Krankenversicherung für Beamte und Beamtenanwärter

Beamte erhalten im Krankheitsfall Beihilfe als Fürsorgeleistung des Dienstherrn, die einen bestimmten Teil der entstandenen Krankheitskosten abdeckt. Für den verbleibenden Restbetrag müssen Sie selbst vorsorgen. Diese beihilfekonforme Eigenvorsorge bietet die private Krankenversicherung (PKV). Nur die PKV gewährleistet die zur Beihilfe passende Absicherung der Beamten im Krankheitsfall. Die gesetzlichen Krankenkassen können den Beamten aufgrund ihres Auftrages nur eine Pauschalabsicherung bieten, die nicht beihilfekonform ist.

Ihre Absicherung bei der Debeka

Die Debeka ist der traditionelle Partner des öffentlichen Dienstes auf dem Gebiet der Krankenversicherung. Sie bietet Ihnen ein Höchstmaß an Leistungen bei niedrigen Beiträgen.

Nutzen Sie das speziell auf die jeweilige Beihilfesituation zugeschnittene, umfassende Angebot für die Eigenvorsorge.

Beispiel bei Anspruch auf Bundesbeihilfe

  Beihilfebemessungssatz Debeka-Versicherungsschutz
Beihilfeberechtigter 50 % 50 %
Beihilfeberechtigter mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern 70 % 30 %
Berücksichtigungsfähiger Ehegatte 70 % 30 %
Versorgungsempfänger 70 % 30 %
Jedes berücksichtigungsfähige Kind 80 % 20 %

Debeka-Rundum-Schutz

Der auf den individuellen Beihilfeanspruch abgestimmte Debeka-Rundum-Schutz hat Weltgeltung und leistet unter anderem für:

  • Ambulante Krankenhilfe (z. B. Behandlungen durch Ärzte und Heilpraktiker, Arzneien, Hilfs- und Heilmittel)
  • Zahnbehandlung und Zahnersatz
  • Stationäre Krankenhausbehandlung (Einbettzimmer, Chefarztbehandlung)
  • Kur- und Sanatoriumsbehandlung (täglicher Zuschuss)

Hohe Beitragsrückerstattung (BRE)

Teilnahmeberechtigte Debeka-Mitglieder, die für ein Kalenderjahr keine Krankenversicherungsleistungen in Anspruch genommen haben - weil sie gesund waren oder aber kleinere Rechungen selbst gezahlt haben - erhalten seit Jahrzehnten einen großen Teil ihrer Beiträge zurück.