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Staatliche Förderung

Wer selbst etwas für die Altersvorsorge tut, wird vom Staat belohnt.

RürupRente = BasisRente

Staatlich gefördert gegen die Rentenlücke:

Die Beiträge für die BasisRente werden vom Staat gefördert - so lässt sich die Rentenlücke im Alter schließen und gleichzeitig Steuervorteile nutzen.

Seit 2023 können 100 % der Beiträge von der Steuer abgesetzt werden! Rürup-Verträge werden vom Bund über die Steuerersparnis gefördert.
Im Klartext: Sie sparen Steuern, in dem Sie die Beiträge für die BasisRente als Altersvorsorgeaufwendungen geltend machen.

Daher ist sie vor allem für drei bestimmte Personengruppen geeignet.

Für Selbstständige und Freiberufler ideal:

Für sie ist die BasisRente eine sehr gute - je nach Branche und Beruf manchmal sogar die einzige - Möglichkeit, individuell und staatlich gefördert fürs Alter vorzusorgen.

Auch Arbeitnehmer und Beamte können vom Steuervorteil profitieren:

  • Für Arbeitnehmer sogar besonders interessant: Abfindungsbeträge können steuerwirksam in die Vorsorge investiert werden.
  • Rürup für Beamte ist kein Widerspruch, vielmehr ist es eine attraktive Option zur Ergänzung der Basisversorgung.

Rentennahe Jahrgänge: 

Kurz vor der Rente die Lücke verkleinern: Wer kurz vor der Rente steht und noch nicht ausreichend vorgesorgt hat, kann das mit der BasisRente besonders clever tun. Sie können hohe Beiträge mit Steuervorteil investieren und sich gleichzeitig einen in Teilen steuerfreie Rente sichern.

Riester-Rente

Der Staat hilft

Die Riesterrente ist eine vom Staat durch Zulagen und Steuervorteile geförderte Form der Altersvorsorge. Ein Riester-Vorsorgeprodukt zeichnet sich dadurch aus, dass Ihre eingezahlten Beiträge und die vom Staat gewährten Zulagen zu 100 % garantiert sind.

Die BBBank bietet Ihnen ein attraktives Vorsorgeprodukt, das staatlich gefördert ist an.
Vereinbaren Sie hierzu einen Termin, um die Möglichkeiten der Riester-Rente zu besprechen.

Lassen Sie sich unverbindlich beraten.

Häufige Fragen

Wer wird staatlich gefördert?

Alle, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, die Pflichtversicherten nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte, die Angestellten des öffentlichen Dienstes und Beamte.

Wie hoch ist die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung bemisst sich nach Ihrem Familienstand, der Kinderzahl, dem Einkommen und Ihrer Sparleistung. Sie setzt sich aus einer Grundzulage und einer Kinderzulage zusammen. Um die maximale Zulage zu erhalten, müssen Sie einen gewissen Prozentsatz Ihres Vorjahres-Bruttoeinkommens abzüglich der staatlichen Zulagen in einen Altersvorsorgevertrag einbezahlen.

Gibt es einen Berufseinsterigerbonus?

Ja, es gibt einen Berufseinsteigerbonus. Die Bundesregierung hat für Zulageberechtigte einen Anreiz geschaffen, frühzeitig mit dem Altersvorsorgesparen zu beginnen. Dazu wird Riester-Sparern, die zu Beginn des Kalenderjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ein sogenannter "Berufseinsteigerbonus" von 200 Euro gewährt. 

Voraussetzung:

  • Leistung des Mindesteigenbeitrags (4 % vom sozialversicherungspflichtigen Brutto des Vorjahres abzüglich Grundzulage) bzw. Sockelbeitrag in voller Höhe. Wird weniger als der Mindesteigenbeitrag eingezahlt, erfolgt eine entsprechende Kürzung des Berufseinsteigerbonus.
  • Für bestehende Verträge: sofern der Zulageberechtigte am 1. Januar 2008 das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
  • Für neue Verträge: Zulageberechtigte, die spätestens in dem Jahr, in welchem sie ihr 25. Lebensjahr vollenden, einen förderfähigen Altersvorsorgevertrag bespart haben und hierfür die Zulage beantragen.

Bei den Beschreibungen der Leistungen und steuerlichen Aussagen handelt es  sich um vereinfachte Darstellungen. Steuerliche Informationen beruhen auf derzeit  geltenden Steuervorschriften; künftige Änderungen sind möglich. Für den Versicherungsschutz sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen bei Vertragsabschluss und der Versicherungsschein maßgebend.