Nachlassbegleitung
Wir möchten Sie in dieser schwierigen Zeit bestmöglich unterstützen und sind für alle Fragen oder Anliegen für Sie da.
Wir möchten Sie in dieser schwierigen Zeit bestmöglich unterstützen und sind für alle Fragen oder Anliegen für Sie da.
Der Abschied von einem Menschen, der Ihnen nahestand, ist ein großer Verlust. Wir möchten Sie in schwierigen Zeiten unterstützen. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu wichtigen organisatorischen Dingen im Trauerfall.
In einer Zeit des Verlusts möchten wir Ihnen unser aufrichtiges Mitgefühl aussprechen. Als Ihre vertrauenswürdige Bank sind wir hier, um Ihnen Unterstützung in Angelegenheiten rund um den Nachlass anzubieten, unabhängig davon, ob Sie als Erbe, Bevollmächtigter oder Dritter agieren.
Im Trauerfall stehen leider viele organisatorische Dinge an. Es müssen die wichtigen Unterlagen des Verstorbenen zusammengetragen werden, die Sterbeurkunde beim Standesamt beantragt und wenn vorhanden, das Testament beim Nachlassgericht (Amtsgericht) abgeben werden.
Zur Regelung des Nachlasses ist die Vorlage der Sterbeurkunde unerlässlich. Die offizielle Bestätigung des Todesfalls fungiert als entscheidender Beleg für diverse Abläufe. Gemäß gesetzlichen Vorgaben sind Sie verpflichtet, das Standesamt, das für den Bezirk des Todesfalles zuständig ist, spätestens am dritten Werktag nach dem Todestag zu informieren. Dort wird Ihnen die Sterbeurkunde ausgestellt, welche alternativ auch vom Bestattungsunternehmen besorgt werden kann. Denken Sie daran, mehrere Kopien anzufertigen, da die Sterbeurkunde häufig bei verschiedenen Stellen vorgelegt werden muss.
Ein Testament mit Eröffnungsprotokoll (oder auch Erbvertrag mit Eröffnungsprotokoll) dient als Erbnachweis, sofern es eine eindeutige Erbeinsetzung beinhaltet.
Falls ein Testament existiert, müssen Sie daher das Nachlassgericht (Amtsgericht) sofort benachrichtigen, damit das eingereichte Testament eröffnet werden kann. Das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Verstorbene zuletzt gewohnt oder sich aufgehalten hat, ist dafür zuständig. Falls das Testament offiziell beim Zentralen Testamentsregister (ZTR) hinterlegt ist, wird das Standesamt, das den Todesfall bearbeitet, darüber informieren.
In allen anderen Fällen wird ein Erbschein benötigt.
Um Ihre Ansprüche am etwaigen Vermögen des Verstorbenen geltend zu machen, benötigen Sie einen Erbschein. Diesen können Sie beim Nachlassgericht (Amtsgericht) beantragen. Das zuständige Amtsgericht ist dort, wo der Verstorbene zuletzt gewohnt oder sich aufgehalten hat. Für den Antrag brauchen Sie in der Regel den Personalausweis und die Sterbeurkunde des Verstorbenen. Als Alternative reicht manchmal auch eine beglaubigte Kopie des eröffneten Testaments zusammen mit dem Protokoll der Gerichtsöffnung aus, wenn aus dem Testament klar hervorgeht, wer erbberechtigt ist.
Heute schon an morgen denken: Erteilen Sie zu Lebzeiten eine Vollmacht für eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens, denn sicher ist sicher! Vorsorge können Sie dabei in vielerlei Hinsicht treffen, denn Vollmachten sind etwa auch für den Fall relevant, dass Sie bei längerer Abwesenheit, zum Beispiel durch Urlaub oder einen Krankenhausaufenthalt, wichtige Bankgeschäfte nicht selbst tätigen können.
Deshalb ist es ratsam, einer Vertrauensperson frühzeitig eine Bankvollmacht zu erteilen. Dies erlaubt einer anderen Person für Sie Bankgeschäfte zu erledigen, wenn Sie darauf angewiesen sind. Vollmachten sollten Sie nur an jene vergeben, denen Sie sicher vertrauen können.
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