Junges Konto*
Das Konto für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre
Damit Ihr Kind leicht und ohne Risiko die Möglichkeit bekommt, sich mit dem Thema Geld zu beschäftigen, gibt es bei uns ein Girokonto speziell für Kinder und Jugendliche. Mit dem BBBank-Junges Konto kann Ihr Kind lernen, das eigene Geld selbst zu verwalten und einzuteilen.
Ihre Vorteile im Überblick
- Kostenfreie Kontoführung* und girocard*
- Visa BasicCard (Ausgabe einer Debitkarte), bestellbar ab 12 Jahre**
- Bundesweit kostenfrei Geld abheben mit der gircocard*:
an den mehr als 3.000 Geldautomaten der BBBank und der CashPool-Partner. Verfügungen an rund 20.000 Geldautomaten der genossenschaftlichen Bankengruppe (vor allem Volks- und Raiffeisenbanken) sind fünfmal im Monat kostenfrei. - Überziehungen sind nicht möglich
Kunden, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen die Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Eine Online-Eröffnung des Kontos ist nicht möglich.
Sie wollen ein Konto für Ihr Kind eröffnen? Vereinbaren Sie einen Termin auf einer unserer Filialen.
Häufige Fragen
Das BBBank-Junges Konto ist für alle unter 30 Jahre, die ein Girokonto für ihre regelmäßigen Eingänge (Ausbildungsvergütung, Taschengeld, Gehalt etc.) und ihren Zahlungsverkehr benötigen. Ein Nachweis durch einen Schüler- oder Studentenausweis ist nicht nötig.
* Kontoeröffnung ab 0 Jahren mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter möglich; Voraussetzungen: BBBank-Junges Konto mit Online-Überweisungen ohne Echtzeit-Überweisungen. Bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres. Danach erfolgt die Umwandlung in ein Girokonto mit monatlichem Kontoführungsentgelt i. H. v. 2,95 Euro, girocard (Ausgabe einer Debitkarte) 11,95 Euro p.a.; Eingang Ausbildungsvergütung bzw. Gehalt/Bezüge ab Ausbildungsbeginn/Berufsstart.
** Inhaber eines BBBank-Jungen Kontos erhalten die Visa BasicCard (Ausgabe einer Debitkarte) zum Vorzugspreis von nur 9,90 Euro pro Jahr. Befristet bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres. Bis zu Ihrer Volljährigkeit benötigen Sie die Zustimmung Ihres Erziehungsberechtigten.