*Das Angebot gilt für Privatpersonen, die in den vergangenen 12 Monaten kein Giro-, Tages- oder Sparkonto bei der BBBank hatten, sowie für Kunden, die „neues Geld“ von einer anderen Bank zur BBBank überweisen. In diesem Fall ist ein separates Tagesgeldkonto zu eröffnen. Als „neues Geld“ gilt ausschließlich Guthaben, das zuvor nicht bei der BBBank angelegt war. Guthaben, das bereits auf einem BBBank-Konto lag und zwischenzeitlich zu einer anderen Bank überwiesen wurde, um anschließend wieder zur BBBank zurückzukehren, gilt nicht als neues Geld. Pro Kunde ist ein Abschluss eines Tagesgeldkontos pro Monat möglich.
Der Aktionszins gilt ab Kontoeröffnung für die angegebene Aktionsdauer und für einen Anlagebetrag von bis zu 250.000 €. Nach Ablauf der Aktionsdauer wird das Konto automatisch auf die dann gültige variable Standardverzinsung gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis bzw. den „Standardkonditionen Fest- und Tagesgeld“ umgestellt.
Aktionsstart: 05.10.2026
**BBBank-Girokonto
Voraussetzungen: Neukunde (kein Girokonto in den letzten 24 Monaten). Sie erhalten 25,– Euro für die Eröffnung eines BBBank-Girokontos. Bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres kostenfrei. Ab Vollendung des 30. Lebensjahres: 24 Monate kostenfreie Kontoführung bei Online-Überweisungen danach mtl. Kontoführungsentgelt i. H. v. 2,95 Euro, 24 Monate kostenfreie girocard danach 14,95 Euro p. a. Weitere 125,– Euro Startprämie bei drei monatlichen Geldeingängen von jeweils mindestens 500,– Euro und insgesamt zwei Lastschriftabbuchungen innerhalb der ersten drei Monate nach Kontoeröffnung. Die Auszahlung kann nach Erfüllung der Bedingungen bis zu 8 Wochen dauern und erfolgt auf das eröffnete BBBank-Girokonto. Änderungen, Anpassungen oder Beendigung des Angebotes bleiben vorbehalten; Start der Aktion: 03.11.2025.
Diese Prämien sind sonstige Einkünfte gem. § 22 Nr. 3 EStG, welche in der Steuererklärung angegeben werden müssen. Hierbei gilt jedoch eine Freigrenze (nicht Freibetrag) von 256,– Euro je Kalenderjahr für alle derartigen Einkünfte. Ab 256,– Euro je Kalenderjahr muss der volle Betrag versteuert werden. Hier ist ggf. auf den Steuerberater zu verweisen.