Aktuell versendet die BBBank Briefe zur Zustimmung der Sonderbedingungen.
Das folgende Schreiben ist authentisch und wurde von der BBBank erstellt. Es handelt sich hierbei um das offizielle Schreiben der BBBank.
Das folgende Schreiben ist authentisch und wurde von der BBBank erstellt. Es handelt sich hierbei um das offizielle Schreiben der BBBank.
Hintergrund der Änderungen sind neue gesetzliche Vorgaben der Europäischen Union zur Abwicklung von „Standard“-Überweisungen in Euro und Echtzeitüberweisungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Zudem werden weitere Dienstleistungen im Zahlungsverkehr und damit verbundene Kundenbedingungen angepasst.
Die rechtlichen Vorgaben zu den Überweisungen werden in die verschiedenen Sonderbedingungen (siehe unten) umgesetzt sowie im Preis- und Leistungsverzeichnis hinterlegt. (Entgelt-)Anpassungen nehmen wir darüber hinaus nicht vor. Ab dem 05. Oktober 2025 entfällt die bisherige Betragsgrenze von 100.000,00 € für Echtzeitüberweisungen. Ebenso dürfen Echtzeitüberweisungen auf allen Zahlungswegen beauftragt werden.
Es handelt sich um eine zustimmungspflichtige Kampagne, d.h. alle betroffenen Kunden erhalten von der BBBank ein Schreiben per Brief oder in das elektronische Postfach im Online-Banking eingestellt. Um auch weiterhin die Dienstleistungen anbieten zu können, bitten wir um eine aktive Zustimmung. Die Zustimmung kann auf verschiedenen Wegen (Vorschaltseite im OnlineBanking, QR-Code/Link im Schreiben unter Nutzung der im Schreiben aufgeführten PIN, BBBank-Filiale oder auch an einem BBBank-Geldautomat) erfolgen.
Nein, eine Zustimmung hat keine Auswirkung auf bestehende Preise und Entgelte zu den jeweiligen Dienstleistungen.
Die geänderten Sonderbedingungen, der Auszug aus dem PLV sowie die Erläuterungen zu den Änderungen sind im elektronischen Postfach im Online-Banking hinterlegt. Im Falle einer postalischen Zusendung können die Dokumente über den im Schreiben enthaltenen Link geöffnet und heruntergeladen werden. Die besagten Dokumente haben wir nachfolgend ebenfalls angehängt: