Beamte erhalten im Krankheitsfall Beihilfe als Fürsorgeleistung des Dienstherrn, die einen bestimmten Teil der entstandenen Krankheitskosten abdeckt. Für den verbleibenden Restbetrag müssen Sie selbst vorsorgen. Diese beihilfekonforme Eigenvorsorge bietet die private Krankenversicherung (PKV). Nur die PKV gewährleistet die zur Beihilfe passende Absicherung der Beamten im Krankheitsfall. Die gesetzlichen Krankenkassen können den Beamten aufgrund ihres Auftrages nur eine Pauschalabsicherung bieten, die nicht beihilfekonform ist.
Krankenversicherung für Beamte und Beamtenanwärter
Die Debeka ist der traditionelle Partner des öffentlichen Dienstes auf dem Gebiet der Krankenversicherung. Sie bietet Ihnen ein Höchstmaß an Leistungen bei niedrigen Beiträgen.
Nutzen Sie das speziell auf die jeweilige Beihilfesituation zugeschnittene, umfassende Angebot für die Eigenvorsorge.
Beihilfebemessungssatz | Debeka-Versicherungsschutz | |
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Beihilfeberechtigter | 50 % | 50 % |
Beihilfeberechtigter mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern | 70 % | 30 % |
Berücksichtigungsfähiger Ehegatte | 70 % | 30 % |
Versorgungsempfänger | 70 % | 30 % |
Jedes berücksichtigungsfähige Kind | 80 % | 20 % |
Der auf den individuellen Beihilfeanspruch abgestimmte Debeka-Rundum-Schutz hat Weltgeltung und leistet unter anderem für:
- Ambulante Krankenhilfe (z. B. Behandlungen durch Ärzte und Heilpraktiker, Arzneien, Hilfs- und Heilmittel)
- Zahnbehandlung und Zahnersatz
- Stationäre Krankenhausbehandlung (Einbettzimmer, Chefarztbehandlung)
- Kur- und Sanatoriumsbehandlung (täglicher Zuschuss)
Teilnahmeberechtigte Debeka-Mitglieder, die für ein Kalenderjahr keine Krankenversicherungsleistungen in Anspruch genommen haben - weil sie gesund waren oder aber kleinere Rechungen selbst gezahlt haben - erhalten seit Jahrzehnten einen großen Teil ihrer Beiträge zurück.