Staatliche Förderung auf die einbezahlten Vermögenswirksamen Leistungen (VL):
Die Einkommensgrenzen, zum Erhalt der Arbeitnehmer-Sparzulage, wurden für die Sparer zum Teil mehr als verdoppelt. Das heißt sie erhöhen sich ab 2024 auf 40.000 Euro für Alleinstehende und 80.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen für Verheiratete.
Die Arbeitnehmersparzulage wird bei VL-Anlagen in Bausparen oder Investmentsparen gewährt.