, kommen Sie mit Ihrem gültigen Personalausweis oder Reisepass einfach in eine Filiale der BBBank. Dann erledigen wir alles Weitere für Sie. Gerne können Sie Ihr Konto auch direkt online eröffnen.
Konto
Bringen Sie einfach Ihre Kontoauszüge über Daueraufträge sowie regelmäßige Lastschriften zur BBBank. Gerne teilen wir den entsprechenden Zahlungspartnern Ihre neue Bankverbindung bei der BBBank mit und sorgen so für die Umstellung Ihrer regelmäßigen Zahlungen.
Die BBBank ist als einzige genossenschaftliche Privatkundenbank bundesweit für Sie da. Ein Umzug in eine andere Stadt hat also nicht gleichzeitig eine Änderung der eigenen Kontoverbindung zu Folge. Bei der BBBank ist Ihr Konto nicht an eine bestimmte Filiale gebunden. Unabhängig von Ihrem Wohnort können Sie unsere Dienstleistungen in jeder Filiale in Anspruch nehmen.
Teilen Sie der BBBank nach dem Umzug bitte dennoch Ihre und gegebenfalls die Adresse Ihrer Kinder mit. Nur so erreichen Sie weiterhin wichtige Informationen zu Ihren Bankgeschäften. Dazu gibt es mehrere Möglichkeiten: Wenn Sie Online-Banking nutzen, können Sie die Adressänderung unter Verwendung einer TAN selbst bei Ihren Einstellungen durchführen. Anderenfalls senden Sie uns Ihre neue Adresse per Post oder geben die Informationen eigenhändig in der Filiale ab. Wichtig dabei ist Ihre persönliche Unterschrift. Eine Adressänderung nur telefonisch mitzuteilen, ist aus rechtlicher Sicht leider nicht möglich.
Die aktuellen Konditionen für die Überziehungsmöglichkeiten Ihres Girokontos bzw. Bezügekontos finden Sie auf unserer Webseite unter Kredit & Baufinanzierung > Kredit > Überziehungsmöglichkeit.
Das BBBank-Junges Konto ist für alle unter 30 Jahre, die ein Girokonto für ihre regelmäßigen Eingänge (Ausbildungsvergütung, Taschengeld, Gehalt etc.) und ihren Zahlungsverkehr benötigen. Ein Nachweis durch einen Schüler- oder Studentenausweis ist nicht nötig.
Ja, Voraussetzung für die Einrichtung einer solchen Überziehungsmöglichkeit ist allerdings die Volljährigkeit des Kontoinhabers.
Über das P-Konto erhalten Sie im Falle einer Pfändung einen automatischen Pfändungsschutz, ohne dass Sie vorher zum Gericht gehen müssen. Jeder Kontoinhaber kann bei seiner Bank oder Sparkasse beantragen, dass sein bestehendes Girokonto in ein P-Konto umgewandelt wird. Jede Person darf nur ein Konto als P-Konto führen.
Der automatische Pfändungsschutz (Grundfreibetrag) beträgt ab dem 1. Juli 2022 1.330,16 Euro pro Monat, wenn ein entsprechendes Guthaben auf dem Konto vorhanden ist. Über Ihr Kontoguthaben bis zur Höhe des Grundfreibetrages können Sie auch nach der Zustellung von Pfändungen verfügen (z. B. auch durch Überweisungen und Lastschriften).
Das Gesetz sieht in bestimmten Fällen höhere Freibeträge als den Grundfreibetrag vor. Sie können bei Ihrer Bank bzw. Sparkasse eine Bescheinigung vorlegen, mit der Sie Unterhaltsverpflichtungen oder auch den Eingang von Kindergeld auf dem Konto nachweisen. Hierfür legen Sie eine Bescheinigung nach § 850 K ZPO vor. So lässt sich der monatliche Grundfreibetrag um die gesetzlichen Pauschalbeträge erhöhen, so dass Ihr Existenzminimum gesichert ist. Alternativ können Sie Ihren Freibetrag auch vom Gericht individuell höher festsetzen lassen.
Arbeitgeber, Sozialleistungsträger (z. B. das Jobcenter), die Familienkasse, oder Schuldnerberatungsstellen können die Bescheinigung kostenlos ausstellen. Auch Rechtsanwälte sind dazu berechtigt, verlangen aber regelmäßig eine Gebühr dafür.
Arbeitslosengeld II, Grundsicherung, Sozialhilfe, Kindergeld, aber auch eine gesetzliche Rente konnten bislang trotz laufender Pfändung innerhalb von 14 Tagen nach dem Eingang vom gepfändeten Konto abgehoben werden. Das geht seit dem 1. Januar 2012 wegen einer Gesetzesänderung nicht mehr! Pfändungsschutz gibt es seit dem 1. Januar 2012 nur noch bei einem P-Konto! (Gemeinsame Information der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände und der Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft (Zentraler Kreditausschuss).
Keine Sorge, Sie müssen nur folgendes tun: Gehen Sie möglichst bald, bei drohen oder bekanntwerden einer Pfändung zu Ihrer Bank/Sparkasse und lassen Sie Ihr Girokonto in ein P-Konto umwandeln, was innerhalb weniger Tage erfolgt. Danach können Sie Geld in Höhe Ihres Pfändungsfreibetrages abheben, soweit Guthaben auf dem P- Konto vorhanden ist.
Sie können die Bankvollmacht für alle bestehenden und zukünftigen BBBank-Konten und -Wertpapierdepots ausstellen.
Mit der Bankvollmacht für einzelne Konten kann die bevollmächtigte Person über ein oder mehrere bestimmte Konten verfügen.
Die allgemeine General- oder Vorsorgevollmacht umfasst neben den finanziellen Angelegenheiten des Kunden weitere Interessenbereiche wie, z. B. den Abschluss von Rechtsgeschäften, die Vertretung gegenüber Behörden, Arztgespräche oder Wohnangelegenheiten. Jedoch müssen dabei einige Formvorschriften beachtet werden. Dazu gehört zum Beispiel die Beurkundung oder Beglaubigung durch einen Notar. Oftmals ist es daher einfacher eine Bankvollmacht für einzelne oder alle Konten zu erteilen.
Vollmachten sind Vertrauenssache.
- Die Bankvollmacht kann an volljährige und geschäftsfähige Personen erteilt werden.
- Es können eine oder mehrere Personen unabhängig voneinander bestimmt werden.
- Bei mehreren Bevollmächtigten ist jeder für sich allein verfügungsberechtigt.
Die Bankvollmacht berechtigt die Bevollmächtigten dazu, Bankgeschäfte zu tätigen, wie beispielsweise:
- Über Guthaben verfügen (wie z.B. Geld abheben oder Überweisungen ausführen)
- Eingeräumte Kontoüberziehungen in Anspruch nehmen
- Konten zur Geldanlage eröffnen
- Wertpapiere an- und verkaufen
- Abrechnungen und Mitteilungen entgegennehmen und anerkennen
- Girocard beantragen
- Onlinebanking nutzen
Die Bankvollmacht berechtigt nicht dazu:
- Weitere Konten zu eröffnen (Ausnahme sind Konten zur Geldanlage)
- Kreditverträge abzuschließen oder zu ändern
- Schrankfächer zu mieten
- Kreditkarten zu beantragen
- Sicherheiten zu bestellen oder zurückzunehmen
- Kreditkündigungen entgegenzunehmen
- Untervollmachten auszustellen
- Konten aufzulösen (Berechtigung gilt erst nach dem Tod)
- Freistellungsaufträge zu erteilen
Vollmachten für Schließfächer und Anlagen bei Kooperationspartnern der BBBank (z.B. Union Investment, ...) müssen Sie separat beauftragen. Die Bankvollmacht gilt zu Lebzeiten und darüber hinaus.
In der Filiale: Sie können die Bankvollmacht in jeder BBBank-Filiale beantragen. Vollmachten für Gemeinschaftskonten, Minderjährigen-Konten, Schließfächer und Kooperationspartner können Sie ausschließlich in der Filiale erteilen.
Ein Trauerfall in der Familie ist für die Hinterbliebenen nie leicht zu verarbeiten. Hinzu kommt die Organisation der Trauerfeier, sowie die Abwicklung vieler bürokratischer Angelegenheiten. Eine bereits zu Lebzeiten erteilte Vollmacht unterstützt die Hinterbliebenen dabei, offene Rechnungen zu begleichen, Auskünfte über die Konten des Verstorbenen zu erhalten und den Nachlass mit der Bank zu regeln.
Sofern keine Vollmacht erteilt wurde, sind die Angehörigen handlungsunfähig bis zur Einreichung eines Erbnachweises (Erbschein, Testament mit Eröffnungsprotokoll oder Erbvertrag mit Eröffnungsprotokoll). Die Erteilung eines Erbscheins kann einige Wochen und länger dauern. Erst dann können Auskünfte bzw. Kontoverfügungen gewährt werden. Dies gilt übrigens auch für Ehepartner. Ehepartner sind nicht automatisch gesetzliche Vertreter, auch sie müssen sich gegenseitig bevollmächtigen. Führt z.B. der Ehemann ein Einzelkonto ohne Vollmacht, bleibt der Zugriff auf das Konto selbst für die Ehefrau, bis zur Einreichung des Erbnachweises, verwehrt.
Alternativ zur Bankvollmacht akzeptieren wir auch General-und Vorsorgevollmachten. Für diese gelten jedoch gesonderte Bestimmungen und die Dokumente müssen bei jeder Verfügung erneut im Original vorgelegt werden.
Heute schon an morgen denken: Erteilen Sie zu Lebzeiten eine Vollmacht für eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens, denn sicher ist sicher!
Wir beraten Sie gerne! Nutzen Sie auch unser Merkblatt zur Nachlassabwicklung.
Sie können die Bankvollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen.
Den Widerruf können Sie formlos telefonisch in unserem KundenCenter, in der Filiale vor Ort oder als Serviceauftrag im Onlinebanking (Serviceaufträge & Produkte > Serviceaufträge > Vollmacht – Widerruf) vornehmen.
Der Sterbefall kann persönlich bei jeder Filiale, telefonisch, per E-Mail oder legitimierter Nachricht im Online-Banking gemeldet werden.
Sofern bereits eine Sterbeurkunde vorliegt, sollte diese mit eingereicht werden.
Für die Abwicklung eines Sterbefalles benötigen wir eine Kopie der Sterbeurkunde. Diese kann digital, per Post oder in einer unserer Filialen eingereicht werden.
Der / die Abwickler bzw. der / die Erbe/n legitimieren sich mittels gültigem Ausweispapier (Personalausweis oder Reisepass).
Liegt keine Vollmacht für das Konto / die Konten vor oder soll das Einzelkonto auf den hinterbliebenen Ehepartner umgeschrieben werden, bedarf es eines Erbnachweises.
Wurde zu Lebzeiten eine General-/Vorsorgevollmacht erteilt, muss uns diese zur Abwicklung immer im Original vorliegen.
Ein Testamentsvollstrecker kann sich durch ein Testamentsvollstreckerzeugnis ausweisen, alternativ durch die Vorlage eines Testaments/ Erbvertrag, aus dem die Testamentsvollstreckung hervorgeht, sowie dem Eröffnungsprotokoll und der Amtsannahmebestätigung durch das Nachlassgericht.
Auch hier wird ein Legitimationspapier (Personalausweis oder Reisepass) des Testamentsvollstreckers benötigt.
• Erbschein
oder
• Testament mit Eröffnungsprotokoll
oder
• Erbvertrag mit Eröffnungsprotokoll
Die Bankvollmachten der BBBank sind über den Tod hinaus gültig.
Der Bevollmächtigte kann weiterhin über die berechtigten Konten verfügen und erhält Auskünfte.
Bestehende Girokarten und der VR-NetKey, lautend auf den Namen des Bevollmächtigten, können weiterhin genutzt werden.
Eine notariell beglaubigte, beurkundete oder bestätigte General-/Vorsorgevollmacht erkennen wir an, wenn diese den Zusatz „Vollmacht über den Tod hinaus“ und keine einschränkenden Bedingungen enthält.
Privatschriftliche General- und Vorsorgevollmachten (ohne offizielle Bestätigung) akzeptieren wir unter bestimmten Voraussetzungen.
Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihren Berater.
Die Vollmachtsurkunde muss bei jedem Geschäft im Original vorliegen.
Überweisungen können bei vorliegender Verfügungsberechtigung im Rahmen des Guthabens weiter beauftragt werden.
Verfügungsberechtigt sind Sie ohne Erbnachweis, sofern Ihnen bereits zu Lebzeiten eine Bankvollmacht über das Konto erteilt wurde oder eine General-/Vorsorgevollmacht im Original vorliegt.
Aus Kulanz überweisen wir reine Bestattungsrechnungen in der Regel auch ohne Verfügungsberechtigung.
Bitte beachten: Bei Beantragung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung gelten gesonderte Regelungen.
Banken haften für die Erbschaftssteuer beim Finanzamt.
Sofern die Bank im Rahmen einer Sterbefallabwicklung Kenntnis von einem vermeintlichen Erben im Ausland bekommen hat, wird aus Haftungsgründen, da die deutsche Rechtsprechung im Ausland nicht greift, eine UB beim Finanzamt angefordert.
Bis uns diese vorliegt können nur Zahlungen ausgeführt werden, die der Grundversorgung des Wohnraumes dienen (z.B. Miete, Strom, Wasser).
Im Rahmen des Girokontoguthabens führen wir diese bis zum Widerruf weiter aus.
Girokonten und Sparplus-Verträge können auf den hinterbliebenen Ehepartner umgeschrieben werden.
Für die Umschreibung wird immer ein Erbnachweis benötigt, außer das Konto wurde bereits zu Lebzeiten als Gemeinschaftskonto geführt.
Weitere Anlagekonten und Depots können nicht umgeschrieben werden.
Ab einem Gesamtguthaben von 5000 Euro und/oder einem bestehenden Schließfachvertrag sind wir gesetzlich verpflichtet, eine Meldung an die zuständige Erbschaftssteuerstelle beim Finanzamt abzugeben.Im Rahmen des Girokontoguthabens führen wir diese bis zum Widerruf weiter aus.
Der VR-NetKey und die Karten des Verstorbenen werden aus Sicherheitsgründen nach der Kenntnisnahme des Sterbefalles gesperrt.
Neue Dokumente/ Kontoauszüge erhalten Bevollmächtigte/ legitimierte Erben zugesandt.
Bei Bedarf kann ein Zugang zum Onlinebanking (VR-NetKey) für Bevollmächtigte/ legitimierte Erben beantragt werden.
Bevollmächtigte mit einem eigenen VR-NetKey können kurzfristig und formlos in die Lage versetzt werden, das Konto online zu verwalten.
Nach einer Umschreibung oder Auflösung der Konten werden die Dokumente und Kontoauszüge des bisherigen Kontoinhabers/ der bisherigen Kontoinhaber (z.B. Eheleutekonto) immer unwiderruflich gelöscht.
Die Auszüge sollten daher vorab auf dem eigenen Rechner abgespeichert werden.
Mit einer Vollmacht oder nach Vorlage eines Erbnachweises (Original) kann das Konto schriftlich, persönlich auf einer Filiale oder durch eine legitimierte Nachricht im Online-Banking aufgelöst werden.