Es gibt viel zu bedenken und zu entscheiden, wenn man seine Kinder an den richtigen Umgang mit Geld heranführen will. Und ganz gleich, in welcher Phase Sie und Ihr Kind sich gerade befinden: Die BBBank hilft Ihnen und Ihrem Nachwuchs dabei, Ihre Ziele zu erreichen.
Bankthemen für Kinder und Jugendliche
So ein Bankbesuch ist für Kinder und Jugendliche oft ganz schön spannend. Vor allem wenn sie selbst ihre Bankgeschäfte erledigen können. Dafür haben wir das BBBank-Junges Konto für Kinder und Jugendliche entwickelt. Die Beschäftigung mit dem Thema Geld ist dadurch spielend leicht und ohne Risiko möglich.
BBBank-Junges Konto
Mit dem BBBank-Junges Konto* lernt Ihr Kind, seine Wünsche den eigenen „Einnahmen“ anzupassen und richtig einzuteilen.
- Bei Kontoeröffnung Schenkung der Mitgliedschaft in Höhe von 15,– Euro für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
- Attraktive Guthabenverzinsung in Höhe von 1 % für max. 1.000,– Euro Kontoguthaben**
- Kontoeröffnung schon ab Geburt möglich
- Ihr Kind kann selbstständig Geld einzahlen und abheben und lernt so den ersten Umgang mit Geld (ab 7 Jahren möglich)
- Sie können bequem das Taschengeld direkt auf das Konto überweisen
- Kostenfreie Kontoführung
- girocard inklusive (ab 7 Jahren möglich)
- Auf Wunsch Ausgabe einer Debitkarte (VISA BasicCard) - pro Jahr 9,90 Euro*** anstatt 19,90 Euro pro Jahr (ab 12 Jahren möglich).
- Bundesweit kostenfrei Bargeldauszahlungen an den mehr als 3.000 Geldautomaten der BBBank und der CashPool-Partner. Bargeldauszahlungen an rund 20.000 Geldautomaten der genossenschaftlichen Bankengruppe (vor allem Volks- und Raiffeisenbanken) sind fünfmal im Monat kostenfrei.
- Kontoüberziehungen sind nicht möglich.
** Zinssatz variabel, befristet bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres; vierteljährliche Zinsgutschrift
*** Voraussetzung: BBBank-Junges Konto; befristet bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres
Benötigte Unterlagen bei Kontoeröffnung
Bei der Eröffnung eines Kontos für Minderjährige müssen uns bestimmte Unterlagen vorgelegt werden. In der folgenden Übersicht haben wir die Nachweise für Sie zusammengestellt.
Unser Tipp für Sie:
Zinseinkünfte aus Kapitalvermögen sind zu versteuern. Dies gilt auch für Kinder. Diesen automatischen Steuerabzug können Sie verhindern, indem Sie uns einen Freistellungsauftrag erteilen. Das entsprechende Formular finden Sie hier...
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* Kontoeröffnung ab 0 Jahren mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter möglich; Voraussetzung: Junges Konto mit Online-Überweisungen, Genossenschaftsanteil von 15,– Euro/Mitglied. Bis 27 Jahre, danach erfolgt die Umwandlung in ein Gehalts-/Bezügekonto. Voraussetzung ab Ausbildungsbeginn/Berufsstart: Eingang Ausbildungsvergütung bzw. Gehalt/Bezüge.
Wer erwachsen wird, hat Träume und Lebensziele, die auch mit finanziellen Herausforderungen verbunden sind. Der Führerschein, das Studium oder die erste eigene Wohnung. Eltern und Großeltern treten hier oft als „Sponsoren“ auf. Mit unseren Ansparprodukten können Sie Ihren Kindern und Enkeln bereits mit kleinen regelmäßigen Einzahlungen bei diesen Meilensteinen helfen.
Mit der Freude über die tolle Entwicklung Ihres Kindes werden Sie sich auch fürsorgliche Gedanken über die Zukunft machen: Was wird aus unserem Kind einmal werden? Welche Wünsche wird es entwickeln, welche Talente entfalten, welche Lebenspläne entwickeln? Und dann werden Sie sich vielleicht fragen: Was werden die Investitionen in die Zukunft unseres Kindes kosten? Machen Sie jetzt die ersten Schritte in Richtung Zukunftsvorsorge. Für die finanzielle Absicherung Ihres Kindes können Sie schon heute viel tun. Wir stehen Ihnen als Finanzpartner in jeder Lebensphase mit Rat und passenden finanziellen Lösungen zur Seite.