* Voraussetzung Aktionszins: Neukunde (kein Giro-, Tages- oder Sparkonto bei der BBBank innerhalb der letzten 12 Monate) oder für Bestandskunden die Einzahlung von „neuem Geld“, das zuvor nicht auf einem Konto der BBBank geführt wurde, auf ein eigens dafür neu zu eröffnendes Tagesgeldkonto bei der BBBank. Nicht als „neues Geld“ zählt somit Guthaben, das zunächst auf einem Konto der BBBank vorhanden war (sog. „Bestandsgeld”), dann auf ein externes Konto überwiesen wurde und von dort erneut eingezahlt wurde. Das Angebot richtet sich ausschließlich an volljährige natürliche Privatpersonen.
Für den Aktionszins ist die freiwillige und widerrufliche Einwilligung in Telefon- und E-Mail-Werbung bei Kontoeröffnung erforderlich; der Widerruf der Einwilligung hat keinen Einfluss auf den Bestand des Tagesgeldkontos. Nur ein Abschluss pro Kunde und Monat. Zinssatz 4 Monate nach Kontoanlage gültig, danach Umstellung in ein Tagesgeldkonto mit variabler Standardkondition gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis. Gültig ist der Zinssatz ab Kontoeröffnung für Guthaben bis zu 250.000 Euro. Angebot gültig ab dem 09.01.2026. Eine Anpassung und Beendigung des Angebots bleiben der Bank jederzeit vorbehalten.
**BBBank-Girokonto
Voraussetzungen: Neukunde (kein Girokonto in den letzten 24 Monaten). Sie erhalten 25,– Euro für die Eröffnung eines BBBank-Girokontos. Bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres kostenfrei. Ab Vollendung des 30. Lebensjahres: 24 Monate kostenfreie Kontoführung bei Online-Überweisungen danach mtl. Kontoführungsentgelt i. H. v. 2,95 Euro, 24 Monate kostenfreie girocard danach 14,95 Euro p. a. Weitere 125,– Euro Startprämie bei drei monatlichen Geldeingängen von jeweils mindestens 500,– Euro und insgesamt zwei Lastschriftabbuchungen innerhalb der ersten drei Monate nach Kontoeröffnung. Die Auszahlung kann nach Erfüllung der Bedingungen bis zu 8 Wochen dauern und erfolgt auf das eröffnete BBBank-Girokonto. Änderungen, Anpassungen oder Beendigung des Angebotes bleiben vorbehalten; Start der Aktion: 03.11.2025.
Diese Prämien sind sonstige Einkünfte gem. § 22 Nr. 3 EStG, welche in der Steuererklärung angegeben werden müssen. Hierbei gilt jedoch eine Freigrenze (nicht Freibetrag) von 256,– Euro je Kalenderjahr für alle derartigen Einkünfte. Ab 256,– Euro je Kalenderjahr muss der volle Betrag versteuert werden. Hier ist ggf. auf den Steuerberater zu verweisen.