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Staatliche Förderung

Wer selbst etwas für die Altersvorsorge tut, wird vom Staat belohnt.

RürupRente = BasisRente

Staatlich gefördert gegen die Rentenlücke:

Die Beiträge für die BasisRente werden vom Staat gefördert - so lässt sich die Rentenlücke im Alter schließen und gleichzeitig Steuervorteile nutzen.

Seit 2023 können 100 % der Beiträge von der Steuer abgesetzt werden! Rürup-Verträge werden vom Bund über die Steuerersparnis gefördert.
Im Klartext: Sie sparen Steuern, in dem Sie die Beiträge für die BasisRente als Altersvorsorgeaufwendungen geltend machen.

Daher ist sie vor allem für drei bestimmte Personengruppen geeignet.

Für Selbstständige und Freiberufler ideal:

Für sie ist die BasisRente eine sehr gute - je nach Branche und Beruf manchmal sogar die einzige - Möglichkeit, individuell und staatlich gefördert fürs Alter vorzusorgen.

Auch Arbeitnehmer und Beamte können vom Steuervorteil profitieren:

  • Für Arbeitnehmer sogar besonders interessant: Abfindungsbeträge können steuerwirksam in die Vorsorge investiert werden.
  • Rürup für Beamte ist kein Widerspruch, vielmehr ist es eine attraktive Option zur Ergänzung der Basisversorgung.

Rentennahe Jahrgänge: 

Kurz vor der Rente die Lücke verkleinern: Wer kurz vor der Rente steht und noch nicht ausreichend vorgesorgt hat, kann das mit der BasisRente besonders clever tun. Sie können hohe Beiträge mit Steuervorteil investieren und sich gleichzeitig einen in Teilen steuerfreie Rente sichern.

Lassen Sie sich unverbindlich beraten.

Bei den Beschreibungen der Leistungen und steuerlichen Aussagen handelt es  sich um vereinfachte Darstellungen. Steuerliche Informationen beruhen auf derzeit  geltenden Steuervorschriften; künftige Änderungen sind möglich. Für den Versicherungsschutz sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen bei Vertragsabschluss und der Versicherungsschein maßgebend.