Als Mitglied ist mehr für Sie drin

Denn als Mitglied sind Sie Miteigentümer der BBBank und profitieren vom wirtschaftlichen Erfolg. Gestalten Sie aktiv die Zukunft Ihrer Bank mit und werden auch Sie Teil einer starken Gemeinschaft.

Ab 15 Euro können auch Sie Mitglied werden.

460.000 Gründe stolz zu sein

Rund 460.000 Mitglieder schenken uns bereits ihr Vertrauen. Damit ist die BBBank eine der größten Genossenschaftsbanken in Deutschland.

In unter 100 Worten erklärt – Ihre Mitgliedschaft

Jeder kann Mitglied werden und ist nicht nur Kunde, sondern auch Miteigentümer der BBBank. Mitwirken, miteinander und mitverdienen sind zentrale Elemente. Jedes Mitglied kann bis zu 500 Anteile à 15 Euro zeichnen (max. 7.500 Euro).

Ziel ist eine stabile und attraktive Jahresprämie an die Mitglieder auszuschütten. Als Mitglied haben Sie die Möglichkeit, aktiv mitzugestalten und Einfluss zu nehmen. Dabei hat jedes Mitglied ein Stimmrecht bei der Wahl der Vertreter. Als genossenschaftliche Bank vereinen wir Erfolg mit Verantwortung und unterstützen lokale soziale, kulturelle und ökologische Projekte. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft.

Für das Geschäftsjahr 2023 wurde erstmalig eine Jahresprämie von 4 % ausgeschüttet.
Dies wurde zeitanteilig bei unterjährigem Beitritt oder Aufstockung – auf alle zum 31.12.2023 bestehenden Geschäftsanteile berechnet. Auch für das Jahr 2024 wird eine erneute Ausschüttung von 4 % prognostiziert.

Voraussetzungen, um Mitglied zu werden:

Um Anteile zu zeichnen, benötigen Sie ein BBBank-Girokonto.

Wenn Sie bereits Kunde bei uns sind, dann können Sie die Anzahl Ihrer gewünschten Anteile in Ihrem Online-Banking beantragen.

Sie nutzen kein Online Banking?

Wenn Sie unser Online-Banking nicht nutzen, dann können Sie mit folgendem Formular den Antrag auf Ihre Mitgliedschaft oder den Erwerb weiterer Geschäftsanteile anfordern.

Frau mit lockigen Haaren und Lederjacke schaut über ihre Schulter in die Kamera und lacht

Sie sind bereits Mitglied und wollen Ihre Anteile erhöhen

Sie möchten sich noch mehr am Erfolg der BBBank beteiligen? Als Mitglied können Sie Ihre Anteile bis max. 500 Stück bzw. bis zu einer Zeichnungssumme von 7.500 Euro erhöhen

Das sagen unsere Mitglieder:

Unsere Mitglieder

 

„Ich lege Wert auf eine breite Streuung meiner Anlagen und investiere eher in zukunftsgerichtete, nachhaltig agierende Unternehmen.“ — Jens Steffen Galster 

 

„Mir gefällt, dass man vorab Informationen darüber bekommt, wenn sich etwas verändert, dass man ein Teil der Entwicklung der BBBank ist und Anregungen aus Kundensicht in die Diskussionen einbringen kann.“
— Verena Auer

 

„Die Bank ist zuverlässig. Wir haben immer alles gemeinsam geregelt und stets eine zufriedenstellende Lösung gefunden.“ — Dr. Christiane Löwe

Häufige Fragen zur Mitgliedschaft

Wer darf Geschäftsanteile zeichnen?

Die Satzung legt fest, dass alle natürlichen Personen und Personengesellschaften Mitglied werden können. Juristische Personen können aufgenommen werden, wenn eine Förderung der genossenschaftlichen Ziele der Bank zu erwarten ist (§3 Satzung). Für die Zeichnung von Anteilen ist ein bestehendes BBBank-Girokonto Voraussetzung.

Wie viele Anteile können maximal erworben werden?

Die Anteilshöchstzahl je Mitglied liegt bei insgesamt 500 Anteilen. Somit können Bestandsmitglieder in der Regel noch 499 Anteile hinzuzeichnen; Neumitglieder bis zu 500 Anteile. Der Wert eines Anteils beträgt 15 Euro. Der Gegenwert wird sofort nach Erhalt der Auftragserteilung vom Konto abgebucht.

Wie können Anteile beantragt werden?

Das Formular für die Zeichnung kann in der Filiale, telefonisch oder postalisch angefordert werden.

Alternativ können Sie dieses Kontaktformular nutzen. -> Zum Formular
oder
bei bestehendem Online-Banking und Girokonto auf eine Einzelperson ganz einfach online zeichnen.  -> Zur Online-Zeichnung

Die Anzahl der gewünschten Anteile wird auf einem Zeichnungsformular festgehalten und durch Unterschrift bestätigt. Im Anschluss erfolgt die Buchung der Geschäftsanteile.

Warum ist für einen Mitgliedsantrag eine (digitale) Unterschrift notwendig?

Es handelt sich hier um eine gesetzliche Vorgabe. § 15 Abs. 1 des Genossenschaftsgesetzes schreibt eine schriftliche Beitrittserklärung vor. Über das Online-Banking werden die gesetzliche Vorgaben mittels einer sogenannten digitalen Signatur eingehalten.

Was ist die Prognose für die Jahresprämie?

Grundsätzlich: Die Jahresprämie orientiert sich am wirtschaftlichen Erfolg der Bank. Es ist das Ziel, jährlich eine stabile und attraktive Jahresprämie an die Mitglieder auszuschütten. In Abhängigkeit von der Ertragslage der Bank sowie unter Voraussetzung der Zustimmung durch die Vertreterversammlung lag die prognostizierte Jahresprämie für das Geschäftsjahr 2023 bei 4 % je Geschäftsanteil. Diese Prognose wurde erreicht und ausgeschüttet. Die Berechnung erfolgte zeitanteilig bei unterjährigem Beitritt oder Aufstockung auf alle bis zum 31.12.2023 bestehende Geschäftsanteile.

Wann wird die Jahresprämie ausgezahlt?

Die Auszahlung erfolgt jährlich nach dem Gewinnverwendungsbeschluss durch die Vertreterversammlung. Die volle Jahresprämie gibt es für die Anteile, welche das komplette Kalenderjahr im Bestand waren. Bei neuen oder zusätzlich gezeichneten Geschäftsanteilen wird der Anteil an der Jahresprämie ab dem Folgetag der Einzahlungsbuchung zeitanteilig (taggenau) berechnet.

Wird ein Freistellungsauftrag benötigt?

Die Jahresprämie entspricht steuerrechtlich einer genossenschaftlichen Dividendenzahlung. Diese ist kapitalertragsteuerpflichtig. Daher ist ein Freistellungsauftrag empfehlenswert.

Auf welchem Konto wird die Jahresprämie gutgeschrieben?

Die Jahresprämie wird auf das Girokonto bei der BBBank ausgezahlt. Dies ist die einfachste Variante, da ein Mitglied der Bank für die Dauer der Mitgliedschaft verpflichtet ist, ein Girokonto bei der BBBank zu führen.

Verändert sich durch eine Mehrfachzeichnung etwas am Stimmrecht?

Nein. Unabhängig von der Anzahl der gezeichneten Anteile je Mitglied hat jedes Mitglied weiterhin eine Stimme bei der Vertreterwahl bzw. jeder Vertreter und jede Vertreterin eine Stimme in der Vertreterversammlung.

Ist man als BBBank-Kunde mit einem Girokonto automatisch Mitglied?

Nein. Einzig mit dem Erwerb von einem oder mehreren Geschäftsanteilen erfolgt die Mitgliedschaft in der Genossenschaft.

Können Anteile auch ohne ein Girokonto bei der BBBank erworben werden?

Nein. Für die Zeichnung von Anteilen ist ein bestehendes BBBank-Girokonto Voraussetzung.

Können Minderjährige Mitglied werden?

Ja. Eine Altersbeschränkung gibt es nicht. Bei Minderjährigen ist auf der Beitrittserklärung die Unterschrift der gesetzlichen Vertreter, in der Regel der Eltern, nötig.

In welcher Form erfolgt eine Bestätigung für die Kunden nach Einbuchung der Anteile?

Die Kunden mit Online-Banking erhalten eine Mitteilung in ihr E-Postfach. Sofern kein Online-Banking genutzt wird, erhalten die Kunden eine Mitteilung auf dem Postweg

Können Anteile für andere Personen erworben werden (z.B. Nichte, Tochter, Patenkind, Schwester, Enkel...)?

Nein. Aber es können Geschäftsanteile an eine andere Person übertragen werden, sofern die beschenkte Person bereits Mitglied ist (also mindestens einen Anteil hat) und ein Girokonto besitzt.

Welche Fristen sind bei Rückgabe von Geschäftsanteilen zu beachten und wann erfolgt die Gutschrift?

Geschäftsanteile können zum Ende des Geschäftsjahres (31.12.) mit einer Frist von 3 Monaten schriftlich gekündigt werden. Die Auszahlung der Anteile erfolgt nach der Vertreterversammlung im Folgejahr. 

* Jahresprämie bezieht sich auf das Geschäftsguthaben und wird zeitanteilig bei unterjährigem Beitritt oder Aufstockung bis zum 31.12.2024 berechnet; Auszahlung erfolgt in Abhängigkeit der Ertragslage der Bank sowie der Zustimmung der Vertreterversammlung.