Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind Geldleistungen des Arbeitgebers, die Ihnen als Arbeitnehmer auf Grund eines Tarifvertrags, einer Betriebsvereinbarung oder eines Einzelarbeitsvertrags zustehen. Im Jahr können das bis zu 480,– Euro sein, die Ihnen Ihr Arbeitgeber direkt auf ein besonderes VL-Konto überweist.
Sparen mit vermögenswirksamen Leistungen
Clever Vermögen bilden
Hierfür können Sie zwischen folgenden Anlagen wählen:

Ob Sie bereits Wohneigentümer sind oder es noch werden wollen – zur Verwirklichung von Wohnwünschen ist finanzielle Vorsorge wichtig.

Investieren Sie in einen förderfähigen Aktien- oder Mischfonds, um die staatliche Förderung zu erhalten
VL-Bausparen
Ob Sie bereits Wohneigentümer sind oder es noch werden wollen – zur Verwirklichung von Wohnwünschen ist finanzielle Vorsorge wichtig. Mit einem Bausparvertrag schaffen Sie das nötige Eigenkapital dafür. Egal, ob Sie den Schritt ins Eigenheim planen, in eine schicke Altbauwohnung ziehen oder Ihren vier Wänden „neuen Schwung“ verleihen möchten. Sprechen Sie mit uns. Wir informieren Sie gerne.
Ihre Vorteile
- Taggenaue Verzinsung beim Sparen und Tilgen
- Keine Kontoführungsgebühren
- Staatliche Bausparförderung
Wer sich für Bausparen entscheidet, erhält unter bestimmten Voraussetzungen die Arbeitnehmer-Sparzulage für vermögenswirksame Leistungen (VL) vom Arbeitgeber und die Wohnungsbauprämie für eigene Sparbeiträge.
- Anspruch auf ein zinsgünstiges Bauspardarlehen durch die Besparung eines Bausparvertrages
- Günstige und sichere Sollzinsen für die gesamte Darlehenslaufzeit
- 30.000,– Euro Bauspardarlehen ohne Grundbucheintrag möglich
VL-Investmentsparen
Um die staatliche Förderung zu erhalten, ist es notwendig, in einen förderfähigen Aktienfonds bzw. Mischfonds zu investieren. Außerdem gibt es bestimmte Einkommensgrenzen, die nicht überschritten werden dürfen. Diese sind bei Ledigen 20.000,– Euro, bei Verheirateten und eingetragenen Lebensgemeinschaften 40.000,– Euro. Für eine höchstmögliche Förderung sind 34 Euro als monatliche Sparrate nötig, es können aber auch bis zu 40,– Euro monatlich gespart werden.
Ihre Vorteile
- Renditestark anlegen
Mit Fonds von Union Investment können Sie in verschiedene Chance-Risiko-Klassen investieren und von den Ertragschancen der Kapitalmärkte profitieren.
- Profis vertrauen
Das hohe Niveau der Leistung von Union Investment wird regelmäßig von unabhängigen Finanzexperten ausgezeichnet. Fondsqualität, Fondsmanagement, Produktpalette und Service sind der Zeitschrift Capital schon zum 20. Mal in Folge fünf Sterne wert.
- Staatliche Förderung - Arbeitnehmer-Sparzulage
Auf vermögenswirksame Leistungen, die Ihr Arbeitgeber auf Ihren VL-Vertrag einzahlt, erhalten Sie 20 Prozent Arbeitnehmer-Sparzulage vom Staat. Begünstigt sind pro Arbeitnehmer maximal 400,– Euro im Jahr.
Förderung pro Jahr | Alleinstehende | Zusammenveranlagte Ehegatten |
20 % Arbeitnehmer-Sparzulage auf Aktiensparen bis zu: | 80,– Euro | 160,– Euro |
Risiko des Fondssparen
Im Vergleich zum Ausgabepreis einer Einmalanlage kann der Durchschnittspreis des Fondssparplans niedriger oder höher ausfallen.
Allgemeine Risiken der Fondsanlage
Bei einer Fondsanlage kann neben dem Risiko marktbedingter Kursschwankungen ein Ertragsrisiko sowie das Risiko des Anteilwertrückganges wegen Zahlungsverzug/-unfähigkeit einzelner Aussteller/Vertragspartner bestehen. Gegebenenfalls können einzelfondsspezifisch zusätzliche Risiken (z. B. erhöhtes Kursschwankungsrisiko, Wechselkursrisiko, aufgrund des Anlagespektrums/der Fondsverwaltungstechniken auftreten.
Rechtlicher Hinweis
Ausführliche Hinweise zu Chancen und Risiken der Fonds entnehmen Sie bitte den Verkaufsprospekten, den Anlagebedingungen, dem Basisinformationsblatt sowie den Jahres- und Halbjahresberichten, die Sie kostenlos in deutscher Sprache bei BBBank eG oder über den Kundenservice der Union Investment Service Bank AG, Frankfurt am Main, erhalten. Diese Dokumente bilden die allein verbindliche Grundlage für den Kauf der Fonds.
Die Inhalte dieser Website stellen keine Handlungsempfehlung dar, sie ersetzen weder die individuelle Anlageberatung durch die Bank noch die individuelle, qualifizierte Steuerberatung. Die Inhalte der Webseite wurden von der BBBank eG mit Sorgfalt entworfen und hergestellt, dennoch übernimmt die BBBank eG keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit.
Häufige Fragen
Arbeiter und Angestellte, deren Arbeitsvertrag dem deutschen Arbeitsrecht unterliegt. Beamte, Richter, Zeit- und Berufssoldaten, Auszubildende, Teilzeitbeschäftigte, Aushilfen und Heimarbeiter.
Beauftragen Sie Ihren Arbeitgeber, die vermögenswirksamen Leistungen (VL) oder die Ihres Ehegatten/Ihrer Ehegattin bis auf Widerruf direkt auf ein VL-Konto zu überweisen.
Um die staatliche Förderung zu erhalten, ist es notwendig, in einen förderfähigen Aktienfonds zu investieren. Außerdem gibt es bestimmte Einkommensgrenzen, die nicht überschritten werden dürfen. Diese sind bei Ledigen 20.000 Euro, bei Verheirateten und eingetragenen Lebensgemeinschaften 40.000 Euro. Für eine höchstmögliche Förderung sind 34 Euro als monatliche Sparrate nötig, es können aber auch bis zu 40 Euro monatlich gespart werden.
Die Vertragslaufzeit für vermögenswirksame Leistungen (VL) ist sieben Jahre. Davon zahlen Sie Ihre Sparbeiträge sechs Jahre lang in den VL-Vertrag ein. Im Anschluss an die sechs Jahre ruht der Vertrag bis zum Ende des laufenden Jahres. Am nächsten 1. des darauffolgenden Jahres können Sie frei über Ihr Guthaben verfügen und entscheiden, ob Sie den angesparten Betrag weiterhin an Kapitalmärkten investieren wollen oder ihn für eine private Anschaffung einsetzen möchten.
Es wird zwischen thesaurierende Fonds und ausschüttende Fonds unterschieden. Bei ausschüttenden Fonds werden die Erträge jährlich an den Anleger ausgezahlt, in der Regel auf ein separat angegebenes Konto. Im UnionDepot wird die Ausschüttung automatisch in neue Anteile des Fonds wieder angelegt. Die Erträge thesaurierender Fonds werden nicht an die Anteilseigner ausgeschüttet, sondern verbleiben im Fondsvermögen.
Zins- und Dividendenerträge unterliegen als "Einkünfte aus Kapitalvermögen" der Einkommensteuer. Da die Abgeltungssteuer nicht nur Kapitalerträge, sondern auch Veräußerungsgewinne umfasst, sollten Sie bei einer Geldanlage in Investmentfonds Ihrem Kreditinstitut einen Freistellungsauftrag erteilen. Den Freistellungsauftrag können Sie maximal bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrags stellen (1.000 Euro Ledige / 2.000 Euro Verheiratete).
> Freistellungsauftrag für Kapitalerträge bei der BBBank
> Freistellungsauftrag für Kapitalerträge bei der Union Investment AG