SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften
Bislang noch unterstützte, ältere Formatversionen werden abgelöst. Zahlungsaufträge müssen künftig in aktuellen Formaten eingereicht werden.
Zur Abwicklung von elektronischen SEPA-Zahlungen werden durch die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) verbindliche SEPA-Zahlungsformate – sogenannte pain-Formate – für alle Banken und teilnehmenden Kunden festgelegt.
Bei den SEPA-Formatversionen und pain-Formaten treten wichtige Änderungen in Kraft. Wenn Sie Dateieinreichungen im Online-Banking, über eine externe Software oder per EBICS nutzen, können auch Sie betroffen sein.
Bislang noch unterstützte, ältere Formatversionen werden abgelöst. Zahlungsaufträge müssen künftig in aktuellen Formaten eingereicht werden.
Für Auslandszahlungen ersetzt das XML-basierte AXZ-Format das DTAZV-Format. Bei Euro-Eilüberweisungen werden ältere Formatversionen abgelöst.
Adressen werden künftig in hybrider oder strukturierter Form angegeben. Prüfen Sie daher, ob Ihre Anwendung die neuen Vorgaben unterstützt.
Aktuelle Informationen dazu finden Sie auf der Webseite der Deutschen Kreditwirtschaft www.ebics.de
Für den elektronischen Austausch von Zahlungsaufträgen mit Banken im Ausland wurde bisher das DTAZV-Format (Datenträgeraustausch Auslandszahlungsverkehr) genutzt.
Dieses wird durch das ISO-20022-Format ersetzt. Das vereinheitlicht den internationalen Zahlungsverkehr, ermöglicht die Übermittlung detaillierterer Zahlungsinformationen und macht die Bearbeitung der Aufträge effizienter. Auslandszahlungen werden künftig als XML-Datei im pain-Format (Payment Initiation) eingereicht.
Auch das Format für Euro-Eilüberweisungen wird aktualisiert, damit eine sichere und effiziente Verarbeitung Ihrer Zahlungsaufträge weiterhin gewährleistet ist.
Mit der Einführung der neuen Formatversionen ändert sich auch die Angabe von Adressen und ihren Bestandteilen, beispielsweise Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Stadt und Land.
Bisher konnten Adressdaten unstrukturiert im Zahlungsauftrag angegeben werden. Die einzelnen Bestandteile konnten dabei in beliebiger Form und Reihenfolge in der Zahlungsdatei stehen.
Künftig werden Adressdaten in strukturierter oder hybrider Form angegeben. Für die strukturierte Erfassung stehen eigene Felder zur Verfügung, beispielsweise:
Die strukturierte oder hybride Angabe von Adressen ist künftig in folgenden Fällen verpflichtend:
SEPA-Überweisungen und Lastschriften mit Auslandsbezug, das heißt außerhalb des SEPA-Raums oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR).
Auslandszahlungen und Euro-Eilüberweisungen ins Ausland beziehungsweise Zahlungsaufträge in Fremdwährung.
Bei SEPA-Zahlungen im Inland sowie innerhalb des SEPA- und EWR-Raums ist keine Adressangabe notwendig. Wenn Sie dennoch Adressdaten im Zahlungsauftrag angeben, müssen diese künftig ebenfalls in hybrider oder strukturierter Form übermittelt werden.