Sparen mit vermögenswirksamen Leistungen

Clever Vermögen bilden

Staatliche Förderung auf die einbezahlten Vermögenswirksamen Leistungen (VL):

Die Einkommensgrenzen, zum Erhalt der Arbeitnehmer-Sparzulage, wurden für die Sparer zum Teil mehr als verdoppelt. Das heißt sie erhöhen sich ab 2024 auf 40.000 Euro für Alleinstehende und 80.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen für Verheiratete.

Die Arbeitnehmersparzulage wird bei VL-Anlagen in Bausparen oder Investmentsparen gewährt.

Ihre Vorteile Bausparen:
  • Staatliche Bausparförderung. Wer sich für Bausparen entscheidet kann eine Arbeitnehmer-Sparzulage für vermögenswirksame Leistungen (VL) vom Arbeitgeber erhalten. Zusätzlich könnte der Staat eigene Sparbeiträge und Zinsen auf den Bausparvertrag durch eine Wohnungsbauprämie fördern.
  • Keine Kontoführungsgebühren
  • Anspruch auf ein zinsgünstiges Bauspardarlehen durch die Ansparung eines Bausparvertrages und damit gleichzeitigem Kapitalaufbau.
  • Sichere Sollzinsen (ab 1,4%) für die gesamte Darlehenslaufzeit mit jederzeitiger, kostenlosen Tilgungsmöglichkeit.
  • Verwendbar z.B. für Umbau / Modernisierung / Sanierung / Kauf
Ihre Vorteile Investmentsparen:
  • Renditestark anlegen: Mit Fonds von Union Investment können Sie in verschiedene Chance-Risiko-Klassen investieren und von den Ertragschancen der Kapitalmärkte profitieren
  • Für eine höchstmögliche Förderung sind 34,- Euro als monatliche Sparrate nötig, es können aber auch bis zu 40,- Euro monatlich gespart werden.
  • Staatliche Förderung - Arbeitnehmer-Sparzulage: Auf vermögenswirksame Leistungen, die Ihr Arbeitgeber auf Ihren VL-Vertrag einzahlt, erhalten Sie 20 Prozent Arbeitnehmer-Sparzulage vom Staat. Begünstigt sind pro Arbeitnehmer maximal 400,– Euro im Jahr.

Bitte beachten Sie, dass Investmentfonds Chancen als auch Risiken unterliegen.
Marktbedingte Kursschwankungen sind möglich.

Sparzulagen & Prämien
Arbeitnehmersparzulage Investsparen Ab 01.01.2024
Zu versteuerndes Einkommen Alleinstehende / Verheiratete   40.000 Euro / 80.000 Euro
Jährlich maximal pro Arbeitnehmer geförderte vermögenswirksame Leistungen 400 EUR
Fördersatz jährlich 20%
Maximale jährliche staatliche Zulage 80 Euro
Arbeitnehmersparzulage Bausparen Ab 01.01.2024
Zu versteuerndes Einkommen Alleinstehende / Verheiratete 40.000 Euro / 80.000 Euro
Jährlich maximal pro Arbeitnehmer geförderte vermögenswirksame Leistungen 470 Euro
Fördersatz jährlich 9%
Maximale jährliche staatliche Zulage 43 Euro
Wohnungsbauprämie Seit 2021
Zu versteuerndes Einkommen Alleinstehende / Verheiratete 35.000 Euro / 70.000 Euro
Sparbeiträge jährlich 700 Euro / 1.400 Euro
Fördersatz jährlich 10%
Maximale jährliche staatliche Zulage 70 Euro / 140 Euro

Häufige Fragen

Wer kann vermögenswirksame Leistungen erhalten?

Arbeiter und Angestellte, deren Arbeitsvertrag dem deutschen Arbeitsrecht unterliegt. Beamte, Richter, Zeit- und Berufssoldaten, Auszubildende, Teilzeitbeschäftigte, Aushilfen und Heimarbeiter.

Was muss ich tun, um von den vermögenswirksamen Leistungen zu profitieren?

Beauftragen Sie Ihren Arbeitgeber, die vermögenswirksamen Leistungen (VL) oder die Ihres Ehegatten/Ihrer Ehegattin bis auf Widerruf direkt auf ein VL-Konto zu überweisen.

Wann kann ich über mein Guthaben aus einem VL-Vertrag verfügen?

Die Vertragslaufzeit für vermögenswirksame Leistungen (VL) ist sieben Jahre. Davon zahlen Sie Ihre Sparbeiträge sechs Jahre lang in den VL-Vertrag ein. Im Anschluss an die sechs Jahre ruht der Vertrag bis zum Ende des laufenden Jahres. Am nächsten 1. des darauffolgenden Jahres können Sie frei über Ihr Guthaben verfügen und entscheiden, ob Sie den angesparten Betrag weiterhin an Kapitalmärkten investieren wollen oder ihn für eine private Anschaffung einsetzen möchten.

Was bedeutet "thesaurierend" und "ausschüttend"?

Es wird zwischen thesaurierende Fonds und ausschüttende Fonds unterschieden. Bei ausschüttenden Fonds werden die Erträge jährlich an den Anleger ausgezahlt, in der Regel auf ein separat angegebenes Konto. Im UnionDepot wird die Ausschüttung automatisch in neue Anteile des Fonds wieder angelegt. Die Erträge thesaurierender Fonds werden nicht an die Anteilseigner ausgeschüttet, sondern verbleiben im Fondsvermögen.

Benötige ich zum Fondssparen einen Freistellungsauftrag?

Zins- und Dividendenerträge unterliegen als "Einkünfte aus Kapitalvermögen" der Einkommensteuer. Da die Abgeltungssteuer nicht nur Kapitalerträge, sondern auch Veräußerungsgewinne umfasst, sollten Sie bei einer Geldanlage in Investmentfonds Ihrem Kreditinstitut einen Freistellungsauftrag erteilen. Den Freistellungsauftrag können Sie maximal bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrags stellen (1.000 Euro Ledige / 2.000 Euro Verheiratete).

> Freistellungsauftrag für Kapitalerträge bei der BBBank

> Freistellungsauftrag für Kapitalerträge bei der Union Investment AG

Rechtlicher Hinweis

Ausführliche Hinweise zu Chancen und Risiken der Fonds entnehmen Sie bitte den Verkaufsprospekten, den Anlagebedingungen, dem Basisinformationsblatt sowie den Jahres- und Halbjahresberichten, die Sie kostenlos in deutscher Sprache bei BBBank eG oder über den Kundenservice der Union Investment Service Bank AG, Frankfurt am Main, erhalten. Diese Dokumente bilden die allein verbindliche Grundlage für den Kauf der Fonds.

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