„Als Mitglied bin ich am Erfolg der
Bank beteiligt. Das ist Better Banking“
Als Mitglied sind Sie nicht nur Kunde, sondern auch Miteigentümer Ihrer Bank. Ihre Treue wird durch eine Jahresprämie (Dividende) belohnt. So partizipieren Sie unmittelbar am wirtschaftlichen Erfolg der BBBank.
Als Mitglied können Sie mitwirken und Einfluss nehmen, wo es langgeht. Dazu hat jedes Mitglied ein Stimmrecht bei der Vertreterwahl. Die Vertreterversammlung genehmigt zum Beispiel den Jahresabschluss, entscheidet über die Gewinnverwendung oder die Besetzung der Kontrollgremien.
Als genossenschaftliche Privatkundenbank verbinden wir wirtschaftlichen Erfolg mit gesellschaftlich verantwortlichem Handeln. Daher engagieren wir uns für soziale und kulturelle Einrichtungen, Vereine und ökologische Initiativen vor Ort. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft.
Die Satzung legt fest, dass alle natürlichen Personen und Personengesellschaften Mitglied werden können. Juristische Personen können aufgenommen werden, wenn eine Förderung der genossenschaftlichen Ziele der Bank zu erwarten ist (§3 Satzung). Für die Zeichnung von Anteilen ist ein bestehendes BBBank-Girokonto Voraussetzung.
Die Anteilshöchstzahl je Mitglied liegt bei insgesamt 500 Anteilen. Somit können Bestandsmitglieder in der Regel noch 499 Anteile hinzuzeichnen; Neumitglieder bis zu 500 Anteile. Der Wert eines Anteils beträgt 15 Euro. Der Gegenwert wird sofort nach Erhalt der Auftragserteilung vom Konto abgebucht.
Das Formular für die Zeichnung kann in der Filiale, telefonisch oder postalisch angefordert werden.
Alternativ können Sie dieses Kontaktformular nutzen. -> Zum Formular
oder
bei bestehendem Online-Banking und Girokonto auf eine Einzelperson ganz einfach online zeichnen. -> Zur Online-Zeichnung
Die Anzahl der gewünschten Anteile wird auf einem Zeichnungsformular festgehalten und durch Unterschrift bestätigt. Im Anschluss erfolgt die Buchung der Geschäftsanteile.
Es handelt sich hier um eine gesetzliche Vorgabe. § 15 Abs. 1 des Genossenschaftsgesetzes schreibt eine schriftliche Beitrittserklärung vor. Über das Online-Banking werden die gesetzliche Vorgaben mittels einer sogenannten digitalen Signatur eingehalten.
Grundsätzlich: Die Jahresprämie orientiert sich am wirtschaftlichen Erfolg der Bank. Es ist das Ziel, jährlich eine stabile und attraktive Jahresprämie an die Mitglieder auszuschütten. In Abhängigkeit von der Ertragslage der Bank sowie unter Voraussetzung der Zustimmung durch die Vertreterversammlung lag die prognostizierte Jahresprämie für das Geschäftsjahr 2023 bei 4 % je Geschäftsanteil. Diese Prognose wurde erreicht und ausgeschüttet. Die Berechnung erfolgte zeitanteilig bei unterjährigem Beitritt oder Aufstockung auf alle bis zum 31.12.2023 bestehende Geschäftsanteile.
Die Auszahlung erfolgt jährlich nach dem Gewinnverwendungsbeschluss durch die Vertreterversammlung. Die volle Jahresprämie gibt es für die Anteile, welche das komplette Kalenderjahr im Bestand waren. Bei neuen oder zusätzlich gezeichneten Geschäftsanteilen wird der Anteil an der Jahresprämie ab dem Folgetag der Einzahlungsbuchung zeitanteilig (taggenau) berechnet.
Die Jahresprämie entspricht steuerrechtlich einer genossenschaftlichen Dividendenzahlung. Diese ist kapitalertragsteuerpflichtig. Daher ist ein Freistellungsauftrag empfehlenswert.
Die Jahresprämie wird auf das Girokonto bei der BBBank ausgezahlt. Dies ist die einfachste Variante, da ein Mitglied der Bank für die Dauer der Mitgliedschaft verpflichtet ist, ein Girokonto bei der BBBank zu führen.
Nein. Unabhängig von der Anzahl der gezeichneten Anteile je Mitglied hat jedes Mitglied weiterhin eine Stimme bei der Vertreterwahl bzw. jeder Vertreter und jede Vertreterin eine Stimme in der Vertreterversammlung.
Nein. Einzig mit dem Erwerb von einem oder mehreren Geschäftsanteilen erfolgt die Mitgliedschaft in der Genossenschaft.
Nein. Für die Zeichnung von Anteilen ist ein bestehendes BBBank-Girokonto Voraussetzung.
Ja. Eine Altersbeschränkung gibt es nicht. Bei Minderjährigen ist auf der Beitrittserklärung die Unterschrift der gesetzlichen Vertreter, in der Regel der Eltern, nötig.
Die Kunden mit Online-Banking erhalten eine Mitteilung in ihr E-Postfach. Sofern kein Online-Banking genutzt wird, erhalten die Kunden eine Mitteilung auf dem Postweg
Nein. Aber es können Geschäftsanteile an eine andere Person übertragen werden, sofern die beschenkte Person bereits Mitglied ist (also mindestens einen Anteil hat) und ein Girokonto besitzt.
Geschäftsanteile können zum Ende des Geschäftsjahres (31.12.) mit einer Frist von 3 Monaten schriftlich gekündigt werden. Die Auszahlung der Anteile erfolgt nach der Vertreterversammlung im Folgejahr.