Um Ihr Girokonto zu eröffnen, kommen Sie mit Ihrem gültigen Personalausweis oder Reisepass einfach in eine Filiale der BBBank. Dann erledigen wir alles Weitere für Sie. Gerne können Sie Ihr Konto auch direkt online eröffnen.
Konto
Bringen Sie einfach Ihre Kontoauszüge über Daueraufträge sowie regelmäßige Lastschriften zur BBBank. Gerne teilen wir den entsprechenden Zahlungspartnern Ihre neue Bankverbindung bei der BBBank mit und sorgen so für die Umstellung Ihrer regelmäßigen Zahlungen.
Die BBBank ist als einzige Genossenschaftsbank bundesweit für Sie da. Ein Umzug in eine andere Stadt hat also nicht gleichzeitig eine Änderung der eigenen Kontoverbindung zu Folge. Bei der BBBank ist Ihr Konto nicht an eine bestimmte Filiale gebunden. Unabhängig von Ihrem Wohnort können Sie unsere Dienstleistungen in jeder Filiale in Anspruch nehmen.
Teilen Sie der BBBank nach dem Umzug bitte dennoch Ihre und gegebenfalls die Adresse Ihrer Kinder mit. Nur so erreichen Sie weiterhin wichtige Informationen zu Ihren Bankgeschäften. Dazu gibt es mehrere Möglichkeiten: Wenn Sie Online-Banking nutzen, können Sie die Adressänderung unter Verwendung einer TAN selbst bei Ihren Einstellungen durchführen. Anderenfalls senden Sie uns Ihre neue Adresse per Post oder geben die Informationen eigenhändig in der Filiale ab. Wichtig dabei ist Ihre persönliche Unterschrift. Eine Adressänderung nur telefonisch mitzuteilen, ist aus rechtlicher Sicht leider nicht möglich.
Die aktuellen Konditionen für die Überziehungsmöglichkeiten Ihres Girokontos bzw. Bezügekontos finden Sie auf unserer Webseite unter Kredit & Baufinanzierung > Kredit > Überziehungsmöglichkeit.
Das BBBank-Junges Konto ist für alle unter 27 Jahre, die ein Girokonto für ihre regelmäßigen Eingänge (Ausbildungsvergütung, Taschengeld, Gehalt etc.) und ihren Zahlungsverkehr benötigen. Ein Nachweis durch einen Schüler- oder Studentenausweis ist nicht nötig.
Ja, Voraussetzung für die Einrichtung einer solchen Überziehungsmöglichkeit ist allerdings die Volljährigkeit des Kontoinhabers.
Über das P-Konto erhalten Sie im Falle einer Pfändung einen automatischen Pfändungsschutz, ohne dass Sie vorher zum Gericht gehen müssen. Jeder Kontoinhaber kann bei seiner Bank oder Sparkasse beantragen, dass sein bestehendes Girokonto in ein P-Konto umgewandelt wird. Jede Person darf nur ein Konto als P-Konto führen.
Der automatische Pfändungsschutz (Grundfreibetrag) beträgt ab dem 1. Juli 2017 1.133,80 Euro pro Monat, wenn ein entsprechendes Guthaben auf dem Konto vorhanden ist. Über Ihr Kontoguthaben bis zur Höhe des Grundfreibetrages können Sie auch nach der Zustellung von Pfändungen verfügen (z. B. auch durch Überweisungen und Lastschriften).
Das Gesetz sieht in bestimmten Fällen höhere Freibeträge als den Grundfreibetrag vor. Sie können bei Ihrer Bank bzw. Sparkasse eine Bescheinigung vorlegen, mit der Sie Unterhaltsverpflichtungen oder auch den Eingang von Kindergeld auf dem Konto nachweisen. Hierfür legen Sie eine Bescheinigung nach § 850 K ZPO vor. So lässt sich der monatliche Grundfreibetrag um die gesetzlichen Pauschalbeträge erhöhen, so dass Ihr Existenzminimum gesichert ist. Alternativ können Sie Ihren Freibetrag auch vom Gericht individuell höher festsetzen lassen.
Arbeitgeber, Sozialleistungsträger (z. B. das Jobcenter), die Familienkasse, oder Schuldnerberatungsstellen können die Bescheinigung kostenlos ausstellen. Auch Rechtsanwälte sind dazu berechtigt, verlangen aber regelmäßig eine Gebühr dafür.
Arbeitslosengeld II, Grundsicherung, Sozialhilfe, Kindergeld, aber auch eine gesetzliche Rente konnten bislang trotz laufender Pfändung innerhalb von 14 Tagen nach dem Eingang vom gepfändeten Konto abgehoben werden. Das geht seit dem 1. Januar 2012 wegen einer Gesetzesänderung nicht mehr! Pfändungsschutz gibt es seit dem 1. Januar 2012 nur noch bei einem P-Konto! (Gemeinsame Information der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände und der Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft (Zentraler Kreditausschuss).
Keine Sorge, Sie müssen nur folgendes tun: Gehen Sie möglichst bald, bei drohen oder bekanntwerden einer Pfändung zu Ihrer Bank/Sparkasse und lassen Sie Ihr Girokonto in ein P-Konto umwandeln, was innerhalb weniger Tage erfolgt. Danach können Sie Geld in Höhe Ihres Pfändungsfreibetrages abheben, soweit Guthaben auf dem P- Konto vorhanden ist.