Verträge absichern
Sicherheit geben und die Geschäftsbeziehung stärken
Egal in welcher Branche: Solide Geschäftsbeziehungen sind das Fundament für wirtschaftlichen Erfolg. Wer Aufträge erteilt, möchte seine Investitionen dabei natürlich auch gut abgesichert wissen. Mit der Kautionsversicherung übernimmt R+V als Bürge die Haftung für Ihre Verbindlichkeiten gegenüber Ihren Auftraggebenden. So haben Ihre Vertragspartner Sicherheit und Sie einen größeren Handlungsspielraum.
Sicherheit geben und die Geschäftsbeziehung stärken
Finanziellen Handlungsspielraum schaffen
Vertragsdaten und Bürgschaften online verwalten
Ohne Sicherheit, kein Auftrag – so lautet die Devise öffentlicher und vieler privater Auftraggeber. Diese zahlen zur eigenen Absicherung oft nur einen Teilbetrag, bis der Auftrag komplett erfüllt ist. Dieser Sicherheitseinbehalt führt dazu, dass Sie Löhne und Materialkosten eventuell vorstrecken müssen. Mit der Kautionsversicherung ist das Geschichte. Ihre Vertragspartner haben so die Sicherheit, dass ihre Investition abgesichert ist.
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Ganz gleich, welche und wie viele Bürgschaften Sie benötigen, R+V hat die passende Lösung. Hier finden Sie einen Überblick über eine Auswahl der möglichen Bürgschaftsarten.
Auch nachdem ein Auftrag fertiggestellt ist, haften Dienstleister und Lieferanten noch eine Zeit lang für Mängel. Mit der Mängelansprüchebürgschaft werden Ihre Kundinnen und Kunden im Falle eines solchen Mangels entschädigt, falls Sie dies nicht mehr können. Diese Bürgschaftsart wird auch Gewährleistungsbürgschaft genannt.
Eine Vertragserfüllungsbürgschaft kombiniert den Schutz einer Ausführungs- und einer Gewährleistungsbürgschaft. So sind Mängelansprüche vom Beginn des Vertrages bis zur Verjährung der Mängelansprüche versichert.
Während der Bauphase geht der Dienstleister in Vorkasse, um zum Beispiel Löhne zu zahlen. Um diese Vorleistung abzusichern und sich vor hohen Ausfällen bei Insolvenz des Dienstleisters zu schützen, gibt es die Bauhandwerkersicherungsbürgschaft.
Eine solche Bürgschaft sichert die Anzahlung oder Vorauszahlung der auftraggebenden Partei und sorgt dafür, dass diese im Falle einer Insolvenz des Auftragnehmers zurückgezahlt wird.
Importiert ein Händler Waren, werden direkt bei Einfuhr Zölle und Einfuhrabgaben beim Hauptzollamt fällig. Um diese nicht vorstrecken zu müssen und damit die eigene Liquidität einzuschränken, gibt es die Zollbürgschaft. Hier bürgt die Versicherung für die Bezahlung der Zollgebühren bis der Händler diese erhält und an die Zollbehörde weitergibt.
Wollen Sie einen Termin vereinbaren oder benötigen Sie weitere Informationen? Kontaktsieren Sie und über das unten Stehende Formular.
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