Nachhaltigkeitsberichterstattung
Hinweis zur Einordnung der Veröffentlichung
Diese Veröffentlichung erfolgt zur Erfüllung gesetzlicher Berichterstattungspflichten nach den Vorgaben zur nichtfinanziellen Erklärung bzw. zum gesonderten nichtfinanziellen Bericht nach §289b Abs. 3 Nr. 2b HGB.
Die Veröffentlichung ist nicht als Werbung für unsere Bank, einzelne Produkte oder Dienstleistungen und nicht als allgemeine Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaussage zu verstehen. Sie begründet insbesondere keinen Nachweis einer besonderen Nachhaltigkeitsqualität unserer Bank, einzelner Produkte oder Dienstleistungen.
Die Angaben beziehen sich ausschließlich auf den jeweiligen Berichtszeitraum und den im Bericht dargestellten Geltungsbereich. Eine Verwendung einzelner Aussagen in einem werblichen Kontext bedarf einer gesonderten Prüfung.
Aktuelle Nachhaltigkeitsberichterstattung
Nachhaltigkeitsberichte der vergangenen Jahre
EU-Offenlegungsverordnung (EU 2019/2088)
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor
Detaillierte Informationen im Umgang der BBBank mit Nachhaltigkeitsrisiken und den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren für Finanzprodukte und Finanzportfolioverwaltung gemäß EU-Offenlegungsverordnung finden Sie hier. (EU 2019/2088)
Information über den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken für Finanzprodukte gemäß Offenlegungsverordnung